Briefwechsel

von Frank Wedekind und (Behörde) Polizeidirektion München , Dietrich Bittinger

Frank Wedekind schrieb am 1. Juli 1902 in München folgenden Brief
an (Behörde) Polizeidirektion München

FRANK WEDEKIND.


Sehr geehrter Herr KommissärAnton Halder war zwar seinerzeit „Polizeidirektor“ [Adreßbuch von München für das Jahr 1903, Teil I, S. 231; Teil III, S. 14] der Königlichen Polizeidirektion München, er dürfte aber kaum der hier angesprochene Kommissar gewesen sein, der nicht identifiziert ist.!

In beiliegendem erlaube ich mir Ihnen die beiden in Frage kommenden GedichteBeilage waren die Gedichte „Vergänglichkeit“ [KSA 1/I, S. 437f.] und „Der Reisekoffer“ [KSA 1/I, S. 420f.], beide im Rahmen der Sammlung „Die Jahreszeiten“ im Band „Die Fürstin Russalka“ (1897) erstveröffentlicht [vgl. KSA 1/I, S. 813; KSA 1/II, S. 1272, 2127], die Wedekind nun in dieser Druckfassung der Königlichen Polizeidirektion München zur Begutachtung vorlegte [vgl. KSA 1/IV, S. 1110, 1135-1137]. Er hatte die Liedfassungen am 19.6.1902 bei der Galaexekution der Elf Scharfrichter „offensichtlich [...] ohne vorherige Genehmigung durch die Zensurbehörde [...] öffentlich vorgetragen“ [KSA 1/IV, S. 1137], was von dieser „bemängelt“ [KSA 1/IV, S. 1110] worden war. zu übersenden. Indem ich Sie bitte, den Ausdruck meiner vorzüglichsten Hochschätzung entgegenzunehmen
ergebenst
Frank Wedekind.


München, 1.VII.02.

(Behörde) Polizeidirektion München schrieb am 3. August 1904 in München folgendes Erschlossenes Korrespondenzstück
an Frank Wedekind

[Hinweis in Wedekinds Tagebuch vom 4.8.1904 in München:]


VorladungWedekind erhielt – wahrscheinlich von der für Zensur in Bayern zuständigen Münchner Polizeidirektion – „eine gerichtliche Vorladung wegen Verbreitung unzüchtiger Schriften. Gegenstand der Ladung ist die Buchedition der ‚Büchse der Pandora‘ im Herbst 1903 im Verlag Bruno Cassirer“ zu einer „Vorverhandlung in München“ [KSA 3/II, S. 1102], bevor der Prozess gegen Wedekind und seinen Verleger am 12.3.1905 in Berlin eröffnet wurde [vgl. KSA 3/II, S. 1149-1161]. auf heute in 14 TagenWedekind notierte am 18.8.1904 in München (unterstrichen): „Gerichtsverhandlung“ [Tb]; es ging um den Vorwurf der ‚Verbreitung unzüchtiger Schriften‘ in Wedekinds Tragödie „Die Büchse der Pandora“ (siehe oben), was entsprechend angezeigt worden sein muss. Die Tatsache, dass die „Vorverhandlung in München“ stattfand, war „ein Hinweis darauf, dass die Anzeige möglicherweise von Nürnberg aus erstattet wurde“ [Vinçon 2014, S. 174] – oder auch von München aus, sie jedenfalls in die Zuständigkeit der Münchner Polizeidirektion fiel. wegen Verbreitung Unzüchtiger Schriften„Verbreitung unzüchtiger Schriften“ war laut § 184 (Absatz 1) des Reichsstrafgesetzbuchs strafbar..

Frank Wedekind schrieb am 10. Januar 1911 in München folgendes Erschlossenes Korrespondenzstück
an (Behörde) Polizeidirektion München

[Hinweis in Wedekinds Brief an Maximilian Riedl, Landgericht München I vom 7.10.1911 aus München:]


[...] einer Eingabe an die Polizeibehörde [...]

(Behörde) Polizeidirektion München und Dietrich Bittinger schrieben am 30. Januar 1911 in München folgendes Erschlossenes Korrespondenzstück
an Frank Wedekind

[Hinweis in Wedekinds Brief an Maximilian Riedl, Landgericht München I vom 7.10.1911 aus München:]


Wollen Sie mir gestatten Ihnen in der Anlage die Schriftstücke zu übersenden, die ich mit der Polizeibehörde [...] gewechselt habe und zwar [...] der beigelegte Bescheid [...]

