[1. Briefentwurf:]
Literarische
Gesellschaft
Fr.W. sendet an den Vorstand der
Literarischen Gesellschaft zu Hamburg folgende Zeilen:
Sehr geehrter Herr!
Auch Sie beehren mich mit der Anfrage, ob ich an dem von der
Literarischen Gesellschaft in Hamburg veranstalteten Vortragsabend nicht einige
Lieder zur Laute vortragen singen
würde wolle könne. Zu meinem größten Bedauern kann ich Ihnen keinen anderen
Bescheid Antwort daraufzuerst gestrichen, durch Unterpunktung wiederhergestellt. geben als wie ich was ich fr auf die
nämliche Fragedurch vorangestellte Ziffer („I“) von der Zeile darunter an diese Stelle umgestellt; Beginn der durch drei Ziffern markierten Umstellung der ursprünglichen Reihenfolge („dem Vorstand des Göthebundes in Dresden auf die nämliche Frage erwidern“). demdurch vorangestellte Ziffer („II“) mit den nachfolgenden Worten in der Zeile darunter („Vorstand des Göthebundes in Dresden“) an diese Stelle umgestellt. Vorstand
des Göthebundes in
Dresden geben erwiderndurch vorangestellte Ziffer („III“) an diese Stelle verwiesen. mußte. Sollte Wenn sich/die/ hamburger
Polizeibehörde die öffentliche Aufführung meiner ernsten Arbeiten „Totentanz[“]
und „Die Büchse der Pandora“ zu gestattet, dann würde ich mir es
mir zur größten | Ehre
anrechnen, vor den Gästen der Literarischen Gesellschaft meine Lieder zur Laute
vorzutrage/zu singen/. Solange aber die öffentliche Aufführung meiner
ernsten Arbeiten polizeilichirrtümlich nicht gestrichen. verboten wird
Solange diese Aufführungen meiner Stücke aber nochzuerst gestrichen, durch Unterpunktung wiederhergestellt. polizeilich verboten sindzuerst gestrichen, durch Unterpunktung wiederhergestellt. werden würde ich durch
mein Auftreten mit der Laute nur die Würdigung, die ich für meine ernsten
Arbeiten fordern muß, beeinträchtigen.
nur die Würdigung beeinträchtigen die ich als Dramatiker für meine ernsten Arbeiten zu fordernzuerst gestrichen, durch Unterpunktung wiederhergestellt. beanspruchen genötigt bin.
In vorzüglicher Hochschätzung
ergebenst
Frank Wedekind.
[2. Druck „Neue
Hamburger Zeitung“:]
Frank
Wedekind sendet an den
VorstandVorstandsmitglieder der 1891 gegründeten Literarischen Gesellschaft zu Hamburg, die sich der literarischen Moderne verpflichtete sah [vgl. Léon Goldschmidt: Die litterarische Gesellschaft zu Hamburg. Ein Rückblick auf die ersten zehn Jahre ihres Bestehens. Hamburg 1901] und Vortragsabende veranstaltete (meist im Conventgarten), waren 1909 Léon Goldschmidt (1. Vorsitzender), Carl Müller-Rastatt (2. Vorsitzender), Fritz Winter (3. Vorsitzender), dazu drei für die Schriftführung zeichnende Personen, ein Schatzmeister, ein Bibliothekar und als Beisitzer zwölf weitere Personen [vgl. Hamburger Adressbuch 1909, Teil V, S. 133]. der „Literarischen Gesellschaft“ in Hamburg folgende Zeilen:
Sehr geehrter HerrLéon Goldschmidt, Hamburger Buchhändler und Verleger sowie langjähriger 1. Vorsitzender der Literarischen Gesellschaft zu Hamburg (seit 1902) und Gründungsmitglied des Vereins; mit ihm hat Wedekind zuvor schon korrespondiert [vgl. Wedekind an Léon Goldschmidt, 5.8.1908]. Korrespondenzadresse war seine Verlagsbuchhandlung in Hamburg (Bleichenbrücke 6) [vgl. Hamburger Adressbuch 1909, Teil V, S. 133].!
