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MÜNCHEN 39
GERNERSTRASSE 4
Rigi-FirstOtto Julius Bierbaum, der den Sommer an wechselnden Orten in der Schweiz verbrachte, hielt sich seit etwa 14 Tagen am Rigi auf; er logierte in einem großen Hotel mitten im Gebirge, dem mit der Rigibahn zu erreichenden „Rigi-First. Bei der Bahnstat. [...] Rigi-First, Kurhotel, elegant, komfort., ruhig u. vortreffl. geführt, für längern Aufenthalt vorzugsweise beliebt, inmitten aller Verkehrspunkte.“ [Iwan von Tschudi: Der Turist in der Schweiz und den Grenzrayons. Reisetaschenbuch. 33. Aufl. Zürich 1895, S. 219] Den Aufenthalt dort meldete auch die Presse: „Otto Julius Bierbaum [...] befindet sich gegenwärtig auf Rigi-First.“ [Hamburger Fremden-Blatt, Jg. 73, Nr. 197, 23.8.1901, 1. Beilage, S. (2)] d.
19.VIII.01.
Lieber Herr Wedekind,
Ich brauche Ihnen nicht zu sagen, wie fatal
mir IhretwegenHinweis auf ein nicht überliefertes Schreiben; erschlossenes Korrespondenzstück: Wedekind an Otto Julius Bierbaum, 17.8.1901. Wedekind dürfte sich zu der Handlungsweise des Rechtsanwalts Robert Voigt (siehe unten) geäußert haben., aber auch meinetwegen die HandlungsweiseHinweis auf ein nicht überliefertes Schreiben; erschlossenes Korrespondenzstück: Robert Voigt an Wedekind, 16.8.1901. Der Rechtsanwalt (siehe unten) dürfte den Vorschuss von 500 Mark, den Wedekind von Alfred Walter Heymel für eine mögliche Neuausgabe von „Frühlings Erwachen“ im Insel-Verlag erhalten hatte [vgl. Wedekind an Otto Julius Bierbaum, 7.8.1901], zurückgefordert haben. des Heymelschen RechtanwaltesDr. jur. Robert Voigt, Rechtsanwalt und Notar in Bremen (Lübecker Straße 27, Büro: Osterthorstraße 28-29) [vgl. Adreß-Buch der freien Hansestadt Bremen 1901, Teil I, S. 409], Schwager von Rudolf Alexander Schröder (gemeinsam mit Alfred Walter Heymel und Otto Julius Bierbaum Herausgeber der Zeitschrift „Die Insel“) und Rechtsanwalt von Alfred Walter Heymel. „Der Bremer Rechtsanwalt Robert Voigt fungierte bereits im Vorfeld“ der Gründung des Insel-Verlags am 1.10.1901 „als Rechtsberater von Alfred Walter Heymel.“ [Kuhbandner 2008, S. 109]
ist. Seien Sie versichert, daß ich keinerlei Schuld | daran habe. Das
Manuskript schicke ich heuteHinweis auf ein nicht überliefertes Begleitschreiben zur Manuskriptsendung; erschlossenes Korrespondenzstück: Otto Julius Bierbaum an Wedekind, 19.8.1901. Wedekind hatte Otto Julius Bierbaum sein Lied „Ilse“ für eine mögliche Publikation in einem Band mit Liedern von ihm im Insel-Verlag geschickt [vgl. Wedekind an Otto Julius Bierbaum, 7.8.1901] und das Manuskript zurückerbeten, als klar war, ein solcher Band werde nicht realisiert [vgl. Wedekind an Otto Julius Bierbaum, 15.8.1901]. an Sie zurück.
Mit bestem Gruße
stets Ihr
Otto Julius Bierbaum