Briefwechsel

Possart, Ernst von und Wedekind, Frank

6 Dokumente

München, 27. Dezember 1911 (Mittwoch)
von Wedekind, Frank
an Münchner Zensurbeirat, (Gremium), Possart, Ernst von

[1. Abgesandter Brief:]


Sieben Fragen

An den Münchner Zensurbeirat
von
Frank Wedekind.


An jedes einzelne Mitglied des Münchner ZensurbeiratesDer Münchner Polizeipräsident Julius von der Heydte hatte Anfang 1908 ein aus Münchner Honoratioren zusammengesetztes Gremium (Schriftsteller, Theaterleute, Universitätsprofessoren, Oberstudienräte) berufen, um seine „zensurpolitischen Entscheidungen durch den Rat der Gutachter zu legitimieren.“ [Vinçon 2014, S. 213] Nach der ersten Besprechung am 20.3.1908 war der Münchner Zensurbeirat konstituiert, dessen Vorsitzender der Münchner Polizeipräsident war und der bis zur Aufhebung der Theaterzensur am 21.11.1918 in teils wechselnder, teils konstanter Zusammensetzung bestehen blieb [vgl. Meyer 1982, S. 86]. Der Münchner Zensurbeirat sprach sich wiederholt mehrheitlich gegen die Aufführung von Wedekinds Dramen aus [vgl. KSA 5/III, S. 776f.]; „Objekt und Opfer der Zensurverbote war regelmäßig Frank Wedekind.“ [Meyer 1982, S. 68] Wedekind hat seinen auch jeweils privat versandten offenen Brief „Sieben Fragen“ nur an 12 Mitglieder des Zensurbeirats adressiert (sie sind alle namentlich genannt); er „führte [...] nur die Hälfte der Mitglieder auf [...] prominente Namen [...] fehlten, von denen er wußte, daß sie dem Beirat angehörten“; es „muß in der von Wedekind getroffenen Auswahl eine Absicht gelegen haben, die [...] nicht mehr erkennbar ist.“ [Meyer 1982, S. 259], an die Herren:
Hofschauspieler Basilvgl. Wedekind an Fritz Basil, 27.12.1911., Geheimer Hofrat Crusiusvgl. Wedekind an Otto Crusius, 27.12.1911., Medizinalrat Dr. Grubervgl. Wedekind an Max von Gruber, 27.12.1911., Schulrat Dr. Kerschensteinervgl. Wedekind an Georg Kerschensteiner, 27.12.1911., Hofrat Professor Dr. Kräpelinvgl. Wedekind an Emil Kraepelin, 27.12.1911., Professor Graf Du Moulin-Eckartvgl. Wedekind an Richard Du Moulin-Eckart, 27.12.1911., Professor Dr. Munckervgl. Wedekind an Franz Muncker, 27.12.1911., Intendant Ritter von PossartErnst von Possart (1897 zum Ritter geadelt), Schauspieler und Regisseur, ehemals Generalintendant des Münchner Hoftheaters [vgl. Neuer Theater-Almanach 1905, S. 497], von seinen Ämtern dort zurückgetreten, um sich anderen Aufgaben zu widmen, nun in München (Maria Theresiastraße 25) Königlicher Generalintendant mit dem Range eines Geheimen Rates, Professor und Ehrenmitglied der Königlichen Hofbühne [vgl. Adreßbuch für München und Umgebung 1912, Teil I, S. 478], war Mitglied des Münchner Zensurbeirats [vgl. Meyer 1982, S. 87]., Oberregisseur Savitsvgl. Wedekind an Jocza Savits, 27.12.1911., Professor N/St/adlervgl. Wedekind an Anton von Stadler, 27.12.1911., Professor Dr. Sulger-Gebingvgl. Wedekind an Emil Sulger-Gebing, 27.12.1911., Professor Dr. Vollvgl. Wedekind an Karl Voll, 27.12.1911.
beehre ich mich, öffentlich folgende Fragen zu richten:

1. Frage:

Kennen Sie meinen EinakterWedekinds Stück „Die Zensur. Theodizee in einem Akt“ (1908), in dem sich in der 2. Szene der Literat Walter Buridan (Verfasser eines Trauerspiels „Pandora“) und der Sekretär des Beichtvaters Dr. Cajetan Prantl über Theaterzensur unterhalten und über die „sittlichen Empfindungen“ [KSA 6, S. 219] des Theaterpublikums unterschiedlicher Ansicht sind.Die Zensur“ und wissen Sie, was ich darin über die Beziehungen zwischen Sittlichkeit und Schauspiel gesagt habe?

