5.
November 09.
ER.
Herrn Frank Wedekind,
München.
Priz/n/zregentenstrasse 50.
Lieber Freund!
In
meiner Eigenschaft als rechtlicher Berater und Vertreter des
Verlagsbuchhändlers Herrn Ernst
Rowohlt in Leipzig,
Promenadenstrasse 43, II, empfange ich soeben Dein Schreibenvgl. Wedekind an Kurt Hezel, 4.11.1909. vom gestrigen Tage. Ich entnehme
demselben mit Genugtuung für meinen Herrn Klienten, dass diejenigen ManuskripteEs handelte sich um ein Schulheft Wedekinds mit 20 Gedichten und einem Register, um den Prosaentwurf „Eden“ (eine Vorstufe zu „Mine-Haha“) und zwei Tagebücher vom 1889/90 [vgl. Vinçon 1989, S. 447f.]., welche Frau Frida Strindberg als ihr
Eigentum reklamiert, ohne allen Zweifel nicht im Eigentum der Frau Frida
Strindberg stehen.
Mit
dieser Deiner Erklärung, welche selbstverständlich absolut massgebend ist, hat
sich die Angelegenheit Frida Strindberg gegen Rowohlt dahin erledigt, dass
nunmehr Ansprüche der Frau Frida Strindberg an den Manuskripten ganz gewiss
nicht in Frage kommen. Für | Herrn Rowohlt wird freilich damit die
Angelegenheit insofern noch nicht erledigt sein, als ich Deinem Schreiben
entnehmen muss, dass, was ja ohnehin als selbstverständlich gelten konnte, Du
an der Wiedererlangung der Manuskripte als Mensch und Künstler ein stärkstes
Interesse hast.
Ob die
Dinge so liegen, dass für Dich rechtlich ein Herausgabeanspruch
bezüglich der Manuskripte gegen Herrn Rowohlt besteht, kann ich zur Zeit nicht
klar übersehen. Ich warte zunächst die von Dir angekündigten weiteren
Aufklärungen meines Kollegen Dr. Rosenthal ab.
Ich bin mit den herzlichsten Grüssen
Dein