Zwischen Herrn Albert Langen und Herrn Frank
Wedekind ist folgendes
vereinbart worden
§.1.
Herr Langen garantirt Herrn Wedekind ein monatliches Fixum
von M. 300.‒ für die Dauer eines Jahres beginnend am
1. December 1898.
§. 2.
Herr Frank Wedekind verpflichtet sich hiergegen der
Redaction des SimplicissimusDie illustrierte Wochenschrift „Simplicissimus“ erschien im Albert Langen Verlag in München. Wedekind hatte dort seit dem 11.4.1896 Gedichte veröffentlicht [vgl. KSA 1/II, S. 2234-2236], zuletzt vor dem vorliegenden Vertrag am 13.12.1898 das unter dem Pseudonym Kaspar Hauser veröffentlichte Gedicht „An die öffentliche Meinung“, davor am 25.10.1898 das Gedicht „Im heiligen Land“, das wegen Majestätsbeleidigung konfisziert worden war und zu einem Haftbefehl geführt hatte, der Autor und Verleger zur Flucht in die Schweiz veranlasst hatte (beide nach Zürich), und am 1.11.1898 das Gedicht „Meerfahrt“ (beide unter dem Pseudonym Hieronymus), das ebenfalls der Majestätsbeleidigung verdächtigt wurde; die Verlagsgeschäfte in München regelte, da der Verleger im Exil war, der Verlagsmitarbeiter Korfiz Holm [vgl. KSA 1/II, S. 2236-2239]. monatlich mindestens drei poetische Beiträge über
actuelle oder sociale Politik in dem bekannten Umfang von einer halben Seite
des Simplicissimus zu liefern und für kein andres illustrirtes Witzblatt („Jugend“
inbegriffen) zu arbeiten.
Für jedes vierte Gedicht monatlich erhält Herr Frank
Wedekind eine besondere Vergütung von M. 25.‒.
§ 3.
Herr Langen nimmt die beiden dramatischen
Werke„Das Gastspiel“ (auch: „Ein Gastspiel“) war der ursprünglich vorgesehene Titel von Wedekinds Einakter „Der Kammersänger“ [vgl. KSA 4, S. 323], der unter dem Titel „Der Kammersänger. Drei Scenen“ [KSA 4, S. 332] im Frühjahr 1899 im Albert Langen Verlag in München erschien [vgl. Börsenblatt für den Deutschen Buchhandel, Nr. 57, 10.3.1899, S. 1886]. „Der Liebestrank. Schwank in drei Aufzügen“ erschien im Albert Langen Verlag erst „im Herbst 1899“ [KSA 2, S. 1004]. Wedekinds „Ein Gastspiel“ und „Der
Liebestrank“ in Verlag und
„Das/Ein/ Gastspiel“ unter den allgemein üblichen
Bedingungen (10% der Tantiemen-Eingänge) auf in seinen Bühnenvertrieb. Von dem
Reingewinn erhält Herr Wedekind die Hälfte.
§. 4.
Herr Wedekind verpflichtet sich, Herrn Albert Langen jede neue künstlerische Arbeit
von ihm zuerst zum Verlag und Bühnenvertrieb anzubieten.
Zürich, den 18. November 1898.
Frank Wedekind.
Albert
Langen