Was haben Sie über die Beziehungen zwischen Sittlichkeit und Schauspiel geschrieben oder veröffentlicht, woraus ich meine Ansichten über diesen Gegenstand korrigieren könnte?

2. Frage:

Wie vereinbaren Sie es mit dem Charakter des anständigen Menschen, einen Kollegen oder gar Konkurrenten eventuell zu schädigen durch ein Gutachten, das niemals zur Kenntnis der Öffentlichkeit gelangt, das vor Ihrem Kollegen oder Konkurrenten aufs strengste geheim gehalten | wird, gegen das sich zu verteidigen Ihr Kollege oder Konkurrent nicht die allergeringste Möglichkeit hat?

3. Frage:

Billigen Sie das Inquisitionsprinzipdas „dem Inquisitionsprozeß [...] zugrunde liegende Prinzip, daß Beweise und Beweismittel vom Gericht und nicht, wie beim Verhandlungsprinzip [...], von den Parteien aufgesucht und beschafft werden.“ [Meyers Großes Konversations-Lexikon. Bd. 9, Leipzig 1907, S. 856] Es beruht auf dem Ausschluss der Öffentlichkeit, auf strenger Geheimhaltung dem Betroffenen gegenüber, dem damit Verteidigungsmöglichkeiten genommen sind; verfolgende und urteilende Instanz sind identisch. Wedekind hat in den „Sieben Fragen“ die „als Gegendiskurs zur Aufklärung geläufige Inquisitionsmetapher“ [Martin 2018a, S. 26] rhetorisch aufgenommen, um gegen Zensur als Phänomen struktureller Gewalt anzugehen, verkörpert im Münchner Zensurbeirat, den er auch in seinen „satirischen Gedichten“ [KSA 5/III, S. 777] „Zensurbeirat“ [vgl. KSA 1/I, S. 587f.], im Druck „Münchner Zensurbeirat“ [vgl. KSA 1/I, S. 682f.], und „Herr von der Heydte“ [vgl. KSA 1/I, S. 592-594] verspottete. „Der besondere Witz“ der im offenen Brief formulierten sieben Fragen „liegt darin, dass es scharf formulierte Fragen sind und Wedekind somit das der Inquisition eigene Verfahren der ‚peinlichen Befragung‘ für seine Zwecke anwandte. Er betrieb zudem mit diesen Fragen das Gegenteil von Geheimhaltung, einem für das Inquisitionsprinzip konstitutiven Element, indem er mit ihnen in die Öffentlichkeit und in die Offensive ging.“ [Martin 2018a, S. 33f.], das von der Münchner Polizeibehörde in Zensurangelegenheiten insofern Anwendung findet, als die Beweise nicht von dem zu Beurteilenden, sondern vom Richter aufgesucht und beschafft werden, als die Gründe, die die Entscheidung bestimmen, vor dem Verurteilten aufs strengste verheimlicht werden, als dem Beurteilten jede Möglichkeit, sich zu erklären oder zu verteidigen, benommen ist?

4. Frage:

Welcher wesentliche Unterschied besteht zwischen dem Geheimverfahren eines Inquisitionsgerichtesein Gericht im Zusammenhang der Inquisition im Spätmittelalter und der frühen Neuzeit, das insbesondere Häresie verfolgte und das Inquisitionsprinzip (siehe oben) anwandte. und demjenigen des Münchner Zensurbeirates?

5. Frage:

Welche Gründe haben Sie dafür anzuführen, daß ich, Frank Wedekind, dem Münchner Zensurbeirat nicht angehöre, sondern für diese Institution nur als Begutachteter, nur als Be- und Verurteilter in Betracht komme?

6. Frage:

Da das Verhältnis vom Gutachter zum Begutachteten zwischen Ihnen und mir kein gegenseitiges, sondern ein durchaus einseitiges ist, wollen Sie mir die Frage verzeihen, durch welches besondere Verdienst Ihrerseits und durch welches besondere Verschulden meinerseits Sie diese für mich sehr nachteilige Einseitigkeit für begründet und ge|rechtfertigt halten?

7. Frage:

Da ich in Ihren persönlichen Mut keinen Zweifel setze, frage ich Sie, ob Sie mir die Ehre erweisen wollen, mir gegenüber für die Urteile einzutreten, die Sie zu Handen der Münchner Polizeibehörde über meine Theaterstücke gefällt haben.

Wenn ja, wie lauteten Ihre Urteile?

