[1. Entwurf:]
An Herrn Frank
Wedekind
4. Dec. 09.
Lieber Freund!
In Deiner Angelegenheit
mit Herrn Rowohlt
hatte ich am 13. v.
Mts. eine sehr eingehende Schlußkonferenz mit Herrn R.
Deren Ergebniß ist das folgende:
„Herr R. verweigert die freiwillige
Herausgabe der fragl.
Manuskripte an Dich; dagegen erklärt er sich für den Fall, daß Du auf
den erhobenen Herausgabeanspruch verzichten würdest, bereit, Dir eine genaue Abschrift der
Manuskripte, soweit Du einer solcher bedarfst, kostenlos zu liefern, u.
zwar eine Abschrift, die Herr R. zwecks voller Wahrung der
gebührende Diskretion, persönlich anfertigen wird.“
Ich habe am Schluß der Konferenz Herrn R erklärt, daß ich für den Fall, daß es zu einem
gerichtlichen Austrag der Sache kommen müßte, ihn nicht weiter vertreten könnte,
im Hinblick auf meine freundschaftlichen Beziehungen zu Dir. |
Ebenso ist es umgekehrt ausgeschlossen, daß ich eine Klage für Dich gegen Herrn R führen würde. Du würdest vielmehr, falls es zu einer
Klage kommt, wie neulich
besprochen, meinen hiesigen Kollegen Dr Martin Drucker
den Klagauftrag zuweisen.
Ich bleibe, Deine Erklärung darüber erwartend, ob
Du Dich etwa in der Lage befinden zu können glaubst, den Ausgleichvorschlag des
Herrn R., wie ich ihn oben kennzeichnete, zu accet/p/tiren.
Ich verbleibe mit den herzlichsten Grüßen
Dein.
[2. Abgesandter Brief:]
4. Dezember 09.
Lieber Freund!
In Deiner AngelegenheitKurt Hezel legte in der Angelegenheit der Wedekind abhanden gekommenen und von dem Leipziger Verleger Ernst Rowohlt aufgekauften Manuskripte sein Mandat nieder. mit Herrn Rowohlt hatte ich am 13. vorg.
Mts. eine sehr eingehende Schlusskonferenz mit Herrn Rowohlt.
Deren Ergebnis ist das folgende:
„Herr Rowohlt verweigert die freiwillige Herausgabe der
fraglichen ManuskripteEs handelte sich um ein Schulheft Wedekinds mit 20 Gedichten und einem Register, um den Prosaentwurf „Eden“ (eine Vorstufe zu „Mine-Haha“) und zwei Tagebücher vom 24.5.1889 bis 22.10.1890 [vgl. Vinçon 1989, S. 447f.]. an Dich; dagegen erklärt er sich für den Fall, daß Du
auf den erhobenen Herausgabeanspruch verzichten würdest, bereit, Dir eine
genaue AbschriftVon allen vier Manuskripten sind Typoskripte in der Abschrift Ernst Rowohlts enthalten [vgl. Vinçon 1989, S. 448]. der Manuskripte, soweit Du einer solcher bedarfst, kostenlos
zu liefern, und zwar eine Abschrift, die Herr Rowohlt, zwecks | voller Wahrung
der gebührenden Diskretion, persönlich anfertigen wird.“
Ich habe am Schluss der Konferenz Herrn Rowohlt erklärt, daß
ich für den Fall, daß es zu einem gerichtlichen Austrag der Sache kommen müsste,
ihn nicht weiter vertreten könnte, im Hinblick auf meine freundschaftlichen
Beziehungen zu Dir. |
Ebenso ist es umgekehrt ausgeschlossen, daß ich eine Klage für Dich, gegen
Herrn Rowohlt führen würde. Du würdest vielmehr, falls es zu einer Klage kommt,
wie neulich besprochenZur Besprechung mit Wedekind am 29.11.1909 in Leipzig hielt Kurt Hezel in einer Aktennotiz fest: „Ich gab demselben bekannt, daß Herr R. nach Mitteilung seiner Logiswirtin verreist sei und daß deshalb die gewünschte Ausgleichkonferenz nicht stattfinden könne. Ich empfahl Herrn F. W. für den Fall, daß zwischen ihm u. Herrn R ein Klagverfahren notwendig sei, sich der Dienste des Herrn RA. Dr Martin Drucker zu versichern“. Schon am Vorabend hatte sich Wedekind mit Hetzel und Drucker getroffen: „Abends mit Hetzel und Martin Drucker bei Simmer“ [vgl. Tb, 28.11.1909]., meinem hiesigen Kollegen Dr. Martin
Drucker den Klagauftrag zuweisen.
Ich bleibe, Deine Erklärung darüber erwartend, ob Du Dich | etwa
in der Lage befinden zu können glaubst den Ausgleichsvorschlag des Herrn Rowohlt,
wie ich ihn oben kennzeichnete, zu akzeptieren.
Ich verbleibe mit den herzlichsten Grüssen
Dein
Herrn
Frank – Wedekind,
München