Sehr geehrter Herr Cassirer!
Es ist mir bis heuteWedekind hielt am 3.5.1904 fest: „Kurze erfolglose Unterredung mit Langen.“ [Tb] noch nicht gelungen, meinen
VertragWedekind hat mit dem Albert Langen Verlag eine ganze Reihe an Verträgen geschlossen, den ersten Vertrag am 10.7.1895 (über „Der Erdgeist“), dann einen Vertrag am 3.3.1897 (über Novellen, Gedichte und Tanzpantomimen) und einen Vertrag am 12.9.1897 (über „Der Hänseken“), schließlich am 18.11.1898 in Zürich den Vertrag, „der ihm einerseits die Veröffentlichung der nächsten Werke sowie ein monatliches Salär von rund 300 Reichsmark sicherte und ihn andererseits zur weiteren Mitarbeit am ‚Simplicissimus‘ verpflichtete.“ [KSA 8, S. 508] In diesem von Wedekind und Albert Langen am 18.11.1898 unterschriebenen Vertrag heißt es abschließend in § 4: „Herr Wedekind verpflichtet sich, Herrn Albert Langen jede neue künstlerische Arbeit von ihm zuerst zum Verlag und Bühnenvertrieb anzubieten.“ [Mü, PW B 89] Ein weiterer Vertrag wurde am 2.5.1902 geschlossen (unterzeichnet von Wedekind und Ludwig Thoma), in dem es heißt, „Herr Wedekind“ sei „nach wie vor verpflichtet, Herrn Albert Langen seine sämtlichen zukünftigen Arbeiten zum Verlage [...] anzubieten & dieselben zu überlassen, falls die Firma Albert Langen Anspruch darauf erhebt.“ [Aa, Wedekind-Archiv E, Nr. 3] mit Albert Langen zu lösen. Trotzdem bin ich aber fest entschlossen
einen anderen Verleger zu nehmen und frage bei Ihnen an, ob Sie auch unter
diesen Verhältnissen Ihr vorjähriges AngebotBruno Cassirer dürfte Wedekind im Vorjahr angeboten haben, seine gesamten Werke zu verlegen. Er verlegte vorerst ein Stück; in Wedekinds Vertrag mit dem Bruno Cassirer Verlag vom 13.10.1903 heißt es: „Herr Frank Wedekind übergiebt dem Verlage Bruno Cassirer seine Tragödie ‚Die Büchse der Pandora‘. Der Verlag Bruno Cassirer stattet das Buch würdig aus und sorgt für einen intensiven Vertrieb.“ [Aa, Wedekind-Archiv E, Mappe 5] Dem Albert Langen Verlag hatte Wedekind die Entscheidung, die „Büchse der Pandora“ einem anderen Verleger zu übergeben, mitgeteilt [vgl. Wedekind an Albert Langen Verlag, 19.8.1903]. aufrecht erhalten und meine
künftigen Arbeiten übernehmen würden. Ich füge hinzu, daß Albert Langen in
diesem Fall keinerlei nach dem Verlags-Gesetz keinerlei Ansprüche an Sie
hätte sondern nur zu einer SchatzersatzklageSchreibversehen, statt: Schadensersatzklage. mir gegenüber berechtigt wäre.
Ihrer baldigen Antwort entgegensehend
In vorzüglicher Hochschätzung
Frank Wedekind
München 1/3/. Mai 1904Wedekind notierte am 3.5.1904 in München: „Briefe an Cassirer.“ [Tb] Das war der vorliegende Brief sowie ein weiterer nicht überlieferter Brief [vgl. Wedekind an Bruno Cassirer, 2.5.1904]..