Diese sieben Fragen wurden durch die beschimpfende, menschenunwürdige Behandlungsweise veranlaßt, die ich mir seit drei Jahrenseit 1908, als im Frühjahr der Münchner Zensurbeirat gegründet wurde (siehe oben). von der Münchner Zensurbehörde bieten lassen muß und die sich nach der Aussage des Münchner PolizeipräsidentenJulius von der Heydte, der Münchner Polizeipräsident, hatte Anfang 1908 den Münchner Zensurbeirat initiiert (siehe oben). Wedekind hatte ihn am 2.6.1911 in München aufgesucht: „Audienz [...] beim Polizeipräsidenten“ [Tb]. auf die Urteile gründet, die der Zensurbeirat über meine literarischen Arbeiten gefällt hat.


[2. Erstdruck:]


An jedes einzelne Mitglied des Münchner Zensurbeirates, an die Herren:
Hofschauspieler Basil, Geheimer Hofrat Crusius, Medizinalrat Dr. Gruber, Schulrat Dr. Kerschensteiner, Hofrat Professor Dr. Kraepelin, Professor Graf Du Moulin-Eckart, Professor Dr. Muncker, Intendant Ritter v. Possart, Oberregisseur Savits, Professor Stadler, Professor Dr. Sulger-Gebing, Professor Dr. Voll,
beehre ich mich, öffentlich folgende Fragen zu richten:

1. Frage: Kennen Sie meinen Einakter „Die Zensur“ und wissen Sie, was ich darin über die Beziehungen zwischen Sittlichkeit und Schauspiel gesagt habe?

Was haben Sie über die Beziehungen zwischen Sittlichkeit und Schauspiel geschrieben oder veröffentlicht, woraus ich meine Ansichten über diesen Gegenstand korrigieren könnte?

2. Frage: Wie vereinbaren Sie es mit dem Charakter des anständigen Menschen, einen Kollegen oder gar Konkurrenten eventuell zu schädigen durch ein Gutachten, das niemals zur Kenntnis der Oeffentlichkeit gelangt, das vor Ihrem Kollegen oder Konkurrenten aufs strengste geheim gehalten wird, gegen das sich zu verteidigen Ihr Kollege oder Konkurrent nicht die allergeringste Möglichkeit hat?

3. Frage: Billigen Sie das Inquisitionsprinzip, das von der Münchner Polizeibehörde in Zensurangelegenheiten insofern Anwendung findet, als die Beweise nicht von dem zu Beurteilenden, sondern vom Richter aufgesucht und beschafft werden, als die Gründe, die die Entscheidung bestimmen, vor dem Beurteilten aufs strengste verheimlicht werden, als dem Beurteilten jede Möglichkeit, sich zu erklären oder zu verteidigen, benommen ist?

4. Frage: Welcher wesentliche Unterschied besteht zwischen dem Geheimverfahren eines Inquisitionsgerichtes und demjenigen des Münchner Zensurbeirates?

5 Frage: Welche Gründe haben Sie dafür anzuführen, daß ich, Frank Wedekind, dem Münchner Zensurbeirat nicht angehöre, sondern für diese Institution nur als Begutachteter, nur als Be- und Verurteilter in Betracht komme?

6. Frage: Da das Verhältnis vom Gutachter zum Begutachteten, zwischen Ihnen und mir kein gegenseitiges, sondern ein durchaus einseitiges ist, wollen Sie mir die Frage verzeihen, durch welches besondere Verdienst Ihrerseits und durch welches besondere Verschulden meinerseits Sie diese für mich sehr nachteilige Einseitigkeit für begründet und gerechtfertigt halten?

7. Frage: Da ich in Ihren persönlichen Mut keinen Zweifel setze, frage ich Sie, ob Sie mir die Ehre erweisen wollen, mir gegenüber für die Urteile einzutreten, die Sie zu Handen der Münchner Polizeibehörde über meine Theaterstücke gefällt haben.

Wenn ja, wie lauteten Ihre Urteile?

Diese sieben Fragen wurden durch die beschimpfende menschenunwürdige Behandlungsweise veranlaßt, die ich mir seit drei Jahren von der Münchner Zensurbehörde bieten lassen muß und die sich nach der Aussage des Münchner Polizeipräsidenten auf die Urteile gründet, die der Zensurbeirat über meine literarischen Arbeiten gefällt hat.

Einzelstellenkommentare

München, 29. Dezember 1911 (Freitag)
von Possart, Ernst von
an Wedekind, Frank

Sieben Fragen

An den Münchner ZensurbeiratDas vorliegende Schreiben ist direkt auf den maschinschriftlichen Brief [vgl. Wedekind an Ernst von Possart, 27.12.1911] mit den „Sieben Fragen“ [KSA 5/II, S. 426f.] geschrieben, den Wedekind entsprechend vervielfältigt an die genannten Mitglieder des Münchner Zensurbeirats geschickt hat und zugleich als offenen Brief abdrucken ließ – zuerst am 29.12.1911 (im Vorabendblatt vordatiert) in den „Münchner Neuen Nachrichten“ [vgl. Münchner Neueste Nachrichten, Jg. 64, Nr. 608, 30.12.1911, Vorabendblatt, S. 3].
von
Frank Wedekind.