Frank Wedekind schrieb am 14. März 1911 in München folgendes Erschlossenes Korrespondenzstück
an (Behörde) Polizeidirektion München , Dietrich Bittinger

[1. Hinweis in Wedekinds Tagebuch vom 14.3.1911 in München:]


BriefDer Brief dürfte das Zensurverbot von „Oaha“ (1908) zum Gegenstand gehabt haben. Wedekind stellte gerade „die vieraktige Komödien-Fassung her und setzte jetzt alles daran, das überarbeitete Werk [...] in München zur Uraufführung zu bringen.“ [KSA 8, S. 606] Dr. jur. Dietrich Bittinger, inzwischen Regierungsassessor [vgl. Adreßbuch für München 1911, Teil I, S. 52] und seit Jahren der „für die Theaterzensur zuständige Referent“ [Meyer 1982, S. 69] bei der Polizeidirektion München (Weinstraße 18) unter dem Polizeipräsidenten Julius von der Heydte [vgl. Adreßbuch für München 1911, Teil III, S. 27], der 1907 die Gründung des Münchner Zensurbeirats angeregt und organisiert hatte [vgl. Meyer 1982, S. 69f.] und eben die Tätigkeit „des Preßreferenten und Theaterzensors der Polizeidirektion“ [Münchner Neueste Nachrichten, Jg. 64, Nr. 528, 11.11.1911, General-Anzeiger, S. 12] ausübte, hatte eine ausführliche „Vorbemerkung zu der Komödie ‚Oaha‘ von Frank Wedekind“ [KSA 8, S. 576-578] verfasst, in der er das am 25.11.1908 erlassene Aufführungsverbot damit begründete, es handle sich um ein „Schlüsselstück“ [KSA 8, S. 576; vgl. S. 605]. an Bittinger geschrieben.


[2. Hinweis in Wedekinds Tagebuch vom 16.3.1911 in München:]


Diktat. Brief an Bittinger und 4 Akt Oaha.

Frank Wedekind schrieb am 25. Juni 1911 in München folgenden Brief
an (Behörde) Polizeidirektion München

Über das ZensurverbotDas auf Gutachten aus dem Münchner Zensurbeirat gestützte Verbot einer öffentlichen Aufführung von Wedekinds Einakter „Totentanz“ durch die Münchner Zensurbehörde [vgl. Meyer 1982, S. 212-224] datiert vom 24.5.1910 [vgl. KSA 5/III, S. 812; KSA 6, S. 668]. von
Totentanz.


Da der Einakter ,,Totentanz“ verboten ist, wendet sich der Autor an Sachverständige, und zwar an zwei HochschulprofessorenProf. Dr. phil. Franz Muncker war seit 1896 [vgl. Meyer 1982, S. 87] Königlicher Universitätsprofessor für Literaturgeschichte an der Münchner Universität und Mitglied der Königlichen Akademie der Wissenschaften [vgl. Adreßbuch für München 1911, Teil I, S. 413]. Prof. Dr. phil. Emil Sulger-Gebing war seit 1902 [vgl. Meyer 1982, S. 90] Professor für Literaturgeschichte an der Technischen Hochschule München [vgl. Adreßbuch für München 1911, Teil I, S. 633]. Beide waren Mitglieder des im Frühjahr 1908 eingerichteten Zensurbeirats. der Literatur. Beide sprechen sich für die Freigabe des Stückes aus, schreiben dabei aber folgendes:

Prof. Dr. F.M. schreibt:Es folgt im nächsten Absatz ein Zitat aus dem Wedekind vom Verfasser übermittelten Brief über „Totentanz“ [vgl. Franz Muncker an Wedekind, 25.3.1911]. Wedekind erlaubte sich eine vollständige Veröffentlichung des „Gutachten des Herrn Prof. Dr. Franz Muncker“ in seinem Beitrag „Aus dem Münchner Zensurbeirat“ [vgl. Kain, Jg. 1, Nr. 6, September 1911, S. 93f.].

Ferner kann man ja wohl zweifeln, ob Erörterungen über das von Ihnen behandelte Thema, mögen sie noch so theoretisch bleiben (oder vielleicht eben, weil sie theoretisch bleiben), auf die Bühne gehören, ob sie nicht vielleicht eher zu einem Lesedrama passen.

