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Kennung: 4684

München, 9. Januar 1912 (Dienstag), Briefzitat

Autor*in

  • Wedekind, Frank

Adressat*in

  • Berliner Tageblatt, (Zeitung)

Inhalt

[Hinweis und Zitat in: Berliner Tageblatt, Jg. 41, Nr. 20, 12.1.1912, Morgen-Ausgabe, S. (2):]


Frank Wedekind schreibt uns zu der MitteilungSie lautet: „Ein Telegramm unseres Wiener Korrespondenten meldet uns, daß die dortige Zensur Wedekinds Dichtung ‚Tod und Teufel‘ verboten hat. Es handelt sich im Stück darum, daß die Präsidentin der Liga zur Bekämpfung des Mädchenhandels den Verführungskünsten eines Mädchenhändlers unterliegt.“ [Wedekinds „Tod und Teufel“ in Wien verboten. In: Berliner Tageblatt, Jg. 41, Nr. 15, 9.1.1912, Abend-Ausgabe, S. (2)] Wedekind stellte diese ihm verfehlt erscheinende Kurzinterpretation seines Stücks in seinem nicht überlieferten Brief an das „Berliner Tageblatt“ richtig – auch, um das Aufführungsverbot als ungerechtfertigt kenntlich zu machen. unseres Wiener Korrespondenten über das VerbotDie Wiener Zensurbehörde untersagte am 9.1.1912 eine „Tod und Teufel“- Aufführung „durch das Josefstädter Lustspieltheater.“ [KSA 6, S. 668] seines Stückes „Tod und Teufel“ in Wien:

In meinem in Wien verbotenen Einakter „Tod und Teufel“ handelt es sich nicht darum, daß die Präsidentin der Liga zur Bekämpfung des Mädchenhandels den Verführungskünsten eines Mädchenhändlers erliegt, sondern im Gegenteil darum, daß sich ein Mädchenhändler auf offener Szene erschießt, weil er die Scheußlichkeit seines Treibens eingesehen hat. Deshalb ist das Verbot doch wohl ungerechtfertigt.

Einzelstellenkommentare

Materialität des Dokuments

Bestehend aus 0 Blatt, davon 0 Seiten beschrieben

Datum, Schreibort und Zustellweg

Der 9.1.1912 ist als Ankerdatum gesetzt – das früheste mögliche Schreibdatum, abgeleitet vom Erscheinungsdatum der Meldung im „Berliner Tageblatt“ (Abend-Ausgabe vom 9.1.1912), auf die Wedekind sich in seinem nicht überlieferten Schreiben bezieht (siehe Stellenerläuterung). Schreibort war dem Tagebuch zufolge München.

  • Schreibort

    München
    9. Januar 1912 (Dienstag)
    Ermittelt (unsicher)

  • Absendeort

    München
    Datum unbekannt

  • Empfangsort

    Berlin
    Datum unbekannt

Informationen zum Standort

Es gibt keine Informationen zum Standort.

Zitierempfehlung

Frank Wedekind an (Zeitung) Berliner Tageblatt, 9.1.1912. Frank Wedekinds Korrespondenz digital. https://briefedition.wedekind.fernuni-hagen.de (21.11.2024).

Status der Bearbeitung

In Bearbeitung
Zum Prüfen bereit
Freigegeben

Erstellt von

Ariane Martin

Zuletzt aktualisiert

28.08.2024 12:04
Kennung: 4684

München, 9. Januar 1912 (Dienstag), Briefzitat

Autor*in

  • Wedekind, Frank

Adressat*in

  • Berliner Tageblatt, (Zeitung)
 
 

Inhalt

[Hinweis und Zitat in: Berliner Tageblatt, Jg. 41, Nr. 20, 12.1.1912, Morgen-Ausgabe, S. (2):]


Frank Wedekind schreibt uns zu der MitteilungSie lautet: „Ein Telegramm unseres Wiener Korrespondenten meldet uns, daß die dortige Zensur Wedekinds Dichtung ‚Tod und Teufel‘ verboten hat. Es handelt sich im Stück darum, daß die Präsidentin der Liga zur Bekämpfung des Mädchenhandels den Verführungskünsten eines Mädchenhändlers unterliegt.“ [Wedekinds „Tod und Teufel“ in Wien verboten. In: Berliner Tageblatt, Jg. 41, Nr. 15, 9.1.1912, Abend-Ausgabe, S. (2)] Wedekind stellte diese ihm verfehlt erscheinende Kurzinterpretation seines Stücks in seinem nicht überlieferten Brief an das „Berliner Tageblatt“ richtig – auch, um das Aufführungsverbot als ungerechtfertigt kenntlich zu machen. unseres Wiener Korrespondenten über das VerbotDie Wiener Zensurbehörde untersagte am 9.1.1912 eine „Tod und Teufel“- Aufführung „durch das Josefstädter Lustspieltheater.“ [KSA 6, S. 668] seines Stückes „Tod und Teufel“ in Wien:

In meinem in Wien verbotenen Einakter „Tod und Teufel“ handelt es sich nicht darum, daß die Präsidentin der Liga zur Bekämpfung des Mädchenhandels den Verführungskünsten eines Mädchenhändlers erliegt, sondern im Gegenteil darum, daß sich ein Mädchenhändler auf offener Szene erschießt, weil er die Scheußlichkeit seines Treibens eingesehen hat. Deshalb ist das Verbot doch wohl ungerechtfertigt.

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Datum, Schreibort und Zustellweg

Der 9.1.1912 ist als Ankerdatum gesetzt – das früheste mögliche Schreibdatum, abgeleitet vom Erscheinungsdatum der Meldung im „Berliner Tageblatt“ (Abend-Ausgabe vom 9.1.1912), auf die Wedekind sich in seinem nicht überlieferten Schreiben bezieht (siehe Stellenerläuterung). Schreibort war dem Tagebuch zufolge München.

  • Schreibort

    München
    9. Januar 1912 (Dienstag)
    Ermittelt (unsicher)

  • Absendeort

    München
    Datum unbekannt

  • Empfangsort

    Berlin
    Datum unbekannt

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Es gibt keine Informationen zum Standort.

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Frank Wedekind an (Zeitung) Berliner Tageblatt, 9.1.1912. Frank Wedekinds Korrespondenz digital. https://briefedition.wedekind.fernuni-hagen.de (21.11.2024).

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Ariane Martin

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28.08.2024 12:04