Vergleichsansicht

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Kennung: 5768

München, 14. Mai 1910 (Samstag), Sonstiges

Autor*in

  • Wedekind, Frank

Adressat*in

  • Müller, Georg
  • Georg Müller Verlag, (Verlag)

Inhalt

Vertrag.


Zwischen Herrn Frank Wedekind in München und Herrn Georg Müller, Verlagsbuchhändler in München wurde folgender Vertrag abgeschlossen.

§ 1.

Herr Frank Wedekind übergiebt seine Werke: Die junge Welt, Frühlings Erwachen, Der Liebestrank, Erdgeist, Die Büchse der Pandora, Der Kammersänger, Der Marquis von Keith, So ist das Leben, Hidalla, Totentanz, Musik, Die Zensur, Oaha und In allen Wassern gewaschen Herrn Georg Müllerdavor Ergänzungsvorschlag von fremder Hand: „sowie alle weiteren während der Dauer des Vertrags entstehenden dramatischen Werke“. zum alleinigen und ausschließlichen Bühnenvertrieb.

§ 2.

Herr Georg Müller, Verlagsbuchhändler in München, verpflichtet sich, zur Besorgung dieses Bühnenvertriebs, einen in diesem Fach erfahrenen geschulten Fachmann als Leiter seines Bühnenvertriebs anzustellen.

§ 3.

Die Firma Georg Müller hat das alleinige und ausschließliche Recht, die Aufführungen der in §. 1 bezeichneten Stücke für sämmtliche Bühnen des In- und Auslandes zu vergeben und Herr Frank Wedekind bevollmächtigSchreibversehen, statt: bevollmächtigt. die Firma Georg Müller, | alle Vereinbarungen hinsichtlich Honorar und Tantiemen zu treffen, doch verpflichtet sich der Bühnenvertrieb Georg Müller, allen speziellen Wünschen des Herrn Wedekind in Hinsicht darauf so weit als tunlich gerecht zu werden.

§ 4.

Die Firma Georg Müller erhält für ihre Thätigkeit im Interesse der in §. 1 bezeichneten Werke als Provision zehn Prozentdavor Ergänzungsvorschlag von fremder Hand: „für Aufführungen in deutscher Sprache“. sämtlicher Eingänge, die aus der Veranstaltung von öffentlichen Aufführungen dieser Werke vereinnahmt werden und verpflichtet sich, Herrn Wedekind darüber monatlich Abrechnung zuzustellen und nach Abzug seiner Provision Zahlung zu leisten.danach Ergänzungsvorschlag von fremder Hand: „Die Provision für Aufführungen in fremder Sprache unterliegt dann anderen Vereinbarungen“.

§ 5.

Um in etwaigen Streitfällen Herrn Frank Wedekind vor Gericht rechtsgiltig vertreten zu können, gilt dieser Vertrag zugleich als Vollmacht für die Firma Georg Müller.

§ 6.

Dieser Vertrag ist auf die Dauer von zehn Jahren für beide Theile unkündbar. Ab 15 Mai | 1920 steht sowohl Herrn Frank Wedekind wie der Firma Georg Müller das Recht zu, diesen Vertrag jederzeit zu kündigen. Nach erfolgter Kündigung erlischt dieser Vertragdanach Ergänzungsvorschlag von fremder Hand: „soweit es sich um die Übergabe weiterer nach dem 15. Mai 1920 entstandener nicht abgegebener Werke handelt“., falls die Kündigung in der Zwischenzeit nicht zurückgenommen wurde, ein Jahr nach dem Tage, an dem die Kündigung stattgefunden hat.danach Ergänzungsvorschlag von fremder Hand (unten auf der Seite fortgeführt): „Die bis zur Lösung dem Bühnenvertrieb G M übergebenen Werke verbleiben in dem Bühnenvertrieb G. M. auch ferner, diese ist Her Wede bereit diesem gegen eine entsprechende Entschädigung an den neuen Verleger des He Wedekind abzugeben.“

Vorstehender Vertrag wurde in zwei gleichlautenden Exemplaren ausgefertigt, von beiden Theilen gelesen, genehmigt und unterschrieben.

München, den 14 Mai 1910Wedekind hatte im Zuge seiner Bemühungen um einen Wechsel vom Bruno Cassirer Verlag in Berlin zum Georg Müller Verlag in München (siehe seine Korrespondenz mit Maximilian Harden in dieser Angelegenheit) den Verleger Georg Müller am 9.5.1910 aufgesucht – „Besuch bei Müller der Cassirers Bedingungen annimmt“ [Tb] – und an Maximilian Harden telegrafiert, Georg Müller werde entsprechend an Bruno Cassirer schreiben [vgl. Wedekind an Maximilian Harden, 9.5.1910]; insofern stand Georg Müller als neuer Verleger Wedekinds fest. Der vorliegende Vertragsentwurf zu den strittigen Bühnenvertriebsrechen ist fünf Tage später entstanden, vermutlich in Absprache mit dem Verleger.

