[Hinweis in Wedekinds Tagebuch vom 4.8.1904 in München:]
VorladungWedekind erhielt – wahrscheinlich von der für Zensur in Bayern zuständigen Münchner Polizeidirektion – „eine gerichtliche Vorladung wegen Verbreitung unzüchtiger Schriften. Gegenstand der Ladung ist die Buchedition der ‚Büchse der Pandora‘ im Herbst 1903 im Verlag Bruno Cassirer“ zu einer „Vorverhandlung in München“ [KSA 3/II, S. 1102], bevor der Prozess gegen Wedekind und seinen Verleger am 12.3.1905 in Berlin eröffnet wurde [vgl. KSA 3/II, S. 1149-1161]. auf heute in 14 TagenWedekind notierte am 18.8.1904 in München (unterstrichen): „Gerichtsverhandlung“ [Tb]; es ging um den Vorwurf der ‚Verbreitung unzüchtiger Schriften‘ in Wedekinds Tragödie „Die Büchse der Pandora“ (siehe oben), was entsprechend angezeigt worden sein muss. Die Tatsache, dass die „Vorverhandlung in München“ stattfand, war „ein Hinweis darauf, dass die Anzeige möglicherweise von Nürnberg aus erstattet wurde“ [Vinçon 2014, S. 174] – oder auch von München aus, sie jedenfalls in die Zuständigkeit der Münchner Polizeidirektion fiel. wegen Verbreitung Unzüchtiger Schriften„Verbreitung unzüchtiger Schriften“ war laut § 184 (Absatz 1) des Reichsstrafgesetzbuchs strafbar..
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Der 3.8.1904 ist als Ankerdatum gesetzt – das späteste mögliche Schreibdatum der nicht überlieferten Vorladung aus München, die am 4.8.1904 vorlag (einen Tag für den Postweg gerechnet).
München3. August 1904 (Mittwoch) Ermittelt (sicher)
MünchenDatum unbekannt
München4. August 1904 (Donnerstag) Ermittelt (sicher)
Es gibt keine Informationen zum Standort.
(Behörde) Polizeidirektion München an Frank Wedekind, 3.8.1904. Frank Wedekinds Korrespondenz digital. https://briefedition.wedekind.fernuni-hagen.de (21.11.2024).
Ariane Martin