[Hinweis und Referat in Martin Druckers Brief an Ernst Rowohlt vom 14.2.1910 aus Leipzig, Mü L 2934:]
Wir sind von Herrn Wedekind beauftragtHinweis auf das vorliegende erschlossene Korrespondenzstück; Martin Drucker benötigte eine schriftliche Genehmigung Wedekinds, um als Rechtsanwalt für ihn handeln zu können. – Empfohlen worden war Martin Drucker von Kurt Hezel, der 1909 als Rechtsanwalt Ernst Rowohlts in die Sache involviert gewesen war und daher seinen Freund Wedekind nicht selbst vertreten konnte [vgl. Kurt Hezel an Wedekind, 4.12.1909]., im Wege des Prozesses die Herausgabe seines Eigentums herbeizuführen, falls Sie nicht bis spätestens den 17.ds.Mts. die ManuskripteBei den Manuskripten, die Wedekind abhanden gekommen und von dem Leipziger Verleger Ernst Rowohlt aufgekauft worden waren, handelte es sich um ein Schulheft Wedekinds mit 20 Gedichten und einem Register, um den Prosaentwurf „Eden“ (eine Vorstufe zu „Mine-Haha“) und zwei Tagebücher vom 24.5.1889 bis 22.10.1890 [vgl. Vinçon 1989, S. 447f.]. entweder unmittelbar an Herrn Wedekind oder für ihn an uns herausgegeben haben sollten.
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Der 30.1.1910 ist als Ankerdatum gesetzt. Das erschlossene Korrespondenzstück hat Wedekind vermutlich vor seiner Reise nach Berlin und Düsseldorf (31.1.1910 bis 18.2.1919) in München geschrieben.
München30. Januar 1910 (Sonntag) Ermittelt (unsicher)
LeipzigDatum unbekannt
MünchenDatum unbekannt
Es gibt keine Informationen zum Standort.
Frank Wedekind an Martin Drucker, 30.1.1910. Frank Wedekinds Korrespondenz digital. https://briefedition.wedekind.fernuni-hagen.de (21.11.2024).
Anke Lindemann