Prof. Dr. S-G. schreibt:Es folgt im nächsten Absatz ein Zitat aus dem Wedekind als Briefbeilage vom Verfasser übermittelten Gutachten über „Totentanz“ [vgl. Emil Sulger-Gebing an Wedekind, 3.4.1911]. Wedekind erlaubte sich eine vollständige Veröffentlichung des „Gutachten des Herrn Professor Sulger-Gebing“ in seinem Beitrag „Aus dem Münchner Zensurbeirat“ [vgl. Kain, Jg. 1, Nr. 6, September 1911, S. 94f.].

Ein Zensurverbot scheint mir diesem Einakter gegenüber nicht gerechtfertigt. | Ich halte ihn für undramatisch und darum für wenig bühnenwirksam.... Die Personen ergehen sich fast ausschließlich in langatmigen theoretischen Auseinandersetzungen.

Wenn diese Sachverständigen den künstlerischen Gehalt der Arbeit bestätigten, dann würde die Polizei das Stück vielleicht frei geben.

Da die Sachverständigen den dramatischen Wert des Stückes verneinen, hat die Polizei genau genommen auch gar keinen Anlaß, das Stück freizugeben, obschon sich beide Sachverständige für die Freigabe aussprechen.

Wenn das Stück nun aber trotz der Gutachten der Sachverständigen Bühnen|wirksamkeit besitzt, so wäre in diesem unerklärlichen Widerspruch doch wol allein schon derjenige künstlerische Grund gegeben, der eine Aufführung des Stückes rechtfertigen müßte.

Fr.W.


25.6.11.

Frank Wedekind schrieb am 27. Dezember 1911 in München folgenden Brief
an (Behörde) Polizeidirektion München

[1. Briefentwurf:]


An die Kgl. Polizeidirektion
München.


An die kgl. Polizeidirektion richtet der Ergebenst Unterfertigte das Gesuch, seine Komödie „Oaha“ für die öffentliche Aufführung in München freizugeben nachdem das Verbot erwähnten Schauspiels von der Ggesammten Presse einstimmig als ungerechtfertigt und unverständlich charakterisiert worden ist. Der ergebenste Unterfertigte ist Der auf den Ertrag seiner schriftstellerischen Thätigkeit und wird durch das seit vier Jahren bestehende Verbot materiell auf das schwerste geschädigt. Angewiesen ist wird und durch das erlassene Verbot seit drei Jahren auf das schwerste geschädigt wird, ist nicht imstande diese materielle Schädigung länger zu ertragen.


RothDr. Christian Roth war seit dem 1.12.1911 der für die Theaterzensur zuständige Referent bei der Polizeidirektion München (Weinstraße 18) unter dem Polizeipräsidenten Julius von der Heydte [vgl. Adreßbuch für München 1913, Teil III, S. 28]; er war der Nachfolger von Dr. Dietrich Bittinger auf diesem „wichtigen Posten“ [Personalveränderungen in der Polizeidirektion. In: Münchner Neueste Nachrichten, Jg. 64, Nr. 535, 16.11.1911, Vorabendblatt, S. 4]. Wedekind war wenige Tage vor dem vorliegenden Brief auf ihn hingewiesen worden [vgl. Ludwig Strauß an Wedekind, 23.12.1911].

ab 3 UhrDie Notiz dürfte sich auf den Zensor Christian Roth beziehen; was genau ab 15 Uhr markiert war, ist unklar (auch, ob die Uhrzeit sich auf ein bestimmtes Datum bezog oder generell gemeint war).


[2. Briefentwurf:]


An die Kgl. Polizeidirektion
München.


An die Kgl. Polizeidirektion München richtet der ergebenst Unterfertigte das Gesuch, seine Komödie „Oaha“ für die öffentliche Aufführung in München frei zu geben, nachdem das Verbot dieses Schauspiels von der gesammten Presse einstimmig als ungerechtfertigt und unverständlich charakterisiert worden ist. Da Der ergebenst Unterfertigte, der auf den Ertrag seiner schriftstellerischen Thätigkeit angewiesen ist und wurde er durch das erlassene auch seiner Ansicht nach ungerechtfertigte Verbot seit drei Jahren auf das schwerste materiell geschädigt wird, ist nicht imstande diese materielle Schädigung noch länger zu ertragen.


[3. Abgesandter Brief:]


An die
Königliche Polizeidirektion
München.


