Dr.
Wilhelm Rosenthal
Ludwig Strauss III
Rechtsanwälte.
Telephonruf Nr. 171.
München, den 9. Oktober 1907
Fürstenfelderstr. 10/II.
Herrn
Frank Wedekind
Berlin
Verehrter Herr Wedekind,
Ich danke Ihnen für Ihre letzte freundliche Mitteilungnicht überliefert; erschlossenes Korrespondenzstück: Wedekind an Wilhelm Rosenthal, 5.10.1907.; ich
habe Herrn Kollegen Prof. Dr. LöwenfeldDer Münchner Rechtsanwalt und Honorarprofessor Theodor Löwenfeld vertrat Frida Strindberg gegenüber Wedekind bei ihren Unterhaltsforderungen für den gemeinsamen Sohn Friedrich Strindberg, der am 21.8.1897 geboren war. Wedekind wurde in der Sache von Wilhelm Rosenthal vertreten. auf Grund Ihrer Mitteilung nochmals
darauf hingewiesen, wie wenig berechtigt die Anschauung der Frau Strindberg
über Ihre EinkommensverhältnisseFrida Strindberg ging von einem jährlichen Einkommen Wedekinds in Höhe von 80.000 Mark aus [vgl. Wilhelm Rosenthal an Wedekind, 3.10.1907]. gewesen sind. –
Herr Collega Löwenfeld hat mich nun gebeten, ihm bestimmte
Vorschläge zur Erledigung der | Angelegenheit zu machen, ich würde, fassSchreibversehen, statt: falls. Sie
damit einverstanden sind, vorschlagen:
Sie wollen ab 1. Oktober 07, jeweils in 1/4Jahresraten
vorauszalbar, einen monatl. Unterhaltsbeitrag von Mk. 50.– für das Kind bezalen und einen Betrag von Mk. 1200.– für
aussergewöhnliche Fälle auf den Namen des Kindes hinerlegenSchreibversehen, satt: hinterlegen..
Hiebei soll jedoch vorbehalten bleiben, dass die Höhe der
Unterhaltsbeiträge ermässigt werden sollen, falls sich in Ihren
Einkommensverhältnissen wesentliche Verschlechterungen ergeben sollten.
Frau Strindberg müsste hiebei aber auf alle Nachforderungen
aus der Vergangenheit Verzicht leisten.
Ich meine, wir könnten diesen Vorschlag einmal machen, um
abzuwarten, ob seitens der Gegenpar|tei vielleicht andere Vorschläge gemacht
werden und ersuche ich um freundl. Mitteilung, ob Sie damit einverstanden sind.
Ich bitte, mich Ihrer Frau Gemahlin zu empfehlen und grüsse
Sie bestens
als Ihr Ihnen sehr ergebener
DWRosenthal
Rechtsanwalt.