Erstdruck
Münchner Neueste Nachrichten
Verlag:
München: Knorr und Hirth
Kommentar:
Detaillierter Nachweis: In eigener Sache. In: Münchner Neuesten Nachrichten, Jg. 57, Nr. 285, 21.6.1904, Morgenblatt, S. 2. Redaktionelle Vorbemerkung: „Wir erhalten folgende Zuschrift:“ – Die „Münchner Neuesten Nachrichten“ publizierten den Brief unter Hinweis auf seine Veröffentlichung in der „Münchener Post“ [vgl. Protest gegen gehässige Theaterkritik. In: Münchener Post, Jg. 18, Nr. 138, 21.6.1904, S. 6], die das als offenen Brief konzipierte Schreiben ebenfalls erhalten hat [vgl. Wedekind an Münchener Post, 19.6.1904]. In der ausführlichen redaktionellen Nachbemerkung heißt es: „Wir gedachten dieses Schriftstück zunächst ad acta zu legen, wie so viele andere, die Unzufriedenheit mit irgend einer Kritik äußern, und uns mit den Unterzeichnern des Protestes privatim auseinanderzusetzen. Da aber heute Nachmittag die ‚Münchener Post‘ [...] den Protest veröffentlicht, sehen wir uns genötigt, auch öffentlich dazu Stellung zu nehmen. Wir wollen nicht untersuchen, welches Interesse die Unterzeichner ‒ die bisher doch als unbedingte Anhänger der freien Meinungsäußerung in Wort und Schrift gelten mußten ‒ daran haben, in einer Sache, die sie nicht einmal persönlich berührt, unsern Herrn Theaterreferenten [...] öffentlich anzugreifen, und inwiefern sie dazu berufen und befugt sind, ihre Ansichten mit solcher Bestimmtheit öffentlich für die richtigeren zu erklären als die unseres anerkanntermaßen stets ruhig, sachlich und vornehm urteilenden Herrn v. Gumppenberg. [...] Die [...] Herren sind zum Teil Bühnenschriftsteller, die als solche mit dem Kleinen und dem Neuen Theater in geschäftlichen Beziehungen stehen oder in Zukunft stehen werden [...]. [...] sie hätten es also besser unterlassen, Herrn v. Gumppenberg wegen der Ausübung seiner kritischen Tätigkeit öffentlich zu insultieren, denn zum mindesten der Schein persönlicher Sympathien und Antipathien, wenn auch unbewußter, ist da nicht zu vermeiden. Doch abgesehen von diesen persönlichen Momenten, die uns den Protest ohne weiteres ablehnen lassen, ist dieser auch rein sachlich völlig ungerechtfertigt. [...] Wir erklären dem ganz ungewöhnlichen, die merkwürdigsten Konsequenzen eröffnenden Vorgehen der Unterzeichner gegenüber unser vollständiges Einverständnis mit Herrn v. Gumppenberg.“ Die hier formulierten Vorwürfe gegen den offenen Brief wurden wiederum zurückgewiesen [vgl. Der Theaterprotest. In: Münchener Post, Jg. 18, Nr. 139, 22.6.1904, S. 6].