Frank Wedekind.

Einzelstellenkommentare

Materialität des Dokuments

Bestehend aus 2 Blatt, davon 3 Seiten beschrieben

Schrift:
Kurrent.
Schreibwerkzeuge:
Feder. Tinte.
Schriftträger:
Papier. Doppelblatt. Seitenmaß 21 x 33 cm. Gelocht.
Schreibraum:
Im Hochformat beschrieben.
Sonstiges:
Der von Wedekind mit Tinte geschriebene und unterzeichnete Vertragsentwurf ist von fremder Hand (Georg Müller?) flüchtig mit Bleistift geschrieben durch weitere Ausführungen ergänzt (siehe Erläuterungen).

Datum, Schreibort und Zustellweg

  • Schreibort

    München
    14. Mai 1910 (Samstag)
    Sicher

  • Absendeort

    München
    Datum unbekannt

  • Empfangsort

    München
    Datum unbekannt

Informationen zum Standort

Aargauer Kantonsbibliothek

Aargauerplatz
5001 Aarau
Schweiz

Informationen zum Bestand

Name des Bestandes:
Wedekind-Archiv
Signatur des Dokuments:
Wedekind-Archiv E, Mappe 5, Nr. 3
Standort:
Aargauer Kantonsbibliothek (Aarau)

Danksagung

Wir danken der Aargauer Kantonsbibliothek für die freundliche Genehmigung der Wiedergabe des Korrespondenzstücks.

Zitierempfehlung

Frank Wedekind an Georg Müller, (Verlag) Georg Müller Verlag, 14.5.1910. Frank Wedekinds Korrespondenz digital. https://briefedition.wedekind.fernuni-hagen.de (12.03.2025).

Status der Bearbeitung

In Bearbeitung
Zum Prüfen bereit
Freigegeben

Erstellt von

Ariane Martin

Zuletzt aktualisiert

22.01.2025 11:46
Kennung: 5768

München, 14. Mai 1910 (Samstag), Sonstiges

Autor*in

  • Wedekind, Frank

Adressat*in

  • Müller, Georg
  • Georg Müller Verlag, (Verlag)
 
 

Inhalt

Vertrag.


Zwischen Herrn Frank Wedekind in München und Herrn Georg Müller, Verlagsbuchhändler in München wurde folgender Vertrag abgeschlossen.

§ 1.

Herr Frank Wedekind übergiebt seine Werke: Die junge Welt, Frühlings Erwachen, Der Liebestrank, Erdgeist, Die Büchse der Pandora, Der Kammersänger, Der Marquis von Keith, So ist das Leben, Hidalla, Totentanz, Musik, Die Zensur, Oaha und In allen Wassern gewaschen Herrn Georg Müllerdavor Ergänzungsvorschlag von fremder Hand: „sowie alle weiteren während der Dauer des Vertrags entstehenden dramatischen Werke“. zum alleinigen und ausschließlichen Bühnenvertrieb.

§ 2.

Herr Georg Müller, Verlagsbuchhändler in München, verpflichtet sich, zur Besorgung dieses Bühnenvertriebs, einen in diesem Fach erfahrenen geschulten Fachmann als Leiter seines Bühnenvertriebs anzustellen.

§ 3.

Die Firma Georg Müller hat das alleinige und ausschließliche Recht, die Aufführungen der in §. 1 bezeichneten Stücke für sämmtliche Bühnen des In- und Auslandes zu vergeben und Herr Frank Wedekind bevollmächtigSchreibversehen, statt: bevollmächtigt. die Firma Georg Müller, | alle Vereinbarungen hinsichtlich Honorar und Tantiemen zu treffen, doch verpflichtet sich der Bühnenvertrieb Georg Müller, allen speziellen Wünschen des Herrn Wedekind in Hinsicht darauf so weit als tunlich gerecht zu werden.

§ 4.