An jedes einzelne Mitglied des Münchner Zensurbeirates, an die Herren:
Hofschauspieler Basil, Geheimer Hofrat Crusius, Medizinalrat Dr. Gruber, Schulrat Dr. Kerschensteiner, Hofrat Professor Dr. Kräpelin, Professor Graf Du Moulin-Eckart, Professor Dr. Muncker, Intendant Ritter von Possart, Oberregisseur Savits, Professor N/St/adler, Professor Dr. Sulger-Gebing, Professor Dr. Voll
beehre ich mich, öffentlich folgende Fragen zu richten:

1. Frage:

Kennen Sie meinen Einakter „Die Zensur“ und wissen Sie, was ich darin über die Beziehungen zwischen Sittlichkeit und Schauspiel gesagt habe? Nein!

Was haben Sie über die Beziehungen zwischen Sittlichkeit und Schauspiel geschrieben oder veröffentlicht, woraus ich meine Ansichten über diesen Gegenstand korrigieren könnte? Gar nichts!

2. Frage:

Wie vereinbaren Sie es mit dem Charakter des anständigen Menschen, einen Kollegen oder gar Konkurrenten eventuell zu schädigen durch ein Gutachten, das niemals zur Kenntnis der Öffentlichkeit gelangt, das vor Ihrem Kollegen oder Konkurrenten aufs strengsteErgänzung von fremder Hand (ebenso wie oben die Korrektur im Namen „Stadler“) im Originalbrief, auf den Ernst von Possart seine Antworten schrieb. geheim gehalten | wird, gegen das sich zu verteidigen Ihr Kollege oder Konkurrent nicht die allergeringste Möglichkeit hat? Meine abgegebenen Ansichten kann der Betreffende lesen! Man wird sie ihm, wenn er es wünscht, auch nicht vorenthalten.

3. Frage:

Billigen Sie das Inquisitionsprinzip, das von der Münchner Polizeibehörde in Zensurangelegenheiten insofern Anwendung findet, als die Beweise nicht von dem zu Beurteilenden, sondern vom Richter aufgesucht und beschafft werden, als die Gründe, die die Entscheidung bestimmen, vor dem Verurteilten aufs strengste verheimlicht werden, als dem Beurteilten jede Möglichkeit, sich zu erklären oder zu verteidigen, benommen ist? Der Beurtheilte darf sich ja Aufschluß von der Zensurbehörde erbitten! Er wird ihm nicht vorenthalten werden.

4. Frage:

Welcher wesentliche Unterschied besteht zwischen dem Geheimverfahren eines Inquisitionsgerichtes und demjenigen des Münchner Zensurbeirates? Daß sich hier der Beurtheilte ja die Gründe angeben lassen kann! Und Änderungsvorschläge ihm gemacht werden.

5. Frage:

Welche Gründe haben Sie dafür anzuführen, daß ich, Frank Wedekind, dem Münchner Zensurbeirat nicht angehöre, sondern für diese Institution nur als Begutachteter, nur als Be- und Verurteilter in Betracht komme? Darüber müssen Sie den Herrn Polizeipräsidenten fragen, nicht mich! Ich habe ja den Zensurbeirath nicht ausgewählt, sondern er.

6. Frage:

Da das Verhältnis vom Gutachter zum Begutachteten zwischen Ihnen und mir kein gegenseitiges, sondern ein durchaus einseitiges ist, wollen Sie mir die Frage verzeihen, durch welches besondere Verdienst Ihrerseits und durch welches besondere Verschulden meinerseits Sie diese für mich sehr nachteilige Einseitigkeit für begründet und ge|rechtfertigt halten? Wenn ich Ihre Stücke lobe, sind Sie doch nicht „benachtheiligt“. – Über meine etwaigen Bedenken für die öffentliche Aufführung gewisser Scenen oder Situationen hat die Polizeibehörde zu entscheiden, nicht ich!

7. Frage:

Da ich in Ihren persönlichen Mut keinen Zweifel setze, frage ich Sie, ob Sie mir die Ehre erweisen wollen, mir gegenüber für die Urteile einzutreten, die Sie zu Handen der Münchner Polizeibehörde über meine Theaterstücke gefällt haben. Natürlich! Jeden Augenblick!

Wenn ja, wie lauteten Ihre Urteile? Können Sie zu jeder Zeit auf dem Bureau ja einsehen!

