Kennung: 4566

München, 10. Juli 1910 (Sonntag), Erschlossenes Korrespondenzstück

Autor*in

  • Wedekind, Frank

Adressat*in

  • Frankfurter Zeitung, (Zeitung)

Inhalt

[Hinweis in: Frankfurter Zeitung, Jg. 54, Nr. 191, 13.7.1910, Abendblatt, S. (1):]


Wir erhalten folgende ZuschriftBegleitschreiben zu einer Beilage, der Glosse „Verbotene Tänze“ [KSA 5/II, S. 382-383], die in der „Frankfurter Zeitung“ [Jg. 54, Nr. 191, 13.7.1910, Abendblatt, S. (1)] und gleichzeitig in anderer Fassung im „Berliner Tageblatt“ [vgl. Verbotene Tänze. In: Berliner Tageblatt, Jg. 39, Nr. 349, 13.7.1910, Morgen-Ausgabe, S. (2-3); vgl. KSA 5/III, S. 827] publiziert wurde.:


[Druck der Beilage:]


Verbotene Tänze. […] Durch die Münchner Polizei wurden vor einigen Wochen gleichzeitig die öffentlichen Aufführungen von zwei verschiedenen Tänzen verboten. Das eine Verbot betraf den Bauchtanz einer orientalischen Tänzerin, die im Vergnügungspark der Ausstellung mit entblößtem Leib auftrat. Das andere betraf den Einakter „Totentanz“ von Frank Wedekind, der am Münchner Schauspielhaus zur Aufführung gelangen sollte. Die Tänzerin erbot sich, ihren Leib durch ein Seidentrikot zu verhüllen, und daraufhin wurde ihr das weitere Auftreten von der Münchner Polizei bereitwilligst gestattet. Leider stellte sich aber heraus, daß das Seidentrikot die Einnahmen des Vergnügungslokales sehr benachteiligte. Ein Ausschuß von Künstlern wurde nun zur Prüfung berufen und entschied, jedenfalls mit vollstem Recht, daß der Tanz ohne Trikot künstlerisch ungleich höher stehe als mit ihm. Dementsprechend zog die Polizei ihr Verbot zurück, während Wedekind mit seinem abermaligen Gesuch, ihm die Aufführung seines „Totentanzes“ im Münchner Schauspielhaus zu gestatten, rundweg abgewiesen wurde. Dabei ist in Betracht zu ziehen, daß sich der Wedekindsche Einakter in literarischer Form mit ernsten Kulturfragen beschäftigt, daß er in Nürnberg und Düsseldorf längst öffentlich aufgeführt und in zahlreichen literarischen Gesellschaften vorgetragen wurde, ohne bisher das polizeilich befürchtete Aergerniß zu erregen.

Einzelstellenkommentare

Materialität des Dokuments

Bestehend aus 0 Blatt, davon 0 Seiten beschrieben

Datum, Schreibort und Zustellweg

Der 10.7.1910 ist als Ankerdatum gesetzt. Wedekind schrieb dem Tagebuch zufolge seine Glosse „Verbotene Tänze“ am 8.7.1910 („Verbotene Tänze geschrieben“), die er dann wohl in einem Schreibbüro abtippen ließ und einen Durchschlag als Beilage zu dem nicht überlieferten Begleitschreiben an die „Frankfurter Zeitung“ schickte, wo sie am 13.7.1910 ohne Verfasserangabe veröffentlicht wurde.

  • Schreibort

    München
    10. Juli 1910 (Sonntag)
    Ermittelt (unsicher)

  • Absendeort

    München
    Datum unbekannt

  • Empfangsort

    Frankfurt am Main
    Datum unbekannt

Informationen zum Standort

Es gibt keine Informationen zum Standort.

Zitierempfehlung

Frank Wedekind an (Zeitung) Frankfurter Zeitung, 10.7.1910. Frank Wedekinds Korrespondenz digital. https://briefedition.wedekind.fernuni-hagen.de (21.11.2024).

Status der Bearbeitung

In Bearbeitung
Zum Prüfen bereit
Freigegeben

Erstellt von

Ariane Martin

Zuletzt aktualisiert

02.10.2024 10:58