Berlin, den 23. Juni 1916
An den
Georg Müller Verlag
München
Elisabethstr. 26
Nach Massgabe des zwischen Ihnen und mir geschlossenen
Vertrages vom 2. September 1914nicht überliefert. habe ich in § 1 dieses Vertrages den
zwischen Ihnen und dem Verlag Bruno CassiererSchreibversehen, statt: Cassirer. abgeschlossenen Vertrag vom 5.
Juli 1910Nach den heftigen Auseinandersetzungen zwischen Wedekind und seinem Verleger Bruno Cassirer ging der Verlag der Werke Wedekinds an den Münchner Verleger Georg Müller. Der Verlagswechsel von Bruno Cassirer zu Georg Müller war schon vor dem (verschollenen) Vertrag vom 5.7.1910, der die Bühnenrechte der Dramen regelte, im Branchenblatt angezeigt [vgl. Börsenblatt für den Deutschen Buchhandel, Nr. 133, 13.6.1910, S. 7007]. anerkannt, wonach die Bühnenvertriebsrechte der folgenden Werke:
„Erdgeist“
„Marquis von Keith“
„Frühlings Erwachen“
„Die vier Jahreszeiten“
„Feuerwerk“
„So ist das Leben“
„Tod und Teufel“ (Totentanz)
„Der Kammersänger“
„Der Liebestrank“
„Die junge Welt“
„Musik“
„Hänschen“
„Die Büchse der Pandora“
„Oaha“
„Zensur“
soweit sie dem Verlag Bruno CassiererSchreibversehen, statt: Cassirer. gehörten, in Ihren übergegangen sind. Ich
habe ferner anerkannt, dass Sie in gleicher Weise vom Verlag EtzoldIm Verlag Etzold & Co. (Inhaber: Rudolf Jaspersen) in München (Viktoriastraße 11) [vgl. Adreßbuch für München 1917, Teil I, S. 152] – vormals Verlag Dr. J. Marchlewski & Co. – ist 1906 die 2. Auflage von „Hidalla“ (1904) erschienen [vgl. KSA 6, S. 387], nicht aber „Der Stein der Weisen“ (1909), der bei Paul Cassirer in Berlin verlegt wurde [vgl. KSA 6, S. 916]. das
Bühnenvertriebsrecht von „Stein der Weisen“ erworben haben. – Ich habe Ihnen
ferner laut § 3 dieses Vertrages bestätigt, dass ich durch Verträgenicht überliefert – mit Ausnahme des Vertrags vom 14.6.1910 (siehe unten). vom
21. April 1910, 24. Mai 1910, 1. Juni 1910 und 14. Juni 1910Der Vertrag zwischen Wedekind und Georg Müller vom 14.6.1910 ‒ er betrifft „In allen Sätteln gerecht“ ‒ ist erhalten [Aa, Wedekind-Archiv E, Mappe 5]; vom Bühnenvertrieb des Einakters ist darin nicht die Rede. das
Bühnenvertriebsrecht meiner drei Einakter „In allen Sätteln gerecht“, „Mit
allen Wassern gewaschen“, „Mit allen Hunden gehetzt“ und meiner Werke „Schauspielkunst“,
„Schloss Wetterstein“, „Franziska“ (in den verschiedenen Fassungen) „Lulu“,
„Simson“ und gesammelte Werke 1–6 übergeben habe.
Hierdurch kündige ich Ihnen alle vorerwähnten
BühnenvertriebsrechteDer Georg Müller Verlag besaß seit Sommer 1910 die Buch- und Bühnenrechte an Wedekinds Werken. Mit dem vorliegenden Schreiben kündigte Wedekind die Bühnenvertriebsrechte, die ab dem 1.10.1916 beim Drei Masken Verlag (Berlin, vormals München, zwischenzeitlich München und Berlin) lagen. Geschäftsführer war Ludwig Friedmann. Verhandlungen über die komplette Übergabe der Bühnenvertriebsrechte sind durch Stichworte im Tagebuch vom 11.4.1916 („Dreimaskenverlag“), 14.4.1916 („Drei Masken Verlag“) und 14.4.1916 („Unterredung Drei Masken Verlag“) dokumentiert, außerdem am 3.7.1916 („Unterredung mit Friedmann 3 Masken“). zum 1. Oktober dieses Jahres.