An die königliche Polizeidirektion München richtet der ergebenst Unterfertigte das Gesuch, seine Komödie „Oaha“ für die öffentliche AufführungNachdem die Direktion des Lustspielhauses (Direktor: Eugen Robert) am 12.7.1912 eine Fassung mit Regiestrichen bei der Polizeidirektion München eingereicht hat, genehmigte diese unter Auflagen am 25.7.1912 die öffentliche Aufführung; die öffentliche Münchner Premiere von „Oaha“ konnte am 6.8.1912 unter der Regie von Eugen Robert am Lustspielhaus mit Frank und Tilly Wedekind in Hauptrollen stattfinden [vgl. Meyer 1982, S. 207; KSA 8, S. 606]. Eugen Robert hatte bereits die vom Neuen Verein veranstaltete geschlossene Uraufführung von „Oaha“ am 20.12.1911 im Münchner Lustspielhaus inszeniert. in München freizugeben, nachdem das Verbot dieses Schauspiels von der gesamten PresseDie Presseresonanz auf die wenige Tage zuvor in geschlossener Vorstellung erfolgte Uraufführung von „Oaha“ am 20.12.1911 im Münchner Lustspielhaus war gemischt; ausdrücklich hat Richard Braungart am 21.12.1911 in der „Münchener Zeitung“ das Verbot einer öffentlichen Aufführung kommentiert: „Die Polizei hat dieses Stück, dessen Kern also eigentlich eine Anklage gegen den ‚Witz als Metier‘ ist, bis jetzt für öffentliche Aufführungen nicht freigegeben. Weshalb, das wird wohl nur sie allein wissen; denn niemand sonst wird einen Grund hiefür angeben können.“ [KSA 8, S. 624] einstimmig als ungerechtfertigt und unverständlich charakterisiert worden ist. Da der ergebenst Unterfertigte auf den Ertrag seiner schriftstellerischen Tätigkeit angewiesen ist, wurde er durch das erlassene, auch seiner Ansicht nach ungerechtfertigte Verbot seit drei JahrenDie Polizeidirektion München erließ am 25.11.1908 ein erstes Aufführungsverbot für „Oaha“ (Georg Stollberg hatte am 12.10.1908 für das Münchner Schauspielhaus um eine Aufführungsgenehmigung für das Stück ersucht) [vgl. KSA 8, S. 605] – das war rund drei Jahre her. auf das schwerste materiell geschädigt.

Hochachtungsvoll ergebenst
Frank Wedekind.


München, Prinzregentenstr. 50

den 27. Dezember 1911Wedekind hat am 27.12.1911 – eine Woche nach der geschlossenen Uraufführung von „Oaha“ am 20.12.1911 im Münchner Lustspielhaus – notiert: „Besuch bei Strauß wegen Polizeigesuch“ [Tb]; er dürfte sich mit dem Münchner Rechtanwalt Ludwig Strauß auch über den vorliegenden Brief beraten haben, der ihn kurz zuvor darüber informiert hat, Dr. Christian Roth wünsche das zensurierte Manuskript von „Franziska“ zu sehen [vgl. Ludwig Strauß an Wedekind, 23.12.1911]..

(Behörde) Polizeidirektion München schrieb am 10. Januar 1912 in München folgenden Brief
an Frank Wedekind

München, 10. Januar 1911Schreibversehen, statt: 1912.


Betreff:

VerbotDie Polizeidirektion München hat am 25.11.1908 das Verbot einer öffentlichen Aufführung von „Oaha“ erlassen, das sie am 24.5.1911 bekräftigte und den von Eugen Robert (Direktor des Münchner Lustspielhauses) gestellten Antrag auf Genehmigung einer öffentliche Aufführung des Stücks am 16.11.1911 ablehnte [vgl. KSA 8, S. 605f.]. des Schauspiels „Oaha“. I. Schreiben an Herrn Frank Wedekind, Schriftsteller
hier
Prinzregentenstraße 50.


zum Brief vom 28. Dez. 1911vgl. Wedekind an Polizeidirektion München, 27.12.1911.


Die k. Polizeidirektion hat keine Veranlassung, von dem Verbot Ihres Schauspiels „Oaha“ abzugehen. Der GrundDer gestrichene Passus dürfte im abgesandten Brief gefehlt haben. „Es wäre die erste und einzige detaillierte Rechtfertigung eines Verbotes gegenüber Wedekind gewesen. Solche Stellungnahmen wurden aber [...] nicht abgegeben.“ [Meyer 1982, S. 205] für das Verbot war die Art und Weise, in welcher in diesem Schlüsselstück lebende und erst kürzlich verstorbene Personen mit ihrem Privatleben und ihren Privatangelegenheiten vor die breite Öffentlichkeit gebracht werden, erforderte im öffentlichen Interesse das Verbot des Stückes.

