Briefwechsel

von Frank Wedekind und (Zeitschrift) Nord und Süd

(Zeitschrift) Nord und Süd schrieb am 17. September 1910 in Berlin folgendes Erschlossenes Korrespondenzstück
an Frank Wedekind

[Hinweis in Wedekinds Brief an „Nord und Süd“ vom 19.9.1910 aus München:]


[...] Ihre Zahlungsaufforderung [...]

Frank Wedekind schrieb am 19. September 1910 in München folgenden Brief
an (Zeitschrift) Nord und Süd

Tit Redaktion Nord und SüdRedaktion der Monatsschrift „Nord und Süd“ (Herausgeber: Dr. Curt Radlauer) in Berlin (Traunsteiner Straße 3) [vgl. Berliner Adreßbuch 1911, Teil II, S. 255]; als Adresse des Zeitschriftenverlags „Nord und Süd“ in Berlin ist einerseits diese Adresse (Traunsteiner Straße 3) [vgl. Berliner Adreßbuch 1911, Teil I, S. 2100], andererseits eine andere Adresse (Linkstraße 17) [vgl. Berliner Adreßbuch 1911, Teil I, S. 3088; Teil IV, S. 66] angegeben, die auch jeweils in den Heften nachzulesen ist.
Berlin


Auf Ihre DrohungDie Klageandrohung dürfte im Rahmen der Zahlungsaufforderung (siehe unten) erfolgt sein. hin, mich zu verklagen, ersuche ich Sie aufs dringendste, mir Ihre Zeitschrift nicht mehr zuzuschicken. Ich habe Sie nie um Zusendung Ihrer Zeitschrift gebeten, ich bin nicht Ihr Abonnent und habe Ihnen die ersten Heftedie ersten Hefte des Jahrgangs 34 (1910), die im zwischenzeitlich neuen Titel „Nord und Süd vereinigt mit Morgen“ anzeigten (im nächsten Jahrgang 35 hieß die Zeitschrift wieder „Nord und Süd“), dass die Zeitschrift „Morgen“, in der Wedekind mehrere Beiträge veröffentlicht hatte, nun in der Zeitschrift „Nord und Süd“, mit der Wedekind keine Verbindungen hatte, aufgegangen war – dieser Sachverhalt könnte der Grund gewesen sein, weshalb Wedekind, der den „Morgen“ sicherlich regelmäßig erhalten hatte, nun wohl ungefragt „Nord und Süd“ zugeschickt bekam. regelmäßig zurückgeschickt. Für Zusendungen die mir unaufgefordert zugehen, übernehme ich grundsätzlich ebensowenig irgendwelche Verantwortung, wie das bei der Presse allgemein Gebrauch ist. Ich kann nicht umhin Ihre Zahlungsaufforderungnicht überliefert; erschlossenes Korrespondenzstück: Nord und Süd an Wedekind, 17.9.1910. als eine durch nichts gerechtfertigte Anmaßung zurückzuweisen.

Hochachten
FrW.


M. 19.9.10.