Diese sieben Fragen wurden durch die beschimpfende, menschenunwürdige Behandlungsweise veranlaßt, die ich mir seit drei Jahren von der Münchner Zensurbehörde bieten lassen muß und die sich nach der Aussage des Münchner Polizeipräsidenten auf die Urteile gründet, die der Zensurbeirat über meine literarischen Arbeiten gefällt hat.

Erst die „Urtheile“ von mir lesen, − resp. meine geäußerten Ansichten, − dann richten!

Mit Hochachtung und Ergebenheit
Ernst v. Possart.


München 29/12.1911. |


Nachträglich möchte ich im Allgemeinen hier wiederholen, was ich der hohen Polizeibehörde als meinen prinzipiellen Standpunkt kundgegeben habe:

„Über den aesthetischen Werth eines Dramas ein Urtheil abzugeben, ist nicht die Aufgabe der Polizeibehörde noch des Zensurbeirathes; der letztere soll nur darüber befinden, ob in den zur Prüfung ihm zugesandten Stücken Scenen oder Stellen enthalten sind, die bei öffentlicher Aufführung anstößig wirken und das Schamgefühl des Publikums verletzen dürften; und ob und wie solche Scenen oder Stellen im Interesse einer öffentlichen Aufführung zu mildern sind?

Nach dieser Auffassung habe ich meine Ansichten der königlichen Polizeibehörde von Fall zu Fall kundgegeben.

Ergebenst
Possart.


[Kuvert:]


Herrn
Frank Wedekind.
Hochwohlgeboren,
Hier.
Prinzregenten Str. 50/3.

fr.

Einzelstellenkommentare

München, 30. Dezember 1911 (Samstag)
von Wedekind, Frank
an Possart, Ernst von

[1.Briefentwurf:]


An den Generalintendanten
Ernst Ritter von Possart
München.


Euer Hochwohlgeboren!

Euer Hochwohlgeboren wollen mir erlauben Ihnen für die liebenswürdige eingehende Beantwortung meiner Fragen den verbindlichsten Dank auszusprechen. Ew. Hochwohlgeboren kann ich leidergestrichen und zugleich für eine Umstellung in die Zeile darunter markiert („großen Bedauern leider“), wobei nicht zu entscheiden ist, ob die Streichung oder die Umstellung zuletzt intendiert war. die Mittheilung nicht ersparen, daß zu meinem großen Bedauern mir Herr Polizeirat Bittinger die mehrfach erbetene Einsicht in die von Seiten der/n/ Zensurbeiräten über meine Arbeitenumgestellt, zuerst: Einsicht in die über meine Arbeiten. abgegebenen Urtheile rundweg verweigerte. mir/und/ daß sich die Polizeibehörde ebenso hartnäckig weigerte sich mit mir auf Erörterungen über von mir vorgeschlagene Streichungen oder Änderungen in den von ihr verbotenen Stücken einzulassen. |

Nach dem Verbot meiner Komödie Oaha wurde Herrn Direktor Stollberg und mir von Herrn Polizeipräsident v. d. Heydte eine Unterredung gewährt. In dieser Unterredung sprach der Polizeipräsident fast ausschließlich selbst und ließ weder Herrn Direktor Stollberg noch mich zu Wort kommen. Während seines unerbetenen Vortrages über die Pflichten des deutschen Schriftstellers, den er uns hielt, produzierte er ein Schriftstück aus dem er folgenden Passus vorlas:

„Das Stück ist nichts als ein zotitgesSchreibversehen, statt: zotiges. Machwerk ohne jeden künstlerischen Werth.“

Aus der Situation war zu schließen daß der Passus einem Gutachten des Zensurbeirates entnommen war. Aus den Andeutungen, die uns der Polizeipräsident uns über die künstlerische Größe und hohe gesellschaftliche Stellung des Gutachters machte, drängte sich mir die Überzeugung auf, daß nur Sie, Herr Generalintendant dieses Urtheil über meine Arbeit gefällt haben konnten.

Mit dem Ausdruck fünfundzwanzigjähriger größter Verehrung und heute noch uneingeschränkter | höchster Bewunderung
zeichnet Euer Hochwohlgeboren
hochachtungs ergebener
FrW.


[2. Abgesandter Brief:]


An den Generalintendanten
Ernst Ritter von Possart.


Ew. Hochwohlgeboren!

