Briefwechsel

Wedekind, Frank und Frankfurter Zeitung [(Zeitung)]

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München, 10. Juli 1910 (Sonntag)
von Wedekind, Frank
an Frankfurter Zeitung, (Zeitung)

[Hinweis in: Frankfurter Zeitung, Jg. 54, Nr. 191, 13.7.1910, Abendblatt, S. (1):]


Wir erhalten folgende ZuschriftBegleitschreiben zu einer Beilage, der Glosse „Verbotene Tänze“ [KSA 5/II, S. 382-383], die in der „Frankfurter Zeitung“ [Jg. 54, Nr. 191, 13.7.1910, Abendblatt, S. (1)] und gleichzeitig in anderer Fassung im „Berliner Tageblatt“ [vgl. Verbotene Tänze. In: Berliner Tageblatt, Jg. 39, Nr. 349, 13.7.1910, Morgen-Ausgabe, S. (2-3); vgl. KSA 5/III, S. 827] publiziert wurde.:


[Druck der Beilage:]


Verbotene Tänze. […] Durch die Münchner Polizei wurden vor einigen Wochen gleichzeitig die öffentlichen Aufführungen von zwei verschiedenen Tänzen verboten. Das eine Verbot betraf den Bauchtanz einer orientalischen Tänzerin, die im Vergnügungspark der Ausstellung mit entblößtem Leib auftrat. Das andere betraf den Einakter „Totentanz“ von Frank Wedekind, der am Münchner Schauspielhaus zur Aufführung gelangen sollte. Die Tänzerin erbot sich, ihren Leib durch ein Seidentrikot zu verhüllen, und daraufhin wurde ihr das weitere Auftreten von der Münchner Polizei bereitwilligst gestattet. Leider stellte sich aber heraus, daß das Seidentrikot die Einnahmen des Vergnügungslokales sehr benachteiligte. Ein Ausschuß von Künstlern wurde nun zur Prüfung berufen und entschied, jedenfalls mit vollstem Recht, daß der Tanz ohne Trikot künstlerisch ungleich höher stehe als mit ihm. Dementsprechend zog die Polizei ihr Verbot zurück, während Wedekind mit seinem abermaligen Gesuch, ihm die Aufführung seines „Totentanzes“ im Münchner Schauspielhaus zu gestatten, rundweg abgewiesen wurde. Dabei ist in Betracht zu ziehen, daß sich der Wedekindsche Einakter in literarischer Form mit ernsten Kulturfragen beschäftigt, daß er in Nürnberg und Düsseldorf längst öffentlich aufgeführt und in zahlreichen literarischen Gesellschaften vorgetragen wurde, ohne bisher das polizeilich befürchtete Aergerniß zu erregen.

Einzelstellenkommentare

München, 14. Juli 1910 (Donnerstag)
von Wedekind, Frank
an Frankfurter Zeitung, (Zeitung)

An die tit. RedakdaktionSchreibversehen, statt: Redaktion. Wedekind wandte sich direkt an die Redaktion der „Frankfurter Zeitung“ (Große Eschenheimer Straße 33, 35, 37) [vgl. Adreßbuch für Frankfurt am Main 1910, Teil I, S. 106], nicht an deren Münchner Korrespondenten Fritz Wahl (siehe unten), auf dessen Beitrag er sich im vorliegenden Brief bezieht. der
Frkf. Ztg.
Frkf. am M.


Verehrliche Redaktion.

In einem Münchner Correspondenz aus München ArtikelNachsatz von Fritz Wahl (siehe unten) zu Wedekinds in der „Frankfurter Zeitung“ [vgl. Wedekind an Frankfurter Zeitung, 10.7.1910] ohne Verfasserangabe abgedruckter Glosse „Verbotene Tänze“ [KSA 5/II, S. 382-383], die auf den Münchner Zensurbeirat anspielt: „Unser Referent bemerkt hierzu: In der Tat scheint die Münchner Kunstpolizei diesmal mit einem schwer verständlichen Ehrgeiz daneben gehauen zu haben. Soviel wir wissen, gibt es in München eine offizielle Kommission von literarischen Sachverständigen, die seinerzeit auf Wunsch der Behörde selber berufen wurde. Was der Bauchtänzerin recht ist, darf Wedekind billigerweise auch verlangen: ein Sachverständigenurteil zu hören. Es wäre interessant zu erfahren, wann und wie das Urteil der Kommission, der u. a. Max Halbe, Ludw. Ganghofer, Georg Hirth angehören, über den ‚Totentanz‘ ausgefallen ist.“ [Verbotene Tänze. In: Frankfurter Zeitung, Jg. 54, Nr. 191, 13.7.1910, Abendblatt, S. (1)] Ihres Münchner CorrespondentenDr. jur. Fritz Wahl, in München (Praterstraße 2) wohnend als Redakteur der „Frankfurter Zeitung“ gemeldet [vgl. Adreßbuch für München 1911, Teil I, S. 665], war seit 1906 redaktioneller Vertreter der „Frankfurter Zeitung“ in Spanien, Portugal und Marokko gewesen, bevor er Anfang 1910 als Korrespondent der „Frankfurter Zeitung“ nach München kam: „Angekommen sind: [...] Im Hotel ‚Leinfelder‘: [...] Redakteur Dr. Fritz Wahl, Frankfurt a.M.“ [Münchner Neueste Nachrichten, Nr. 32, 21.1.1910, General-Anzeiger, S. 2] Die „Frankfurter Zeitung“ war in München (Theatinerstraße 44) mit einer Filial-Expedition und Redaktion ansässig [vgl. Adreßbuch für München 1910, Teil III, S. 143]. Verbotene Tänze nehmen Sie sich in so überaus wohlwollender und für das Gedeihen meiner Arbeit so vortheilhaften warmherzigen Weise meiner Interessen dan, daß Sie es mir auch nicht als Aufdringlichkeit empfinden werden, wenn ich mir die Ehre gebezunächst gestrichen, dann durch Unterpunktung wieder hergestellt. nehme, Ihnen meinen aufrichtigen herzlichen tiefbegründeten Dank dafür auszusprechen.