Es bleibt Ihnen unbenommen, gegen das Verbot die Beschwerde zur k. Regierung von Oberbayern, Kammer des Innern, und zum k. Staatsministerium des Innern zu ergreifen.

II. zum Akt. Ref. VIDas Referat VI war die Zensurbehörde der Münchner Polizeidirektion [vgl. Meyer 1982, S. 69], deren Referent für Theaterzensur bis zum 1.10.1911 Dietrich Bittinger, dann Christian Roth war (siehe unten)..

K.P.d.

Henn+nicht identifiziert.

RothChristian Roth war seit dem 1.12.1911 der für die Theaterzensur zuständige Referent bei der Polizeidirektion München [vgl. Adreßbuch für München 1913, Teil III, S. 28]; er war der Nachfolger von Dietrich Bittinger auf diesem „wichtigen Posten“ [Personalveränderungen in der Polizeidirektion. In: Münchner Neueste Nachrichten, Jg. 64, Nr. 535, 16.11.1911, Vorabendblatt, S. 4]. Wedekind hatte seinen Namen notiert, als er seinen Brief an die Polizeidirektion München entworfen hat [vgl. Wedekind an Polizeidirektion München, 27.12.1911].

LoewLudwig Loew war Rechtspraktikant [vgl. Adreßbuch für München 1912, Teil I, S. 368] und für die Polizeidirektion München als „Protokollführer“ [KSA 8, S. 628] tätig.

(Behörde) Polizeidirektion München und Bonifaz Prohaska schrieben am 11. Dezember 1916 in München
an Frank Wedekind

[Foto]

Frank Wedekind.


Alter: geb. 24.7.64

Gestalt: untersetzt

Haare: grau

Augen: blau

Gesichtsform: länglich

Bes. Kennzeichen: ohne


Daß Wedekind tatsächlich die durch die Photographie dargestellte Person ist und die Unterschrift eigenhändig vollzogen hat, wird bescheinigt.

München, den 11 Dezember 1916

K.Polizeiamt München. Idas der Münchner Polizeidirektion unterstellte Polizeiamt München I (Bürkleinstraße 10, Parterre) [vgl. Adreßbuch für München 1917, Teil III, S. 23], das Wedekind wohl gleich aufgesucht hat, als ihm der Staatsangehörigkeitsausweis [vgl. Polizeipräsidium Berlin, Arthur von Plocki an Wedekind, 5.12.1916] am 11.12.1916 vorlag: „Staatsangehörigkeitsnachweis erhalten.“ [Tb]

A. A.

ProhaskaBonifaz Prohaska, Polizeisekretär bei der Polizeidirektion München [vgl. Adreßbuch für München 1917, Teil III, S. 23]. |


[Fingerabdruck] Abdruck des rechten Zeigefinges
des Frank Wedekind.

Frank Wedekind schrieb am 14. Juli 1917 in Zürich folgenden Brief
an (Behörde) Polizeidirektion München

Zürich, Schönbühlstraße 14.

Den 14 Juli 1917.


An die Königliche Polizeidirektion
München


Beantragung des Schriftstellers Frank Wedekind betreffs betreffend Verlängerung der erbetenen Aufenthaltsbewilligung in der SchweizWedekind ist am 10.5.1917 von München abgereist zu einem längeren Aufenthalt in der Schweiz – er reiste erst am 7.10.1917 von Zürich zurück nach München (um bald darauf wieder nach Zürich zu reisen) [vgl. Tb].

Der Ergebenst Unterfertigte beehrt sich die Königliche Polizeidirektion in München nach Rück gütigst gewährter RückspracheWedekind hatte zunächst am 27.6.1917 festgehalten: „Erfolglos auf dem Deutschen Konsulat wegen Paßverlängerung.“ [Tb] Das Gespräch fand am 28.6.1917 statt: „Deutsches Konsulat Herr von Simson.“ [Tb] Hermann von Simson in Zürich (Auf der Mauer 17), als Legationsrat verzeichnet (und unter dem Namen Hermann von Simson-Rauhaus, da mit Marianne Rauhaus verheiratet) [vgl. Adressbuch der Stadt Zürich für 1917, Teil I, S. 520], war seinerzeit im Deutschen General-Konsulat im Kaspar Escherhaus (Neumühlequai 10) [vgl. Adressbuch der Stadt Zürich für 1917, Teil I, S. 299] tätig. Wedekind hat am 29.6.1917 erneut notiert: „Auf dem deutschen Konsulat“ [Tb]. mit Herrn Legationsrat von SimonSchreibversehen, statt: Simson. auf dem kaiserlich deutschen Generalkonsulat in Zürich höflich zu ersuchen

Frank Wedekind schrieb am 19. Juli 1917 in Zürich folgendes Erschlossenes Korrespondenzstück
an (Behörde) Polizeidirektion München

[Hinweis in Wedekinds Tagebuch vom 19.7.1917 in Zürich:]


Brief an Polizeipräsidium München [...]

