Briefwechsel

Panizza, Oskar und Heine, Carl

1 Korrespondenzstück

Zürich, 2. November 1898 (Mittwoch)
von Panizza, Oskar und Wedekind, Frank
an Heine, Carl

Herrn Dr Heine
ergebenst überreicht
vom Verfaßer


Zürich 1/XI 98.


Nero.


Herzlichen Gruß. MajestätsbeleidigungWedekind war am 30.10.1898 aus München nach Zürich geflohen, um seiner drohenden Verhaftung wegen Majestätsbeleidigung nach § 95 des Reichstrafgesetzbuches zu entgehen. Die Beschlagnahmung des „Simplicissimus“-Heftes Nr. 31 [Jg. 3] mit seinem Gedicht „Im Heiligen Land“ war am 25.10.1898 in Sachsen angeordnet worden und galt zugleich für Bayern. Die „Münchner Neuesten Nachrichten“ zitieren am 27.10.1898 den Polizeibericht: „Nummer 31 des dritten Jahrganges des in Leipzig erscheinenden ‚Simplicissimus‘ wurde durch Beschluß des Untersuchungsrichters am k. Landgericht Leipzig vom 24. Oktober wegen Vergehens gegen § 95 R.-Str.-G.-B. (Majestätsbeleidigung), verübt in dem Gedichte ‚Im heiligen Lande‘, beschlagnahmt und die Beschlagnahme requisitionsgemäß auch hier vollzogen.“ [KSA 1/II, S. 1712] Das Stichwort „Majestätsbeleidigung“ ist aber angesichts des Kontextes durchaus doppeldeutig zu verstehen: Es markiert einerseits die aktuelle Majestätsbeleidigungsaffäre um den „Simplicissimus“, die Wedekind unmittelbar betraf, andererseits ist es ironisch auf Oskar Panizzas Kaiserdrama „Nero“ (1898) zu beziehen, das der Regisseur Carl Heine mit den Widmungen des Verfassers und Wedekinds erhalten hat..

Zürich, den 2. November 98.

Wedekind.

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