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[1. Zitat in Koch 1950,
S. 95:]
2.5.1910
„
Entwurf von der Hand Wedekinds:
„Erlauben Sie mir, Ihnen mitzutheilen, daß ich bereit bin für Bücherbestände und Verlagsrechte der Wedekind’schen Werke diejenige Summe zu zahlen, die von einem vereidigten Sachverständigen als wirklicher Werth dieses Kaufobjektes bezeichnet wird. – Die Ehre, Wedekinds Verleger zu sein sowie sonstige ideelle Werthe dabei in Rechnung zu bringen, scheint mir offengestanden bei einem Autor ganz ausgeschlossen, dessen Werke, wie es bei Wedekind der Fall war, öffentlich zum Verkauf ausgeboten wurden. Ich muß ja im Gegentheil geradezu fürchten, mich durch den Ankauf von ‚Wedekind‘ vor aller Welt lächerlich zu machen. – Was den Bühnenvertrieb betrifft, so möchte ich Sie speziell für den Fall, daß Herr Wedekind auf seinen Einspruch verzichtet, noch einmal darum ersuchen, mir eine Abschrift des in Frage kommenden Kontraktes zuzuschicken, da ich doch schließlich wissen muß, was ich kaufe.“
[2. Hinweis in Wedekinds Brief
an Maximilian Harden vom 2.5.1910 aus München:]
Soeben war ich bei
Bestehend aus 0 Blatt, davon 0 Seiten beschrieben
Der Schreibort ist durch das Tagebuch belegt.
München
2. Mai 1910 (Montag)
Ermittelt (sicher)
München
Datum unbekannt
Datum unbekannt
Es gibt keine Informationen zum Standort.
Frank Wedekind an Georg Müller, 2.5.1910. Frank Wedekinds Korrespondenz digital. https://briefedition.wedekind.fernuni-hagen.de (20.11.2025).
Ariane Martin