Briefwechsel

Georg Müller Verlag [(Verlag)] und Wedekind, Frank

15 Dokumente

München, 14. Mai 1910 (Samstag)
von Wedekind, Frank
an Müller, Georg, Georg Müller Verlag, (Verlag)

Vertrag.


Zwischen Herrn Frank Wedekind in München und Herrn Georg Müller, Verlagsbuchhändler in München wurde folgender Vertrag abgeschlossen.

§ 1.

Herr Frank Wedekind übergiebt seine Werke: Die junge Welt, Frühlings Erwachen, Der Liebestrank, Erdgeist, Die Büchse der Pandora, Der Kammersänger, Der Marquis von Keith, So ist das Leben, Hidalla, Totentanz, Musik, Die Zensur, Oaha und In allen Wassern gewaschen Herrn Georg Müllerdavor Ergänzungsvorschlag von fremder Hand: „sowie alle weiteren während der Dauer des Vertrags entstehenden dramatischen Werke“. zum alleinigen und ausschließlichen Bühnenvertrieb.

§ 2.

Herr Georg Müller, Verlagsbuchhändler in München, verpflichtet sich, zur Besorgung dieses Bühnenvertriebs, einen in diesem Fach erfahrenen geschulten Fachmann als Leiter seines Bühnenvertriebs anzustellen.

§ 3.

Die Firma Georg Müller hat das alleinige und ausschließliche Recht, die Aufführungen der in §. 1 bezeichneten Stücke für sämmtliche Bühnen des In- und Auslandes zu vergeben und Herr Frank Wedekind bevollmächtigSchreibversehen, statt: bevollmächtigt. die Firma Georg Müller, | alle Vereinbarungen hinsichtlich Honorar und Tantiemen zu treffen, doch verpflichtet sich der Bühnenvertrieb Georg Müller, allen speziellen Wünschen des Herrn Wedekind in Hinsicht darauf so weit als tunlich gerecht zu werden.

§ 4.

Die Firma Georg Müller erhält für ihre Thätigkeit im Interesse der in §. 1 bezeichneten Werke als Provision zehn Prozentdavor Ergänzungsvorschlag von fremder Hand: „für Aufführungen in deutscher Sprache“. sämtlicher Eingänge, die aus der Veranstaltung von öffentlichen Aufführungen dieser Werke vereinnahmt werden und verpflichtet sich, Herrn Wedekind darüber monatlich Abrechnung zuzustellen und nach Abzug seiner Provision Zahlung zu leisten.danach Ergänzungsvorschlag von fremder Hand: „Die Provision für Aufführungen in fremder Sprache unterliegt dann anderen Vereinbarungen“.

§ 5.

Um in etwaigen Streitfällen Herrn Frank Wedekind vor Gericht rechtsgiltig vertreten zu können, gilt dieser Vertrag zugleich als Vollmacht für die Firma Georg Müller.

§ 6.

Dieser Vertrag ist auf die Dauer von zehn Jahren für beide Theile unkündbar. Ab 15 Mai | 1920 steht sowohl Herrn Frank Wedekind wie der Firma Georg Müller das Recht zu, diesen Vertrag jederzeit zu kündigen. Nach erfolgter Kündigung erlischt dieser Vertragdanach Ergänzungsvorschlag von fremder Hand: „soweit es sich um die Übergabe weiterer nach dem 15. Mai 1920 entstandener nicht abgegebener Werke handelt“., falls die Kündigung in der Zwischenzeit nicht zurückgenommen wurde, ein Jahr nach dem Tage, an dem die Kündigung stattgefunden hat.danach Ergänzungsvorschlag von fremder Hand (unten auf der Seite fortgeführt): „Die bis zur Lösung dem Bühnenvertrieb G M übergebenen Werke verbleiben in dem Bühnenvertrieb G. M. auch ferner, diese ist Her Wede bereit diesem gegen eine entsprechende Entschädigung an den neuen Verleger des He Wedekind abzugeben.“

Vorstehender Vertrag wurde in zwei gleichlautenden Exemplaren ausgefertigt, von beiden Theilen gelesen, genehmigt und unterschrieben.