Ew. Hochwohlgeboren wollen erlauben, Ihnen für die liebenswürdige eingehende Beantwortungvgl. Ernst von Possart an Wedekind, 29.12.1911. meiner Fragenvgl. Wedekind an Ernst von Possart, 27.12.1911. den ehrerbietigsten Dank auszusprechen. Ew. Hochwohlgeboren kann ich zu meinem Bedauern die Mittheilung nicht ersparen, daß mir Herr Polizeirat Bittinger die mehrfach erbetene Einsicht in die von den Zensurbeiräten über meine Arbeiten abgegebenen Urteile rundweg verweigerte; daß sich die Polizeibehörde drei Jahre lang ebenso hartnäckig weigerte, sich mit mir auf | Erörterungen über von mir vorgeschlagene Streichungen oder Änderungen in den von ihr verbotenen Stücken einzulassen.

Nach dem VerbotGeorg Stollberg, Direktor der Münchner Schauspielhauses, der die vieraktige Komödien-Fassung von „Oaha“ (1911) zur Uraufführung bringen wollte, ersuchte am 19.4.1911 bei der Münchner Polizeidirektion erneut um eine Freigabe des Stücks, das zwischen dem 28.4.1911 und dem 8.5.1911 von Mitglieder des Zensurbeirats begutachtet wurde [vgl. KSA 8, S. 606], „wobei man nur diejenigen um ein Gutachten bat, die sich 1908 negativ geäußert hatten, sowie Dr. Hofmiller, der seit Januar 1911 [...] dem Beirat angehörte.“ [Meyer 1982, S. 200] Die Polizeidirektion beschied Georg Stollberg am 24.5.1911: „Die Aufführung des Schauspiels Oaha von Frank Wedekind wird bzw. bleibt verboten.“ [vgl. KSA 8, S. 620] meiner Komödie „Oaha“ wurde Herrn Direktor Stollberg und mir von Herrn Polizeipräsident v. d. Heydte eine UnterredungWedekind notierte am 2.6.1911 in München: „Audienz mit Stollberg beim Polizeipräsidenten“ [Tb]. gewährt. In dieser Unterredung sprach der Polizeipräsident fast ausschließlich selbst und ließ weder Herrn Direktor Stollberg noch mich zu Wort kommen. Während seines unerbetenen Vortrages über die Pflichten des deutschen Schriftstellers produzierte er ein Schriftstück, aus dem er uns folgenden Passus vorlasDas folgende Zitat ist exakt nicht ermittelt, es liest sich allerdings wie eine knappe Zusammenfassung des „Oaha“-Gutachtens des Gymnasialprofessors Dr. phil. Josef Hofmiller, Mitbegründer- und Mitherausgeber der „Süddeutschen Monatshefte“ [vgl. Meyer 1982, S. 92], der auch als Literatur- und Theaterkritiker tätig war. In seinem Gutachten vom 8.5.1911 heißt es: „Das Stück ist sittlich anstößig [...]. Oaha ist roh, platt, plump, geschmacklos [...]. Einzelne Stellen sind zotig. [...] Ästhetisch ist das Werk überhaupt nicht diskutierbar.“ [Meyer 1982,S. 201f.]:

„Das Stück ist nichts als ein zotiges Machwerk ohne irgendwelchen künstlerischen Werth.“ |

Aus der Situation war zu schließen, daß dieser Passus einem Gutachten des Zensurbeirates entnommen war. Aus den Andeutungen, die uns der Polizeipräsident über die künstlerische Größe und hohe gesellschaftliche Stellung des Gutachters machte, drängte sich mir die Überzeugung auf, daß nur SieErnst von Possart hat „Oaha“ weder begutachtet, noch ist er als Mitglied des Münchner Zensurbeirats mit der Begutachtung des Stücks beauftragt worden., Herr Generalintendant, dieses Urteil über meine Arbeit gefällt haben konnten.

Mit dem Ausdruck fünfundzwanzigjährigervon 1911 aus gerechnet seit 1886, als Ernst Possart ein gefeierter Schauspieler und Schauspieldirektor des Münchner Hoftheaters war. größter Verehrung und heute noch uneingeschränkter höchster Bewunderung zeichnet
Ew. Hochwohlgeboren
ergebener
Frank Wedekind.


München, den 30. Dezember 1911Wedekind notierte am 30.12.1911: „Brief an Possart.“ [Tb].

Einzelstellenkommentare

München, 1. Januar 1912 (Montag)
von Possart, Ernst von
an Wedekind, Frank

Telegramm.

[...]


frank wedekind muenchen
prinzregentenstr 50 = |


Königlich Bayerische Telegraphenanstalt München.


Aufgegeben in muenchen [...]


sehr geehrter herr wedekind. ich habe ihr stueck oas/h/a niemals zu lesen bekommen und der angefuehrte passusvgl. Wedekind an Ernst von Possart, 30.12.1911. ueber den wert dieses dramas stammt nicht von mir. erbitten sie sich doch einsicht in meine urteile, ich habe nichts dagegen. verehrungsvoll ihr sehr ergebener = possart

Einzelstellenkommentare

München, 18. Juli 1916 (Dienstag)
von Wedekind, Frank
an Possart, Ernst von

München 18. Juli 1916Wedekind notierte am 18.7.1916: „Brief an Possart.“ [Tb].

