Kennung: 1858

München, 17. Dezember 1910 (Samstag), Brief

Autor*in

  • Wedekind, Frank

Adressat*in

  • Rowohlt, Ernst

Inhalt

Herrn Ernst Rowohlt, Buchhä Verlagsbuchhändler
Leipzig


Mit gleicher Post erlaube ich mih/r/ Ihnen

m/M/unsichere Lesart. (

zu übersenden die Summe, die Sie meines Wissens seiner Zeit dem Antiquar Hirsch in München für Meine Tagebücher bezahltDie vier Wedekind abhanden gekommenen Manuskripte hatte Ernst Rowohlt im Sommer 1909 für 235 Mark von dem Münchner Antiquar Emil Hirsch gekauft. Auf einem linierten Ringbuchblatt notierte Wedekind die Einzelpreise:„Gedichte 55 | 1 Notizbuch 90 | 2 Tagebücher 90.“ [vgl. Aargauer Kantonsbibliothek. Wedekind-Archiv B, Mappe 9, Nr. 171]. haben. |

Die Ihnen später erwachsenen RechtsanwaltskostenWedekind dürfte sich hier auf die fast wortgleiche vierte Forderung im Brief des Rechtsanwalts Leon Kallir vom 16.12.1910 beziehen, er müsse binnen drei Tagen „die bisher in der Sache erwachsenen Kosten“ begleichen, um eine Beleidigungsklage seines Mandanten Ernst Rowohlt in der Manuskriptangelegenheit abzuwenden. zu ersetzen, sehe ich keine Veranlassung, daß da ich nicht die Schuld trage und kein anständiger Mensch voraus setzen konnte, daß Sie Rechtsanwälte bemühen w in Anspruch nehmen würden zur Ermöglichung des nicht nur schamlosesten sondern zugleich niederträchtigsten nichts würdigsten Verlagsunternehmens daß/s/ im Verlags Betrieb überhaupt denkbarrunsichere Lesart. ist. Ich bedaure, jemandem gegenüber, der offenbar nicht weiß, was er tat, mich obiger Ausdrücke bekennen zu müssen, bin aber natürlich um so mehr bereit, diese Ausdrücke vor Gericht zu vertreten. Ihre Herren RechtsanwälteDas waren Wedekinds Leipziger Freund Kurt Hezel, den Ernst Rowohlt in der Angelegenheit gegen die Manuskriptforderung Frida Strindbergs im Oktober 1909 zu seinem Anwalt genommen hatte und der das Mandat zunächst auch gegen die Forderung Wedekinds beibehielt, dann aber niederlegte, nachdem im Dezember 1909 eine gütliche Einigung scheiterte. Den zweiten Rechtsanwalt Leon Kallir beauftragte Ernst Rowohlt erst nach den ihn beleidigenden Briefen Wedekinds an Herbert Eulenberg am 12.11.1910 und an Rowohlt selbst am 12.11.1910 und 13.11.1910. trifft damit nicht der geringste Vorwurf, da sie voraussichtlich und wie ich, in einem FalleWedekind meinte Kurt Hezel, mit dem er die Angelegenheit schon im Vorjahr am 29.11.1909 in dessen Kanzlei: „Besprechung mit Hetzel“ und am Vorabend in der Weinstube Simmer ausführlich besprochen haben dürfte: „Abends mit Hetzel und Martin Drucker bei Simmer“ [vgl. Tb, 28.11.1909]. wenigsten, bestimmt weiß, von dem Inhalt meiner TagebücherDas waren die Tagebuchhefte 5 und 6 aus dem Zeitraum 24.5.1889 bis 22.10.1890, die in Abschriften Ernst Rowohlts überliefert sind [vgl. Vinçon 1989, S. 448]. gar keine Kenntnis hatten.

Hochachtungsvoll
Fr Wedekind. |


Ich bedaure, um verstanden zu werden zur Wahl dieser der unterstrichenen Ausdrücke gezwungen zu sein, bin aber natürlich bereit, sie vor Gericht zu vertreten

Einzelstellenkommentare

Materialität des Dokuments

Bestehend aus 3 Blatt, davon 3 Seiten beschrieben

Schrift:
Kurrent.
Schreibwerkzeuge:
Bleistift.
Schriftträger:
Liniertes Papier. Ringbuchblätter. 9 x 14,5 cm.
Schreibraum:
Im Hochformat beschrieben.
Sonstiges:
Die drei Ringbuchblätter weisen in der Mitte des oberen Papierrandes je ein nadelkopfgroßes und ein unregelmäßiges etwa 1 x 0,5 cm großes Loch ohne Textverlust auf.

Datum, Schreibort und Zustellweg

Der 17.12.1910 ist als Ankerdatum gesetzt – an diesem Tag dürfte Wedekind das Schreiben von Ernst Rowohlts Anwalt [vgl. Leon Kallir an Wedekind, 16.12.1910] erhalten haben, auf das er hier offenbar antwortet. Absende- und Empfangsort unter der Annahme, dass ein Brief auf der Grundlage des Briefentwurfs versandt wurde.

  • Schreibort

    München
    17. Dezember 1910 (Samstag)
    Ermittelt (unsicher)

  • Absendeort

    München
    Datum unbekannt

  • Empfangsort

    Leipzig
    Datum unbekannt

Erstdruck

Status:
Sicher

Informationen zum Standort

Aargauer Kantonsbibliothek

Aargauerplatz
5001 Aarau
Schweiz

Informationen zum Bestand

Name des Bestandes:
Wedekind-Archiv
Signatur des Dokuments:
Wedekind-Archiv B, Mappe 9, Nr. 171
Standort:
Aargauer Kantonsbibliothek (Aarau)

Danksagung

Wir danken der Aargauer Kantonsbibliothek für die freundliche Genehmigung der Wiedergabe des Korrespondenzstücks.

Zitierempfehlung

Frank Wedekind an Ernst Rowohlt, 17.12.1910. Frank Wedekinds Korrespondenz digital. http://briefedition.wedekind.h-da.de (19.05.2024).

Status der Bearbeitung

In Bearbeitung
Zum Prüfen bereit
Freigegeben

Erstellt von

Anke Lindemann

Zuletzt aktualisiert

24.01.2022 18:51