[Hinweis und Zitat in:
Berliner Tageblatt, Jg. 41, Nr. 20, 12.1.1912, Morgen-Ausgabe, S. (2):]
Frank Wedekind schreibt uns zu der MitteilungSie lautet: „Ein Telegramm unseres Wiener Korrespondenten meldet uns, daß die dortige Zensur Wedekinds Dichtung ‚Tod und Teufel‘ verboten hat. Es handelt sich im Stück darum, daß die Präsidentin der Liga zur Bekämpfung des Mädchenhandels den Verführungskünsten eines Mädchenhändlers unterliegt.“ [Wedekinds „Tod und Teufel“ in Wien verboten. In: Berliner Tageblatt, Jg. 41, Nr. 15, 9.1.1912, Abend-Ausgabe, S. (2)] Wedekind stellte diese ihm verfehlt erscheinende Kurzinterpretation seines Stücks in seinem nicht überlieferten Brief an das „Berliner Tageblatt“ richtig – auch, um das Aufführungsverbot als ungerechtfertigt kenntlich zu machen. unseres Wiener
Korrespondenten über das VerbotDie Wiener Zensurbehörde untersagte am 9.1.1912 eine „Tod und Teufel“- Aufführung „durch das Josefstädter Lustspieltheater.“ [KSA 6, S. 668] seines Stückes „Tod und Teufel“ in Wien:
In meinem in Wien verbotenen Einakter „Tod und Teufel“
handelt es sich nicht darum, daß die Präsidentin der Liga zur Bekämpfung des Mädchenhandels
den Verführungskünsten eines Mädchenhändlers erliegt, sondern im Gegenteil
darum, daß sich ein Mädchenhändler auf offener Szene erschießt, weil er die
Scheußlichkeit seines Treibens eingesehen hat. Deshalb ist das Verbot doch wohl
ungerechtfertigt.