Prinzregentenstraße 50.


Sehr geehrter Herr Generalintendant!

Hochverehrter Meister!

Wollen Euer Hochwohlgeboren gestatten, Sie um eine kurze UnterredungWedekind notierte gleich am 19.7.1916 die im vorliegenden Brief erbetene Unterredung mit Ernst von Possart, als ehemaliger Hoftheaterintendant einflussreiches Mitglied des Münchner Zensurbeirats, der ein früheres Aufführungsverbot des „Simson“ in München befürwortet (siehe unten), inzwischen aber seine Ansicht geändert hatte und Wedekind zu unterstützen bereit war: „Besuch bei Possart wegen Simson 1½ stündige Unterredung. Er telephoniert an die Polizei“ [Tb]. Wedekind sprach daraufhin am 20.7.1916 und 31.7.1916 „in der Polizeidirektion München vor, um die Freigabe des Stückes in München zu erwirken“ [KSA 7/II, S. 1403]. Die Direktion des Münchner Schauspielhauses stellte am 1.8.1916 ein Gesuch um Freigabe des „Simson“ an die Kammer des Innern der Kreisregierung von Oberbayern [vgl. KSA 7/II, S. 1403-1405], was Wedekind im Tagebuch notierte („Nachmittag bei Rosenthal Beschwerde ans Kultusministerium“); seine Unterredung mit Ernst von Possart ist in diesem Schreiben erwähnt: „Herr Wedekind hat, wie er uns mitteilt, bereits mit Herrn Geheimrat Dr. von Possart, welcher seinerzeit Bedenken gegen das Stück geäußert hatte, Rücksprache genommen, um den etwa bestehenden Bedenken des Herrn von Possart Rechnung zu tragen; es hat sich hiebei auch gezeigt, daß eine Einigung des Standpunktes des Dichters und des Herrn Possart durchaus möglich ist“ [KSA 7/II, S. 1405]. Wedekind wurde schließlich am 7.9.1916 vormittags eine „Audienz beim Minister Soden“ [Tb] gewährt, nach der er Ernst von Possart aufsuchte („Nachmittag bei Possart“), der ihn am 8.9.1916 über die Aufrechterhaltung des Verbots informierte („Possart bringt Nachricht vom Minister“), woraufhin am 11.9.1916 eine erneute Eingabe gestellt wurde („Rosenthal sendet erneute Eingabe an Regierung wegen Simson“), die am 10.10.1916 wiederum keine Freigabe erbrachte („Audienz beim Minister. Simson verboten“). Die Presse meldete: „Unser Münchener Korrespondent telegraphiert: Das Drama ‚Simson‘ von Frank Wedekind, das hier im Schauspielhaus aufgeführt werden sollte, ist verboten worden, obgleich es in Berlin und Wien und anderen Orts unbeanstandet gespielt werden konnte. Das Verbot wurde, wie ich erfahre, trotz der Fürsprache des früheren Generalintendanten v. Possart, des Mitgliedes des Zensurbeirats beim Ministerium des Innern, und trotz des Ministers eigener Aufmerksamkeit für das Werk erlassen.“ [Frank Wedekinds „Simson“ verboten. In: Berliner Tageblatt, Jg. 45, Nr. 521, 11.10.1916, Morgen-Ausgabe, S. (3)] Ernst von Possart gab daraufhin seine Mitgliedschaft im Münchner Zensurbeirat auf [vgl. Meyer 1982, S. 87], wie Josef M. Jurinek am 2.11.1916 im „Berliner Börsen-Courier“ berichtete: „Ernst v. Possart ist aus dem Zensurbeirat in München ausgetreten, weil gegen seine Fürsprache Wedekinds ‚Simson’ verboten wurde.“ [KSA 7/II, S. 1407] in einer literarischen Angelegenheit ehrerbietigst zu ersuchen. Billigen Sie, verehrter Meister, mir die Freiheit zu, mich auf das in großherziger Freigebigkeit von Ihnen abgelegte GelöbnisErnst von Possart dürfte Wedekind das im vorliegenden Brief Zitierte nach dem ersten Aufführungsverbot des „Simson“ in München am 12.6.1914 [vgl. KSA 7/II, S. 1331] in einer nicht dokumentierten Begegnung gelobt haben, nach Wedekinds Rückkehr von Berlin nach München am 16.6.1914 und vor seiner Abreise von München nach Florenz am 26.6.1914 [vgl. Tb]. Ernst von Possart hatte in seinem Gutachten vom 7.5.1914 zu „Simson“ erklärt: „Ich für meinen Teil, der ich ein halbes Jahrhundert hindurch [...] erhebendere dramatische Darbietungen auf den Münchener Bühnen vorüberziehen sah, würde es schmerzlich empfinden, wenn ich am Ende meiner Tage einen derartigen Missbrauch der kunstgeweihten und mir ehrwürdigen Bretter auch hier erleben müsste. Ich bin gegen die Aufführung des Stückes in der vorliegenden Form.“ [KSA 7/II, S. 1369] In der Presse war sein Votum als maßgeblich für das Verbot herausgestellt worden [vgl. KSA 7/II, S. 1374-1378, 1380-1385], wozu Ernst von Possart in einem zuerst am 22.6.1914 in der „Münchener Zeitung“ publizierten offenen Brief erklärte: „Ich muß [...] die mir zugeschriebene ‚Schuld‘ in jedem Sinne in Abrede stellen.“ [KSA 7/II, S. 1377] zu berufen: „Wenn ich einmal ein echter Künstler geworden wäre, und es träte ein armer | Junge zu mir ins Zimmer, und sähe er noch unbedeutender aus als ich, aber es lebte in ihm der unwiderstehliche Drang zur Bühne, dann wollte ich ihn anhören mit aller Geduld und nicht lachen…“ u.s.w.

