Vertrag.
Zwischen Herrn Albert Langen,
vertreten durch Dr. Ludwig ThomaDr. jur. Ludwig Thoma, am 1.11.1899 als Mitarbeiter des Albert Langen Verlags und insbesondere als Redakteur des „Simplicissimus“ eingestellt [vgl. Pöllinger 1993, S. 18], der „zusammen mit Reinhold Geheeb, Korfiz Holm und Georg Mischeck eine Kollektivprokura“ [Pöllinger 1993, S. 742] des Albert Langen Verlags besaß. & Herrn Frank Wedekind wie vereinbart:
1.) Herr Albert Langen überläßt Herrn Wedekind den Bühnenvertrieb des Stückes „So ist das Leben“, und
verzichtet auf das ihm vertragsmäßig zustehende Recht, dasselbe zu vertreiben.
2.) Den Bühnenverlag dieses Stückes behält Herr Albert Langen. |
3.) Hieraus ergeben sich keinerlei Consequenzen für die
Rechte der Firma Albert
Langen auf die weiteren
schriftstellerischen Arbeiten des Herrn Frank Wedekind.
Vielmehr ist Herr Wedekind nach wie vor
verpflichtet, Herrn Albert Langen seine sämtlichen
zukünftigen Arbeiten zum Verlage, & insbesondere auch die dramatischen
Werke zum Bühnenvertrieb zuerst anzubieten, & derselben zu überlassen,
falls die Firma | Albert Langen Anspruch darauf
erhebt.
4.) Herr Wedekind erklärt, seine BeschwerdenWedekind hatte sich schon länger über den Bühnenvertrieb des Albert Langen Verlags beschwert [vgl. Wedekind an Arthur Langen, Albert Langen Verlag, 24.5.1901], für den in Berlin Arthur Langen (nicht mit Albert Langen verwandt) verantwortlich war, und seine Beschwerden in einem Rundschreiben an Theaterdirektoren (siehe unten) scharf formuliert. gegen
den Bühnenvertrieb Albert
Langen gegenüber keinem
der Bühnenleiter aussprechen zu wollen, und nimmt insbesondere Abstand von der
Versendung eines bereits verfaßten Circularsein bereits verfasstes Rundschreiben [vgl. Wedekind an Theaterdirektoren, 4.4.1902], das Wedekind bald nach seinem Kündigungsbrief an den Verlag [vgl. Wedekind an Albert Langen und Albert Langen Verlag, 3.4.1902] schrieb, der ihm dann leid tat, wie Korfiz Holm am 10.4.1902 an Albert Langen schrieb: „Wedekind scheint seinen famosen Beziehungsabbrechungsbrief schon zu bedauern und hat Mischeck in seiner Privatwohnung aufgesucht und ihm Vorschläge gemacht, wie er mir bei einer zufälligen Begegnung wiederholt hat.“ [Abret/Keel 1989, S. 293] Wedekind hat den Rundbrief an Theaterdirektoren wohl einem der Verlagsmitarbeiter übergeben, wahrscheinlich Ludwig Thoma, der mit ihm am 21.4.1902 über diesen Brief gesprochen hat, wie Ludwig Thoma am 22.4.1902 an Albert Langen berichtete: „In Sachen Wedekind habe ich noch gestern mit Wedekind gesprochen.“ [Pöllinger 1993, S. 332] Albert Langen lag der Brief am 23.4.1902 vor, wie er Ludwig Thoma schrieb: „Ich telegraphierte Ihnen soeben: / Überlasse Thoma auf Wedekinds Rundschreiben an die Theater für mich zu reagieren. / Ich erhalte in diesem Augenblick Wedekinds Schriftstück an die Theaterdirektoren [...]. Ich nehme an, daß Wedekind mit seinem Cirkular eine Pressfehde gegen mich eröffnet.“ [Pöllinger 1993, S. 332] Dazu kam es nicht, dem vorliegenden Vertrag zufolge..
München 2.te Mai 1902Ludwig Thoma schrieb am 2.5.1902 an Albert Langen über den vorliegenden Vertrag und das Rundschreiben an Theaterdirektoren (siehe oben): „Wedekind. Ich bemühe mich als Ihr Freund zu handeln u. halte Ihnen eine Streitigkeit vom Leibe, die eckelhaft wäre und in der nicht durchaus das Recht auf unserer Seite ist. Ich gebe den Bühnenvertrieb für ‚so ist d. L.‘ frei, mit der schriftlich stipulirten Bedingung, daß hieraus keinerlei Consequenzen für die Zukunft erwachsen, und daß das Rundschreiben an die Theaterdir. unterbleibt – dasselbe ist noch an Niemanden geschickt –, daß also alle künftigen Stücke bei uns im Bühnen V. angeboten werden müssen.“ [Pöllinger 1993, S. 334f.]
Frank Wedekind.
Dr. L.
Thoma