ADRESS ALL
COMMUNICATIONS TO
„THE AMERICAN CONSUL GENERAL“
AMERICAN CONSULATE
GENERAL,
MUNICH, BAVARIA.
August,
23/1915
Herrn Benjamin Franklin Wedekind
Muenchen
Das
Amerikanische General KonsulatDas Generalkonsulat der USA in München (Theatinerstraße 7) [vgl. Adreßbuch für München 1915, Teil III, S. 16], als dessen Vize-Generalkonsul nach wie vor Frederick Schussel tätig war [vgl. Adreßbuch für München 1917, Teil III, S. 8]; wann Wedekind nach Erhalt des Schreibens vom 23.8.1915 und vor seiner Abreise nach Budapest am 28.12.1915 (siehe die Hinweise zur Materialität) die dann mit seinem Passbild versehene Mitteilung unterschrieb, die wiederum Frederick Schussel unterzeichnet hat, ist nicht ermittelt. Das österreichische Generalkonsulat hat Wedekind am 16.12.1915 aufgesucht: „Paßrevision auf dem Österreichischen Generalkonsulat.“ [Tb] sieht sich veranlasst Ihnen hierdurch
mitzuteilen, dass es Ihnen wegen Ihres langen Aufenthaltes im Auslande den
Schutz der amerikanischen Regierung„Frank Wedekind besaß [...] keinen eigenen amerikanischen Staatsangehörigkeitsausweis, sondern war im Familienpass Wilhelm Wedekinds als sein Sohn angeführt. [...] Nach der Gründung des Deutschen Reiches galt [...], geregelt durch das ‚Gesetz über die Erwerbung und den Verlust der Bundes- und Staatsangehörigkeit‘ (1871), dass [...] durch zehn- bzw. fünfjährigen Aufenthalt im Ausland die deutsche Staatsangehörigkeit erlosch. Darauf bezog sich das amerikanische Konsulat in München, als es Wedekind am 23.8.1913 [sic!] auf seiner Passkarte eintrug“ [Vinçon 2021, Bd. 2, S. 158], es müsse ihm den Schutz der USA versagen. Gleichwohl war Wedekind nach wie vor amerikanischer Staatsbürger. Eine deutsche Staatsbürgerschaft erhielt er erst am 5.12.1917, dokumentiert durch einen „Staatsangehörigkeitsausweis des Königreichs Preußen [...]. Darin wird Franklin Wedekind aufgrund seines Geburtsortes (Hannover) vom ‚Königlich Preußischen Polizeipräsidenten, Berlin, die Staatsangehörigkeit im Königreich Preußen‘ bescheinigt.“ [Kieser 1990, S. 358]. „Deutscher wurde er am Ende seines Lebens nur, weil seine Bemühungen, einen amerikanischen Paß zu erhalten, zu dem er sich als Sohn von zwei naturalisierten amerikanischen Staatsbürgern berechtigt fühlte, an den bürokratischen Bedenken eines Beamten des US-Generalkonsulats in München scheiterte.“ [Kieser 1990, S. 357] Gemeint ist die vorliegende Mitteilung des amerikanischen Vize-Generalkonsuls Frederick Schussel. versagen muss.
Hochachtungsvoll
Frederick Schussel
Amerikanischer Vice
Konsul
[Passfoto]
Benjamin Franklin Wedekind
München.
Das Amerikanische Generalkonsulat bescheinigt hierdurch die
Echtheit obiger Unterschrift und erkennt die Fotografie als diejenige des
Pass-Inhabers an.
Frederick
Schussel
Vice Generalkonsul.