Als ein wie „armer Junge“ ich künstlerisch vor Ihnen, verehrter Herr Generalintendant, stehe, wurde mir mit beschämender Schwere bewußt, als ich an Ihrer, gewaltigen Sonnenbahn, wie ich sie in Ihrem herrlichen ErinnerungswerkErnst von Possarts Memoiren „Erstrebtes und Erlebtes. Erinnerungen aus meiner Bühnentätigkeit“ (1915) waren im Verlag Ernst Siegfried Mittler und Sohn in Berlin 1916 in 3. Auflage erschienen. von neuem überblicken durfte, die zwanzig Jahre maß, in denen ich in aller Art Unwürdigkeit durch Dickicht | und Dornen mich wund reißen mußte, ehe die Welt überhaupt etwas von mir wissen wollte.

Wieviel ich Ihrem Lebenswerk an künstlerischem Gewinn verdanke, wie Ihre Erinnerungen die unauslöschliche Verehrung bestärkten, die ich seit der Studentenzeit für Ihre große Kunst in mir bewahrte, das, verehrter Meister, Ihnen selber aussprechen zu dürfen, würde ich als eine Gnade schätzen, die ich Ihnen nie vergessen könnte. Sollten Sie solche Gunst gewähren wollen, dann | bringe ich Ihnen bei so freundlicher Gewährung die uneingeschränkte Bewunderung eines ganzen Menschenalters entgegen.

Euer Hochwohlgeboren
ehrerbietigst ergebener
Frank Wedekind.

Einzelstellenkommentare

München, 22. April 1917 (Sonntag)
von Wedekind, Frank
an Possart, Ernst von

München, 22. April 1917Wedekind notierte am 22.4.1917: „Brief an Possart.“ [Tb].


Sehr verehrter Herr Geheimrat!

Hochverehrter Meister!

Heute erst erhalte ich die ersten Exemplare der zweiten AuflageDer Georg Müller Verlag annoncierte Wochen später die 2. und 3. Auflage des „Bismarck“ als erschienene Neuauflagen [vgl. Börsenblatt für den Deutschen Buchhandel, Jg. 84, Nr. 128, 5.6.1917, S. 3804]. meines Dramas „Bismarck“, deren erstes ich mir die Ehre nehme, dem größten deutschen Schauspieler zu überreichen.

Wollen Sie, Herr General-IntendantErnst Ritter von Possart, ehemals amtierender Generalintendant des Münchner Hoftheaters, trug diesen Titel als Ehrenmitglied der Münchner Hofbühne nun ehrenhalber [vgl. Deutsches Bühnen-Jahrbuch 1917, S. 498]. Wedekind hatte ihn, aus Berlin gerade zurück in München, am 9.4.1917 zuletzt gesehen: „Spaziergang mit Possart.“ [Tb], | über dem sicherlich anmaßenden Versuch, den gewaltigen Stoff der Bühne zu gewinnen, die Großherzigkeit walten lassen, die das Künstlertum ganz Deutschlands an Ihnen verehrt.

Indem ich Ihnen mit diesen Zeilen den Ausdruck der Bewunderung eines ganzen Lebens entgegenbringe
Ihr ergebener
Frank Wedekind.

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