Frank Wedekind schrieb am 13. August 1917 in Zürich folgendes Erschlossenes Korrespondenzstück
an (Behörde) Polizeidirektion München

[Hinweis in Wedekinds Tagebuch vom 13.8.1917 in Zürich:]


Brief an Polizeidirektion München.

Frank Wedekind schrieb am 21. November 1917 in Zürich folgendes Telegramm
an (Behörde) Polizeidirektion München

KlgSchreibversehen, statt: Kgl. (= Königliche). Polizeidirektion München


Ersuche kgl. Polizeidirektion ergeirrtümlich nicht gestrichener Schreibansatz (zu: ergebenst). ergebenst kaiserliches Konsulat ZürichWedekind hat das Deutsche General-Konsulat in Zürich (Neumühlequai 10) [vgl. Adressbuch der Stadt Zürich für 1917, Teil I, S. 299] bereits im Sommer wegen einer Verlängerung seines Visums konsultiert [vgl. Wedekind an Polizeidirektion München, 14.7.1917], die offenbar durch die Polizeidirektion München zu genehmigen war. auf Anfrage ermächtigen zu wollen mein Paßvisum bis 15 DezemberWedekind plante offenbar, bis 15.12.1917 in Zürich zu bleiben; er schrieb seiner Frau aus Zürich, er hoffe, „Mitte Dezember [...] wieder in München zu sein“ [Frank Wedekind an Tilly Wedekind, 16.11.1917], gleichzeitig fragte sie ihn: „Hast Du Deinen Pass verlängern lassen? Und bis wann?“ [Tilly Wedekind an Frank Wedekind, 16.11.1917] Wedekind dürfte sein Ersuchen bei der Polizeidirektion München um Verlängerung seines im Pass eingetragenen Visums für seinen Aufenthalt in der Schweiz bald darauf verschickt haben; er schrieb seiner Frau nach Erhalt Ihrer Fragen: „Hoffentlich bekomme ich den Paß.“ [Frank Wedekind an Tilly Wedekind, 21.11.1917] zu verlängern.

Hochachtungsvoll ergebenst

Fr.W. ElitehotelWedekind, der bereits über den längeren Zeitraum vom 10.5.1917 bis 7.10.1917 in der Schweiz war, logierte während seines erneuten Aufenthalts in Zürich spätestens seit dem 5.11.1917 in Zürich im Elite-Hotel Zürich (Bahnhofstraße 41), wie weitere Korrespondenz aus dieser Zeit belegt. Er notierte das Hotel auch im Tagebuch, so am 2.12.1917: „Dann allein im Elitehotel.“ Zürich

(Behörde) Polizeidirektion München schrieb am 22. November 1917 in München folgendes Erschlossenes Korrespondenzstück
an Frank Wedekind

[Hinweis in Wedekinds Telegrammentwurf an Polizeidirektion München vom 30.11.1917 aus Zürich:]


[...] geschätzten Bescheid [...]

Frank Wedekind schrieb am 30. November 1917 in Zürich folgendes Telegramm
an (Behörde) Polizeidirektion München

kgl. Polizeidirektion München


ersuche höflichst geschätzten Bescheidnicht überliefert; erschlossenes Korrespondenzstück: Polizeidirektion München an Wedekind, 22.11.1917. Es dürfte sich um den Bescheid auf Wedekinds telegrafisch übermitteltes Ersuchen nach einem Passvisum gehandelt haben [vgl. Wedekind an Polizeidirektion München, 21.11.1917]. Wedekind kommentierte den Inhalt des Bescheids: „Der Paß scheint in Ordnung zu sein.“ [Frank Wedekind an Tilly Wedekind, 30.11.1917] auf DratanfrageSchreibversehen, statt: Drahtanfrage (= telegrafische Anfrage). an kaiserliches Generalkonsulat Zürich senden zu wollen

ho a.

FrW.