den
17. Februar 1917
Sehr verehrter Herr Wedekind,
zwar besitze ich noch nicht Ihre Antwort auf mein Schreibenvgl. Kurt Wolff an Wedekind, 8.2.1917.
vom 8. ds., möchte Ihnen aber trotzdem heute erneut IhnenSchreibversehen (Wortwiederholung), statt: erneut. folgendes in der
Angelegenheit Georg Müller vertraulich mitteilen:
Wie ich aus zuverlässiger Quelle erfahren habe, sind die
anscheinend vorhanden gewesenen finanziellen Schwierigkeiten des Müllerschen
Verlages durch Zuschuss eines beträchtlichen Betrages (es handelt sich um über
½. Million) von finanziell sicherster und zuverlässigster Seite behoben worden.
Diese Tatsache lässt wohl mit Recht den Schluss zu, dass der gegenwärtige
Zeitpunkt für den Beginn der von Ihnen und von mir gleichermassen gewünschten
Verhandlung so ungeeignet wie möglich ist. Ich halte es für meine Pflicht, Sie
hiervon vertraulich in Kenntnis zu setzen, weil ich nicht schuld daran sein
möchte, dass Sie etwa jetzt in Verhandlungen mit Georg Müller eintreten, die zu
keinem Ergebnis führen und infolge dieser Verhandlungen Ihre weiteren
Beziehungen zum Georg Müller’schen Verlage getrübt wären.
So sehr ich mich für den Georg Müller Verlag an sich
aufrichtig freue, dass ihm durch die angedeutete Finanzierung freieres und
leichteres Arbeiten ermöglicht wurde, so sehr bedaure ich naturgemäss, dass
durch diese Umstände die Verwirklichung meiner Hoffnung, Ihr Gesamtwerk für
meinen Verlag zu gewinnen, erschwert erscheinen muss. |
Immerhin erscheint mir die Erschwerung sido/ch/ch/d/och
nur auf eine sofortige Ablösung des gesamten erschienenen Werkes vom Müller
Verlag zu beziehen, nicht aber auf die Aussicht, meinerseits schon jetzt
Verleger Ihrer neuen Arbeiten„Wolff hatte lediglich die Verlagsrechte für eine Neuausgabe von ‚Mine-Haha‘ erworben, verwertete sie aber nicht mehr.“ [Wolfram Göbel: Der Kurt Wolff Verlag 1913 – 1930. Expressionismus als verlegerische Aufgabe. Frankfurt 1975, Sp. 751] werden zu können.
Im übrigen bitte ich Sie ganz unbeeonflusstSchreibversehen, statt: unbeeinflusst. nach Ihrem
Gutdünken zu handeln. Es bedarf nicht der Versicherung, dass mein Wunsch,
verlegerisch für Sie zu wirken, nach wie vor unverändert bestehen bleibt. Den Ihnen in diesen Zeilen
gegebenen vertraulichen Hinweis jedoch halte ich für meine Pflicht.
Ihnen in Hochschätzung und Verehrung
ergebener