Vertrag.
Zwischen Herrn Frank
Wedekind in München
und Herrn Georg
Müller,
Verlagsbuchhändler in München ist nachstehender Vertrag geschlossen worden.
§ 1.
Herr Frank Wedekind übergibt sein BuchWedekinds Einakter „In allen Sätteln gerecht“ [vgl. KSA 7/II, S. 690] wurde als Buchausgabe im Georg Müller Verlag in München für „Mitte oder Ende August“ [Börsenblatt für den Deutschen Buchhandel, Jg. 77, Nr. 159, 13.7.1910, S. 8203] angekündigt und im Oktober als erschienen gemeldet [vgl. Börsenblatt für den Deutschen Buchhandel, Jg. 77, Nr. 233, 7.10.1910, S. 11637]. Er wurde als erster Teil zusammen mit den Einaktern „Mit allen Hunden gehetzt“ als zweiter und mit „In allen Wassern gewaschen“ als dritter Teil von Wedekind später zu dem Schauspiel „Schloß Wetterstein“ (1912) zusammengefasst [vgl. KSA 7/II, S. 657]. „In allen Sätteln
gerecht“ Herrn Georg Müller zum Verlag. Der Preis des Buches soll
Mk. 1.50
betragen.
§ 2.
Herr Frank Wedekind erhält 20% vom Ladenpreise von jedem
verkauften Exemplar des Buches als Honorar. Das Honorar für die ersten 1000
Exemplare erhält Herr Frank Wedekind beim Abschluss dieses Vertrages sofort
ausbezahlt und quittiert über hiermit über dessen Empfang. Von der 5.
Auflage ab erhält Herr Wedekind ein Honorar von 25%.
§ 3.
Herr Frank Wedekind hat das Recht auf 25 Freiexemplare von
jeder Auflage von 1000 Stück.
§ 4.
Im Fall der Herausgabe einer Gesamtausgabe der Schriften des
Herrn Frank Wedekind verpflichtet sich der Verlag des Herrn Georg Müller,
kostenlos den Abdruck von „In allen Sätteln gerecht“ zu gestatten, jedoch nur
unter der Bedingung, dass der Einakter „In allen Sätteln gerecht“ nicht als
einzelner Band erscheinen darf, sondern gemeinsam mit mehreren Dramen in einem
Bande gebunden.
Dieser Vertrag wurde in zwei gleichlautenden Exemplaren
ausgefertigt und von beiden Contrahenten für sich und ihre Rechtsnachfolger
rechtsgültig unterzeichnet.
München, den 14. Juni 1910..
Georg
Müller
München,
den 14. Juni 1910.
Frank Wedekind.