Herrn AlberSchreibversehen, statt: Albert. Langen Verlag
München.
ich komme noch einmal auf eine Frage zurück, die
ich schon im Laufe des letzten Sommers an Sie richtete. Es handelt sich um § 4
und § 6 unseres Vertragesnicht überliefert. Keiner der erhaltenen, vor diesem Datum abgeschlossenen Verträge zwischen Wedekind und dem Albert Langen Verlag umfasste sechs Paragraphen.. Die Consequenzen, die Sie bis jetzt aus diesen
beiden Paragraphen gezogen haben und bis in unabsehbare Zeit ziehen können, bestehen
darin, daß ich Ihnen meine gesammte Arbeit auszuliefern habe ohne Zeit meines
Lebens einen Pfennig damit zu verdienenIm September 1903 hatte der Albert Langen Verlag ein Guthaben von 2110 Mark gegenüber Wedekind errechnet [vgl. Kutscher 2, S. 113]., während mir zu gleicher Zeit von
anderen Verlegern | die glänzenmichdazuzu veranlassenunserendas jeder Tagelöhner hatdas Recht und das darin besteht,daß er seinedarfkannumsonstaufin dieherbei zu lassen
Die Arbeit, die ich eben begonnen habe
ist ein moderner Roman: „Fanny Kettler“Die Idee zu einem Roman mit diesem Titel entstand während Wedekinds Aufenthalt bei seiner Mutter in Lenzburg im Sommer 1903 [vgl. Kutscher 2, S. 159f.]. Letztlich nahm Wedekind die Figur der Fanny Kettler in sein Drama „Hidalla“ auf [vgl. KSA 6, S. 41, 434f.], an dem weiterzuarbeiten er Albert Langen angekündigt hatte [vgl. Wedekind an Albert Langen, 25.5.1903]. der einen Band von zweiAbänderungunseres
Hochachtungsvoll
FW.