München, 10. Januar 1911Schreibversehen, statt: 1912.
Betreff:
VerbotDie Polizeidirektion München hat am 25.11.1908 das Verbot einer öffentlichen Aufführung von „Oaha“ erlassen, das sie am 24.5.1911 bekräftigte und den von Eugen Robert (Direktor des Münchner Lustspielhauses) gestellten Antrag auf Genehmigung einer öffentliche Aufführung des Stücks am 16.11.1911 ablehnte [vgl. KSA 8, S. 605f.]. des Schauspiels „Oaha“. I. Schreiben an Herrn Frank
Wedekind, Schriftsteller
hier
Prinzregentenstraße 50.
zum Brief vom 28. Dez. 1911vgl. Wedekind an Polizeidirektion München, 27.12.1911.
Die k.
Polizeidirektion hat keine Veranlassung, von dem Verbot Ihres Schauspiels „Oaha“
abzugehen. Der GrundDer gestrichene Passus dürfte im abgesandten Brief gefehlt haben. „Es wäre die erste und einzige detaillierte Rechtfertigung eines Verbotes gegenüber Wedekind gewesen. Solche Stellungnahmen wurden aber [...] nicht abgegeben.“ [Meyer 1982, S. 205] für das Verbot war die Art und Weise, in welcher
in diesem Schlüsselstück lebende und erst kürzlich verstorbene Personen mit
ihrem Privatleben und ihren Privatangelegenheiten vor die breite Öffentlichkeit
gebracht werden, erforderte im öffentlichen Interesse das Verbot des Stückes.
Es bleibt
Ihnen unbenommen, gegen das Verbot die Beschwerde zur k. Regierung von
Oberbayern, Kammer des Innern, und zum k. Staatsministerium des Innern
zu ergreifen.
II. zum Akt. Ref. VIDas Referat VI war die Zensurbehörde der Münchner Polizeidirektion [vgl. Meyer 1982, S. 69], deren Referent für Theaterzensur bis zum 1.10.1911 Dietrich Bittinger, dann Christian Roth war (siehe unten)..
K.P.d.
Henn+nicht identifiziert.
RothChristian Roth war seit dem 1.12.1911 der für die Theaterzensur zuständige Referent bei der Polizeidirektion München [vgl. Adreßbuch für München 1913, Teil III, S. 28]; er war der Nachfolger von Dietrich Bittinger auf diesem „wichtigen Posten“ [Personalveränderungen in der Polizeidirektion. In: Münchner Neueste Nachrichten, Jg. 64, Nr. 535, 16.11.1911, Vorabendblatt, S. 4]. Wedekind hatte seinen Namen notiert, als er seinen Brief an die Polizeidirektion München entworfen hat [vgl. Wedekind an Polizeidirektion München, 27.12.1911].
LoewLudwig Loew war Rechtspraktikant [vgl. Adreßbuch für München 1912, Teil I, S. 368] und für die Polizeidirektion München als „Protokollführer“ [KSA 8, S. 628] tätig.