München, den 14 Mai 1910Wedekind hatte im Zuge seiner Bemühungen um einen Wechsel vom Bruno Cassirer Verlag in Berlin zum Georg Müller Verlag in München (siehe seine Korrespondenz mit Maximilian Harden in dieser Angelegenheit) den Verleger Georg Müller am 9.5.1910 aufgesucht – „Besuch bei Müller der Cassirers Bedingungen annimmt“ [Tb] – und an Maximilian Harden telegrafiert, Georg Müller werde entsprechend an Bruno Cassirer schreiben [vgl. Wedekind an Maximilian Harden, 9.5.1910]; insofern stand Georg Müller als neuer Verleger Wedekinds fest. Der vorliegende Vertragsentwurf zu den strittigen Bühnenvertriebsrechen ist fünf Tage später entstanden, vermutlich in Absprache mit dem Verleger.

Frank Wedekind.

Einzelstellenkommentare

München, 17. Mai 1910 (Dienstag)
von Wedekind, Frank
an Georg Müller Verlag, (Verlag), Müller, Georg

[Hinweis in Wedekinds Tagebuch vom 17.5.1910 in München:]


Schauspielkunst fertig diktiertWedekinds Glossarium „Schauspielkunst“, das er mit einem Begleitschreiben (dem hier erschlossenen Korrespondenzstück) an Georg Müller sandte, wurde von ihm allerdings noch mindestens bis zum 8.6.1910 ergänzt und korrigiert [vgl. KSA 5/III, S. 729]. Er brachte am 10.6.1910 persönlich die „letzte Korrektur Schauspielkunst zu Müller“ [Tb], woraufhin die Broschüre sofort in Druck ging und er am 18.6.1910 notieren konnte, dass „Schauspielkunst [...] im Handel“ [Tb] sei. Der Georg Müller Verlag hat den Band schon einige Tage zuvor mit einem ausführlichen Werbetext annonciert [vgl. Börsenblatt für den Deutschen Buchhandel, Nr. 131, 10.6.1910, S. 6917]. an Müller geschickt.

Einzelstellenkommentare

München, 14. Juni 1910 (Dienstag)
von Wedekind, Frank
an Müller, Georg, Georg Müller Verlag, (Verlag)

Vertrag.


Zwischen Herrn Frank Wedekind in München und Herrn Georg Müller, Verlagsbuchhändler in München ist nachstehender Vertrag geschlossen worden.

§ 1.

Herr Frank Wedekind übergibt sein BuchWedekinds Einakter „In allen Sätteln gerecht“ [vgl. KSA 7/II, S. 690] wurde als Buchausgabe im Georg Müller Verlag in München für „Mitte oder Ende August“ [Börsenblatt für den Deutschen Buchhandel, Jg. 77, Nr. 159, 13.7.1910, S. 8203] angekündigt und im Oktober als erschienen gemeldet [vgl. Börsenblatt für den Deutschen Buchhandel, Jg. 77, Nr. 233, 7.10.1910, S. 11637]. Er wurde als erster Teil zusammen mit den Einaktern „Mit allen Hunden gehetzt“ als zweiter und mit „In allen Wassern gewaschen“ als dritter Teil von Wedekind später zu dem Schauspiel „Schloß Wetterstein“ (1912) zusammengefasst [vgl. KSA 7/II, S. 657]. „In allen Sätteln gerecht“ Herrn Georg Müller zum Verlag. Der Preis des Buches soll Mk. 1.50 betragen.

§ 2.

Herr Frank Wedekind erhält 20% vom Ladenpreise von jedem verkauften Exemplar des Buches als Honorar. Das Honorar für die ersten 1000 Exemplare erhält Herr Frank Wedekind beim Abschluss dieses Vertrages sofort ausbezahlt und quittiert über hiermit über dessen Empfang. Von der 5. Auflage ab erhält Herr Wedekind ein Honorar von 25%.

§ 3.

Herr Frank Wedekind hat das Recht auf 25 Freiexemplare von jeder Auflage von 1000 Stück.

§ 4.

Im Fall der Herausgabe einer Gesamtausgabe der Schriften des Herrn Frank Wedekind verpflichtet sich der Verlag des Herrn Georg Müller, kostenlos den Abdruck von „In allen Sätteln gerecht“ zu gestatten, jedoch nur unter der Bedingung, dass der Einakter „In allen Sätteln gerecht“ nicht als einzelner Band erscheinen darf, sondern gemeinsam mit mehreren Dramen in einem Bande gebunden.

Dieser Vertrag wurde in zwei gleichlautenden Exemplaren ausgefertigt und von beiden Contrahenten für sich und ihre Rechtsnachfolger rechtsgültig unterzeichnet.