Mit der Bitte, den Ausdruck meiner unbedingten vollkommenen ausgezeichneten Hochschätzung entgegen nehmen zu wollen
Ihr ergebener
FrW.

Einzelstellenkommentare

München, 20. September 1911 (Mittwoch)
von Wedekind, Frank
an Frankfurter Zeitung, (Zeitung)

München, im September 1911.


Sehr verehrliche Redaktion!

Darf ich Sie höflichst ersuchen, Ihrem geschätzten Leserkreise drei Fragen vorzulegen. Vor mehreren Monaten wurde die Aufführung meiner KomödienDruckfehler, statt: Komödie.Oaha“ ohne Angabe eines Grundes rundweg verbotenDie Münchner Zensurbehörde hat eine Aufführung von „Oaha“ am 24.5.1911 erneut verboten [vgl. KSA 5/III, S. 286; KSA 8, S. 608, 620f.]. Herr Polizeipräsident von der Heydte gab mir darauf freundlichst GelegenheitWedekinds Gespräch mit dem Polizeipräsidenten Julius von der Heydte in Gegenwart von Georg Stollberg, dem Direktor des Münchner Schauspielhauses, fand am 2.6.1911 im Münchner Polizeipräsidium statt [vgl. KSA 5/III, S. 286; KSA 8, S. 608]. Wedekind notierte an diesem Tag: „Audienz mit Stollberg beim Polizeipräsidenten“ [Tb]., mich nach den Gründen zu erkundigen, und entgegnete mir auf meine Frage in Gegenwart des Herrn Direktor Stollberg: „Sie haben die öffentliche Meinung gegen sich. – Solange das der Fall ist, gebe ich Ihr Stück nicht frei.“ Vor einigen Wochen nun reichte ich dem Kgl. Hoftheater auf AnregungWedekind sah Fritz Basil und Albert Steinrück am 3.8.1911 in der Torggelstube – „T.St. Basil Steinrück“ [Tb] – in geselliger Runde, wo die beiden Münchner Hofschauspieler angeregt haben dürften, den „Kammersänger“ dem Münchner Hoftheater anzubieten – er wurde zu Lebzeiten Wedekinds dort nicht aufgeführt [vgl. KSA 5/III, S. 286]. der Herren Basil und Steinrück meinen „Kammersänger“ ein. Der kgl. Hoftheaterintendant, Seine Excellenz Freiherr v. Speidel, sagte mirWedekind suchte Albert von Speidel, Generalintendant des Königlichen Hof- und Nationaltheaters, Residenztheaters und Prinzregententheaters in München [vgl. Neuer Theater-Almanach 1912, S. 550], am 20.9.1911 auf und schrieb abends im Hoftheaterrestaurant den vorliegenden offenen Brief: „Besuch bei Speidel. [...] HTR. Zeitungsnotiz geschrieben.“ [Tb] Bei diesem Besuch dürfte die dann zitierte Äußerung gefallen sein [vgl. KSA 5/III, S. 286]. darauf, mit der ritterlichen Liebeswürdigkeit, die ich so sehr an Seiner Excellenz schätze: „Lassen Sie mir Zeit. Es ist nicht so leicht. Sie wissen, Sie haben eine Partei gegen sich.“ Ich bin nun aufrichtig und tief davon überzeugt, daß für die kgl. Hoftheaterintendanz bei Annahme und Ablehnung von Stücken gar keine anderen Gesichtspunkte als die rein künstlerischen maßgebend sind, ebenso wie ich auch sicher bin, daß für die kgl. Polizeidirektion bei ihren Maßnahmen absolut keine anderen Interessen als die der öffentlichen Wohlfahrt in Berücksichtigung kommen. Auf Grund dieser Ueberzeugung aber fühle ich mich berechtigt, an die breiteste Oeffentlichkeit drei Fragen zu richten:

1. Was hat die öffentliche Meinung gegen mich?

2. Welche Partei hat etwas gegen mich und wo ist diese Partei zu finden?

3. Kommt es in der Kunststadt München in künstlerischen Fragen wirklich nicht darauf an, was Jemand kann, sondern darauf, was er gegen sich hat?

Indem ich Ihnen für die Veröffentlichung dieser Zeilen im Voraus meinen aufrichtigsten Dank ausspreche,
in vorzüglichster Hochschätzung
Ihr ergebenster
Frank Wedekind.

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