Verlags-Kontrakt.
Zwischen Herrn Albert Langen, Verlag für Kunst und Literatur in München und Herrn Frank Wedekind, Schriftsteller, z. Zt. in Dresden ist über das Buch„Der Hänseken. Ein Kinderepos“ [vgl. KSA 1/I, S. 329-362], Text von Frank Wedekind, ein „Bilderbuch, das Armin Wedekind illustrierte und das die beiden Brüder Weihnachten 1879 ihrer damals dreijährigen Schwester Emilie, genannt Mati, zum Geschenk machten“ [KSA 1/II, S. 1236], war gegen Ende 1896 im Albert Langen Verlag in München erschienen [vgl. Börsenblatt für den Deutschen Buchhandel, Nr. 284, 7.12.1896, S. 8347]. Der vorliegende Verlagsvertrag dürfte insofern nachträglich geschlossen worden sein; eine weitere Auflage gab es nicht, das Buch war „schwer verkäuflich“ [KSA 1/II, S. 1243]. „Der Hänseken, Ein Kinderepos,“
folgender Verlagskontrakt vereinbart worden:
§ 1. Herr Langen läßt das Buch in einer Auflage
von (in Worten:)
zweitausend Exemplaren erscheinen und giebt es ab zu einem Preise von nicht
unter Mk 2.– pro Exemplar.
§.2. Der Reingewinn dieser Auflage, nach Abzug der Kosten,
die sich bis 12. September 1897 laut Abrechnung auf MK. 2120,40 ₰ belaufen, fällt zu
gleichen Theilen dem Verleger einerseits und den beiden Autoren anderseits zu.
§.3. Die Größe jeder weiteren Auflage, in der das Buch
erscheint, bedarf der Zustimmung beider Contrahenten.
§.4. Der Reinertrag jeder weiteren Auflage fällt ebenso zu
gleichen Theilen den beiden Contrahenten zu.
Dieser Contract ist in zwei Exemplaren angefertigt und von
jedem der beiden Contrahenten zu unterzeichnen.
München,
den, 15. Sept.
97 Albert Langen
Dresden, den 12. September 1897. Frank Wedekind.