Kennung: 5764

München, 1. Juni 1904 (Mittwoch), Sonstiges

Autor*in

  • Wedekind, Frank

Adressat*in

  • Geheeb, Reinhold
  • Albert Langen Verlag, (Verlag)

Inhalt

Vertrag


Zwischen Herrn Frank Wedekind in München und der Firma Albert Langen, Verlag in München, wurde folgender Vertrag abgeschlossen:

§ 1.

Herr Frank Wedekind verpflichtet sich alle künftig erscheinenden Bühnenwerke seiner Feder, ausgenommen „Hidalla“, der Firma Albert Langen in erster Linie zum Bühnenvertrieb anzubieten. Ueber Annahme oder Ablehnung des Stückes hat die Firma Albert Langen innerhalb drei Wochen vom Tage des Empfanges des Stückes an gerechnet zu entscheiden und den Autor vorSchreibversehen, statt: von. der Entscheidung in Kenntnis zu setzen. Im Falle der Annahme hat Herr Wedekind seine Stücke dem Langen’schen Bühnenvertrieb zu denselben Bedingungen zu überlassen, die für die bereits im Langen’schen Bühnenvertrieb befindlichen Stücke des Herrn Wedekind:
Erdgeist
Der Kammersänger
Der Liebestrank
Die Junge Welt
massgebend sind und in den folgenden Paragraphen fixiert werden.

§ 2.

Die Firma Albert Langen hat das alleinige und ausschliessliche Recht die Aufführung der in § 1 bezeichneten Stücke für sämtliche Bühnen des In- und Auslandes zu vergeben und Herr Frank Wedekind bevollmächtigt die Firma Albert Langen alle Vereinbarungen hinsichtlich Honorar und Tantiemen zu treffen, doch verpflichtet sich der Bühnenvertrieb Albert Langen allen speziellen Wünschen des Herrn Wedekind in Hinsicht darauf soweit als tunlich gerecht zu werden.

§ 3.

Die Firma Albert Langen erhält für ihre Tätigkeit im Interesse der in § 1 bezeichneten Werke als Provision zehn Prozent sämtlicher Eingänge, die | aus der Veranstaltung von öffentlichen Aufführungen dieser Werke vereinnahmt werden und verpflichtet sich, Herrn Wedekind darüber monatlich Abrechnung zuzustellen und nach Abzug seiner Provision und eventuell nach Abzug des in § 6 bezeichneten Prozentsatzes Zahlung zu leisten.

§ 4.

Um in etwaigen Streitfällen Herrn Wedekind vor Gericht rechtsgiltig vertreten zu können, gilt dieser Vertrag zugleich als Vollmacht für die Firma Albert Langen.

§ 5.

Die Firma Albert Langen hat das Recht, nach ihrem Ermessen eine Bühnenauflage der bezeichneten Werke, soweit die Herstellung einer solchen im Interesse der Werke notwendig ist, drucken zu lassen. Die Kosten solcher Bühnenauflagen hat die Firma Albert Langen zu verauslagen und sie soll berechtigt sein, diese Kosten in erster Linie aus den für das Werk zu erzielenden Einnahmen zu decken.

§ 6.

Wenn Herr Wedekind bei der Firma Albert Langen einen Vorschuss hat, ist die Firma Albert Langen berechtigt, von den Herrn Wedekind nach Abzug der zehn Prozent Provision zukommenden neunzig Prozent der Tantiemen vierzig Prozent nicht zur Auszahlung zu bringen, sondern zur Deckung des Vorschusses des Herrn Wedekind unter Gutschrift auf dessen Konto zu verwenden.

§ 7.

Dieser Vertrag ist auf die Dauer von drei Jahren für beide Teile unkündbar. vom 1. Juni 1907 ab steht sowohl Herrn Frank Wedekind, wie der Firma Albert Langen das Recht zu, diesen Vertrag jederzeit zu kündigen. Nach erfolgter Kündigung erlischt dieser Vertrag falls die Kündigung in der Zwischenzeit nicht zurückgenommen wurde, ein Jahr nach dem Tage an dem die Kündigung stattgefunden hat.

Vorstehender Vertrag wurde in zwei gleichlautenden Exemplaren ausgefertigt, von beiden Teilen gelesen, genehmigt und unterschrieben.

München, den 1. Juni 1904Wedekind notierte am 1.6.1904 in München einen Besuch im Albert Langen Verlag, bei dem er Honorar und Tantiemen erhalten sowie den vorliegenden Vertrag unterschrieben hat: „Erste Rate von Langen erhalten M. 500– An Tantiemen erhalten M. 124. Contrakt unterschrieben“ [Tb]. Frank Wedekind.


D. R. GeheebDr. phil. Reinhold Geheeb, seit dem 1.8.1897 Mitarbeiter des Albert Langen Verlags [vgl. Pöllinger 1993, S. 421].

Einzelstellenkommentare

Materialität des Dokuments

Bestehend aus 1 Blatt, davon 2 Seiten beschrieben

Schrift:
Maschinenschrift. Lateinische Schrift.
Schreibwerkzeuge:
Schreibmaschine. Feder. Tinte.
Schriftträger:
Papier. 21 x 33 cm. Gelocht.
Schreibraum:
Im Hochformat beschrieben.
Sonstiges:
Der maschinenschriftliche Vertrag ist von Wedekind handschriftlich mit Datum versehen und unterschrieben und von dem Mitarbeiter des Albert Langen Verlags Reinhard Geheeb unterzeichnet. Seite 1 enthält Unterstreichungen; die erste Erwähnung des Namens Wedekind ist zunächst mit Bleistift und dann nochmals mit blauem Buntstift unterstrichen, mit rotem Buntstift ist eine weitere Stelle („Werk ‚Hidalla‘“) unterstrichen.

Datum, Schreibort und Zustellweg

  • Schreibort

    München
    1. Juni 1904 (Mittwoch)
    Sicher

  • Absendeort

    München
    Datum unbekannt

  • Empfangsort

    München
    Datum unbekannt

Informationen zum Standort

Aargauer Kantonsbibliothek

Aargauerplatz
5001 Aarau
Schweiz

Informationen zum Bestand

Name des Bestandes:
Wedekind-Archiv
Signatur des Dokuments:
Wedekind-Archiv E, Mappe 5, Nr. 3
Standort:
Aargauer Kantonsbibliothek (Aarau)

Danksagung

Wir danken der Aargauer Kantonsbibliothek für die freundliche Genehmigung der Wiedergabe des Korrespondenzstücks.

Zitierempfehlung

Frank Wedekind an Reinhold Geheeb, (Verlag) Albert Langen Verlag, 1.6.1904. Frank Wedekinds Korrespondenz digital. https://briefedition.wedekind.fernuni-hagen.de (12.03.2025).

Status der Bearbeitung

In Bearbeitung
Zum Prüfen bereit
Freigegeben

Erstellt von

Ariane Martin

Zuletzt aktualisiert

21.01.2025 16:04