Datum, Schreibort und Zustellweg
Der 22.11.1917 ist als Ankerdatum gesetzt – abgeleitet vom Kommunikationszusammenhang der beiden Telegrammentwürfe Wedekinds vom 21. und 30.11.1917 an die Polizeidirektion München, demzufolge der schriftliche Bescheid (das hier erschlossene Korrespondenzstück) bald nach Eingang des ersten Telegramms verfasst, aber dem zweiten Telegramm zufolge einen mehrtätigen Postweg von München nach Zürich hatte.
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Absendeort
München
Datum unbekannt
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Empfangsort
Zürich
Datum unbekannt