[Hinweis und Referat in
Korfiz Holms Brief an Albert Langen vom 20.6.1900 aus München (Abret/Keel 1989,
S. 198f.):]
nach Wedekinds Haftentlassung am 3.2.1900 auf der Festung Königstein, wo er für zwei Gedichte, die im „Simplicissimus“ erschienen waren, eine Strafe wegen Majestätsbeleidigung verbüßte. hätte ihm W. aus München geschrieben, Hetzel hätte
ihn so schlecht verteidigtDer Rechtsanwalt Dr. Kurt Hezel hatte Wedekind am 3.8.1899 in Leipzig in der Gerichtsverhandlung wegen Majestätsbeleidigung verteidigt. Korfiz Holm, nach dessen Brief an Wedekinds Verleger Albert Langen das Korrespondenzstück erschlossen ist, teilte diesem außerdem mit, was ihm Carl Rößler von einem Treffen mit Kurt Hezel berichtet hat: „Dr. Hetzel hat R. erzählt, so ein jämmerliches, kriecherisches Benehmen vor Gericht wie bei W. hätte er noch nie gesehen. […] Und wenn Sie sich stellten, würden Sie mindestens drei Jahre Gefängnis bekommen. Wedekind hätte Sie zu sehr hereingerissen.“ [Abret/Keel 1989, S. 198f.], „weil er von Langen bestochen“ gewesen sei.