[Hinweis in Wedekinds Tagebuch vom 2.9.1914 in München:]
Brief von Müller wegen Verpfändung seiner VerlagsrechteDer Georg Müller Verlag hatte von Anfang an mit einer zu dünnen Kapitaldecke gearbeitet, war gezwungen gewesen, Teilhaber aufzunehmen (so im Sommer 1913 Arthur Kauffmann), und hatte zu Kriegsbeginn 1914 aufgrund der schlagartig veränderten Lage auf dem Buchmarkt Absatzprobleme. Die am 2.9.1914 erhaltene Nachricht von der Verpfändung der Verlagsrechte an seinen Werken setzten Wedekind in Aufruhr, wie sein Tagebuch dokumentiert; er suchte gleich am 3.4.1914 Rat bei dem ihm vertrauten Rechtsanwalt Wilhelm Rosenthal („Unterredung mit Dr. Rosenthal wegen Verpfändung“), hatte am 4.9.1914 eine Unterredung mit seinem Verleger und dessen Teilhaber („Unterredung mit Müller und Dr. Kaufmann wegen Verpfändung“), besprach sich am 5.9.1914 mit dem Rechtsanwalt Max Bernstein („Unterredung mit Dr. Bernstein wegen Verpfändung“), was am 7.9.1914 zu einer Lösung führte („Unterredung mit Dr. Bernstein. Abschluß des Verpfändungsvertrages mit Müller“).. Tilly liest ihn mir vor.
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Der 1.9.1914 ist als Ankerdatum gesetzt – das späteste mögliche Schreibdatum des nicht überlieferten Briefs (ein Tag für den Postweg innerhalb Münchens gerechnet), der Wedekind am 2.9.1914 vorlag.
München1. September 1914 (Dienstag) Ermittelt (unsicher)
MünchenDatum unbekannt
Es gibt keine Informationen zum Standort.
Georg Müller an Frank Wedekind, 1.9.1914. Frank Wedekinds Korrespondenz digital. https://briefedition.wedekind.fernuni-hagen.de (23.11.2024).
Ariane Martin