Die Firma Georg Müller erhält für ihre Thätigkeit im Interesse der in §. 1 bezeichneten Werke als Provision zehn Prozentdavor Ergänzungsvorschlag von fremder Hand: „für Aufführungen in deutscher Sprache“. sämtlicher Eingänge, die aus der Veranstaltung von öffentlichen Aufführungen dieser Werke vereinnahmt werden und verpflichtet sich, Herrn Wedekind darüber monatlich Abrechnung zuzustellen und nach Abzug seiner Provision Zahlung zu leisten.danach Ergänzungsvorschlag von fremder Hand: „Die Provision für Aufführungen in fremder Sprache unterliegt dann anderen Vereinbarungen“.

§ 5.

Um in etwaigen Streitfällen Herrn Frank Wedekind vor Gericht rechtsgiltig vertreten zu können, gilt dieser Vertrag zugleich als Vollmacht für die Firma Georg Müller.

§ 6.

Dieser Vertrag ist auf die Dauer von zehn Jahren für beide Theile unkündbar. Ab 15 Mai | 1920 steht sowohl Herrn Frank Wedekind wie der Firma Georg Müller das Recht zu, diesen Vertrag jederzeit zu kündigen. Nach erfolgter Kündigung erlischt dieser Vertragdanach Ergänzungsvorschlag von fremder Hand: „soweit es sich um die Übergabe weiterer nach dem 15. Mai 1920 entstandener nicht abgegebener Werke handelt“., falls die Kündigung in der Zwischenzeit nicht zurückgenommen wurde, ein Jahr nach dem Tage, an dem die Kündigung stattgefunden hat.danach Ergänzungsvorschlag von fremder Hand (unten auf der Seite fortgeführt): „Die bis zur Lösung dem Bühnenvertrieb G M übergebenen Werke verbleiben in dem Bühnenvertrieb G. M. auch ferner, diese ist Her Wede bereit diesem gegen eine entsprechende Entschädigung an den neuen Verleger des He Wedekind abzugeben.“

Vorstehender Vertrag wurde in zwei gleichlautenden Exemplaren ausgefertigt, von beiden Theilen gelesen, genehmigt und unterschrieben.

München, den 14 Mai 1910Wedekind hatte im Zuge seiner Bemühungen um einen Wechsel vom Bruno Cassirer Verlag in Berlin zum Georg Müller Verlag in München (siehe seine Korrespondenz mit Maximilian Harden in dieser Angelegenheit) den Verleger Georg Müller am 9.5.1910 aufgesucht – „Besuch bei Müller der Cassirers Bedingungen annimmt“ [Tb] – und an Maximilian Harden telegrafiert, Georg Müller werde entsprechend an Bruno Cassirer schreiben [vgl. Wedekind an Maximilian Harden, 9.5.1910]; insofern stand Georg Müller als neuer Verleger Wedekinds fest. Der vorliegende Vertragsentwurf zu den strittigen Bühnenvertriebsrechen ist fünf Tage später entstanden, vermutlich in Absprache mit dem Verleger.

Frank Wedekind.

Einzelstellenkommentare

Materialität des Dokuments

Bestehend aus 2 Blatt, davon 3 Seiten beschrieben

Schrift:
Kurrent.
Schreibwerkzeuge:
Feder. Tinte.
Schriftträger:
Papier. Doppelblatt. Seitenmaß 21 x 33 cm. Gelocht.
Schreibraum:
Im Hochformat beschrieben.
Sonstiges:
Der von Wedekind mit Tinte geschriebene und unterzeichnete Vertragsentwurf ist von fremder Hand (Georg Müller?) flüchtig mit Bleistift geschrieben durch weitere Ausführungen ergänzt (siehe Erläuterungen).

Datum, Schreibort und Zustellweg

  • Schreibort

    München
    14. Mai 1910 (Samstag)
    Sicher

  • Absendeort

    München
    Datum unbekannt

  • Empfangsort

    München
    Datum unbekannt

Informationen zum Standort

Aargauer Kantonsbibliothek

Aargauerplatz
5001 Aarau
Schweiz

Informationen zum Bestand

Name des Bestandes:
Wedekind-Archiv
Signatur des Dokuments:
Wedekind-Archiv E, Mappe 5, Nr. 3
Standort:
Aargauer Kantonsbibliothek (Aarau)

Danksagung

Wir danken der Aargauer Kantonsbibliothek für die freundliche Genehmigung der Wiedergabe des Korrespondenzstücks.

Zitierempfehlung

Frank Wedekind an Georg Müller, (Verlag) Georg Müller Verlag, 14.5.1910. Frank Wedekinds Korrespondenz digital. https://briefedition.wedekind.fernuni-hagen.de (12.03.2025).

Status der Bearbeitung

In Bearbeitung
Zum Prüfen bereit
Freigegeben

Erstellt von

Ariane Martin

Zuletzt aktualisiert

22.01.2025 11:46