[Hinweis in Wedekinds Tagebuch vom 6.10.1904 in München:]
AnkündigungDas nicht überlieferte Schreiben, das Wedekind die erste Gerichtsverhandlung am 12.3.1905 vor dem Landgericht I in Berlin ankündigte (siehe unten), dürfte ihm direkt vom Landgericht Berlin I (dem preußischen Justiz-Ministerium untergeordnet) [vgl. Adreßbuch für Berlin 1904, Teil II, S. 46] geschickt worden sein. der GerichtsverhandlungDer Zensurprozess gegen Wedekind als Verfasser der Tragödie „Die Büchse der Pandora“ (1903) und seinen Verleger Bruno Cassirer wegen ‚Verbreitung unzüchtiger Schriften‘ nach § 184 (Absatz 1) des Strafgesetzbuchs, der durch drei Instanzen ging, wurde nach einer Vorverhandlung in München (sie fand am 18.8.1904 statt) am Landgericht I (Strafkammer 3) in Berlin am 12.3.1905 eröffnet [vgl. KSA 3/II, S. 1149-1161]. in Berlin.
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Der 5.10.1904 ist als Ankerdatum gesetzt – das späteste mögliche Schreibdatum der nicht überlieferten Ankündigung aus Berlin, die am 6.10.1904 in München vorlag (einen Tag für den Postweg gerechnet).
Berlin5. Oktober 1904 (Mittwoch) Ermittelt (sicher)
BerlinDatum unbekannt
MünchenDatum unbekannt
Es gibt keine Informationen zum Standort.
(Behörde) Landgericht Berlin I an Frank Wedekind, 5.10.1904. Frank Wedekinds Korrespondenz digital. https://briefedition.wedekind.fernuni-hagen.de (21.11.2024).
Ariane Martin