In Erwiderung Ihrer Zeilen vom 19nicht überliefert; erschlossenes Korrespondenzstück: Felix Bloch Erben an Wedekind, 19.9.1909. Felix Bloch Erben, nur noch als Theateragentur ausgewiesen, hatte inzwischen eine andere Adresse (Luisenstraße 21) [vgl. Berliner Adreßbuch 1909, Teil III, S. 505]. ds muß ich feststellen, daß Sie von der Firma A.L. augenscheinlich Rechte er
käuflich erworben haben, die in Wirklichkeit gar nicht existierten.
Ich Mein
Rechtsanwalt Der mit Wedekind befreundete Münchner Rechtsanwalt Dr. jur. Wilhelm Rosenthal vertrat ihn in seinen Verlagsangelegenheiten.Dr.
R kann jeden Moment documentarisch nach/be/weisen:
1. Daß der Bühnenvertriebsvertrag zwischen der Firma Albert
Langen und mir kündbar war
2. Daß dieser Vertrag, wenn Sie seine | Rechte käuflich
hätten erwerben können, auch heute noch jeden Tag zu kündigen kündbar wäre
3. Daß dieser Vertrag am 1 Juni 1907 von mir gekündigtIm Zusammenhang mit der Kündigung des Vertrags (oder der wahrscheinlich zwei Verträge) mit Felix Bloch Erben ‒ Inhaber waren nun Adolf Sliwinski als Seniorchef und Ernst Bloch ‒ am 1.6.1908 dürfte Wedekind den noch als Verlag dramatischer und musikalischer Werke sowie als Theateragentur ausgewiesenen Berliner Bühnenverlag (Luisenstraße 21) [vgl. Berliner Adreßbuch 1908, Teil I, S. 203] am 20.6.1908 aufgesucht haben, wie er festhielt: „Nachmittag bei Bloch den ich verfehle.“ [Tb]
wurde.
4. Daß mir diese Kündigung von der Firma Albert
Langen schriftlich anerkannt und bestätigt wurde.
5. Daß der in
Frage stehende
Vertrag mit am 1 August am 1. Juni 1908 rechtskräftig erloschen war.
Hochachtungsvoll
FrW.
Ich behalte mir natürlich jeden Einspruch vor der sich aus
diesen Thatsachen als notwendig ergeben wird.
Hochachtungsvoll
FrW.