Auch Sie beehren mich mit der Anfragenicht überliefert; erschlossenes Korrespondenzstück: Léon Goldschmidt an Wedekind, 16.2.1909., ob ich an dem von der
Literarischen Gesellschaft in Hamburg veranstalteten VortragsabendEine Lesung Wedekinds war zunächst für den 1.10.1908 geplant gewesen [vgl. Wedekind an Léon Goldschmidt, 5.8.1908], dann angekündigt für den 11.3.1909: „Die Literarische Gesellschaft zu Hamburg veröffentlicht ihren Vortragsplan für den kommenden Winter. Sie plant folgende Veranstaltungen: [...] Donnerstag, 11. März 1909: Vorlesung des Herrn Frank Wedekind aus seinen Dichtungen. [...] Sämtliche Veranstaltungen finden im großen Saale des Conventgartens statt“ [General-Anzeiger für Hamburg-Altona, Jg. 21, Nr. 213, 10.9.1908, S. 4]; sie kam aber nicht zustande. Wedekind allerdings las „Totentanz“ sowie „Der Stein der Weisen“ dann am 26.11.1909 in Hamburg bei seinem „Vortrag im Conventgarten“ [Tb], dem üblichen Veranstaltungsort der Literarischen Gesellschaft zu Hamburg – ob von ihr veranstaltet, ist unklar, da sie weder in den Besprechungen des Vortragsabends [vgl. C.M.R. (= Carl Müller-Rastatt, Vorstandsmitglied der Literarischen Gesellschaft zu Hamburg): Frank Wedekind. In: Hamburgischer Correspondent, Jg. 179, Nr. 604, 28.11.1909, Morgen-Ausgabe, 1. Beilage, S. (1); Altonaer Nachrichten, Jg. 60, Nr. 557, 28.11.1909, Morgen-Ausgabe, S. (2)], noch in der Ankündigung der Veranstaltung erwähnt ist [vgl. Hamburgischer Correspondent, Jg. 179, Nr. 591, 21.11.1909, Morgen-Ausgabe, 4. Beilage, S. 4] nicht einige
Lieder zur Laute singen könne. Zu meinem größten Bedauern kann ich Ihnen keinen
anderen Bescheid darauf geben, als was ich auf die nämliche Frage dem
Goethebund in Dresden erwidern mußtevgl. Wedekind an Dresdner Goethebund, 8.2.1909.. Wenn die Hamburger Polizeibehörde die
öffentliche AufführungDie Zensur hat „Totentanz“ für Hamburg nicht freigegeben (das Stück wurde erst 1920 in Hamburg aufgeführt), Wedekind las „Totentanz“ aber am 26.11.1909 bei seinem Vortragsabend in Hamburg (siehe oben). Die Tragödie „Die Büchse der Pandora“ hatte am 23.4.1911 am Thalia-Theater in Hamburg unter der Regie von Leopold Jeßner Premiere (insgesamt fünf öffentliche Vorstellungen) [vgl KSA 3/II, S. 1266]. meiner ernsten Arbeiten „Totentanz“ und „Die Büchse der
Pandora“ gestattet, dann würde ich es mir zur größten Ehre anrechnen, vor den
Gästen der Literarischen Gesellschaft meine Lieder zur Laute zu singen. Solange
die Aufführungen meiner Stücke aber polizeilich verboten sind, würde mein
Auftreten mit der Laute nur die Würdigung beeinträchtigen, die ich für meine
ernsten Arbeiten zu fordern genötigt werde.
In vorzüglicher Hochschätzung ergebenst
Frank Wedekind.
[3. Druck
„Hamburgischer Correspondent“:]
Frank Wedekind sendet
an den Vorstand der „Literarischen Gesellschaft“ in Hamburg folgende Zeilen: Sehr
geehrter Herr! Auch Sie beehren mich mit der Anfrage, ob ich an dem von der
Literarischen Gesellschaft in Hamburg veranstalteten Vortragsabend nicht einige
Lieder zur Laute singen könne. Zu meinem größten Bedauern kann ich Ihnen keinen
anderen Bescheid darauf geben, als was ich auf die nämliche Frage dem
Goethebund in Dresden erwidern mußte. Wenn die Hamburger Polizeibehörde die
öffentliche Aufführung meiner ernsten Arbeiten „Totentanz“ und „Die Büchse der
Pandora“ gestattet, dann würde ich es mir zur größten Ehre anrechnen, vor den
Gästen der Literarischen Gesellschaft meine Lieder zur Laute zu singen. Solange
die Aufführungen meiner Stücke aber polizeilich verboten sind, würde mein
Auftreten mit der Laute nur die Würdigung beeinträchtigen, die ich für meine
ernsten Arbeiten zu fordern genötigt werde. In vorzüglicher Hochschätzung
ergebenst Frank Wedekind.