München, den 14. Juni 1910..

Georg Müller


München, den 14. Juni 1910.

Frank Wedekind.

Einzelstellenkommentare

München, 27. Oktober 1911 (Freitag)
von Georg Müller Verlag, (Verlag)
an Wedekind, Frank

[1. Hinweis in Tilly Wedekinds Brief an Frank Wedekind vom 28.10.1911 aus München:]


[...] ich sende Dir anbei [...] die Korrekturen [...]


[2. Hinweis in Frank Wedekinds Brief an Tilly Wedekind vom 29.10.1911 aus Berlin:]


Die Correktur habe ich erhalten.

Einzelstellenkommentare

München, 3. November 1911 (Freitag)
von Georg Müller Verlag, (Verlag)
an Wedekind, Frank

[Hinweis in Tilly Wedekinds Brief an Frank Wedekind vom 4.11.1911 aus München:]


Ich habe Dir heute Vormittag noch eine Korrektur Sendung von Müller nachgeschickt. Sie kam heute Früh. [...] Ich habe den Brief per Eilpost geschickt.

Einzelstellenkommentare

München, 27. September 1912 (Freitag)
von Georg Müller Verlag, (Verlag)
an Wedekind, Frank

[Hinweis in Wedekinds Brief an Georg Müller vom 28.9.1912 aus München:]


Mit bestem Dank bestätige ich Ihnen den Empfang von M. 600 Honorar [...]

Einzelstellenkommentare

München, 28. September 1912 (Samstag)
von Wedekind, Frank
an Müller, Georg, Georg Müller Verlag, (Verlag)

Herrn Georg Müller, Verlag
München.


Sehr geehrter Herr!

Mit bestem Dank bestätige ich Ihnen den EmpfangHinweis auf ein nicht überliefertes Begleitschreiben zur Geldsendung; erschlossenes Korrespondenzstück: Georg Müller Verlag an Wedekind, 27.9.1912. von M. 600 Honorar für 3. Tausend1912 ist „Franziska. Ein modernes Mysterium in fünf Akten“ in einer „als 4. Auflage deklarierten Ausgabe“ [KSA 7/II, S. 995] erschienen, bei der es sich um die 3. Auflage handelt; die eigentliche 4. Auflage kam erst 1913 heraus [vgl. KSA 7/II, S. 995]. Franziska.

Hochachtungsvoll
Frank Wedekind.


München 28.9.12.

Einzelstellenkommentare

München, 26. Juni 1913 (Donnerstag)
von Georg Müller Verlag, (Verlag)
an Wedekind, Frank

[Hinweis in Tilly Wedekinds Briefkarte an Frank Wedekind vom 27.6.1913 aus Lenzburg:]


[...] anbei [...] Korrekturen.

Einzelstellenkommentare

München, 28. August 1913 (Donnerstag)
von Georg Müller Verlag, (Verlag)
an Wedekind, Frank

[1. Hinweis in Tilly Wedekinds Brief an Frank Wedekind vom 30.8.1913 aus München:]


Gleichzeitig mit diesem Brief gebe ich [...] zwei Correktursendungen auf. [...] die eine Korrektur kam schon gestern u. ich dachte gar nicht daran, dass ich sie Dir nachschicken muss.


[2. Hinweis in Tilly Wedekinds Brief an Frank Wedekind vom 1.9.1913 aus München:]


[...] dass ich die erste Korektur erst den zweiten Tag schickte.

Einzelstellenkommentare

München, 29. August 1913 (Freitag)
von Georg Müller Verlag, (Verlag)
an Wedekind, Frank

[Hinweis in Tilly Wedekinds Brief an Frank Wedekind vom 30.8.1913 aus München:]


Gleichzeitig mit diesem Brief gebe ich [...] zwei Correktursendungen auf.

Einzelstellenkommentare

München, 9. Oktober 1915 (Samstag)
von Wedekind, Frank
an Georg Müller Verlag, (Verlag), Müller, Georg

[Hinweis in Wedekinds Tagebuch vom 9.10.1915 in München:]


Bismark ManuskriptWedekind sandte nur den ersten Teil des „Bismarck“-Manuskripts als Druckvorlage für die Buchausgabe an den Georg Müller Verlag [vgl. Georg Müller an Wedekind, 13.10.1915]. an Müller geschickt [...]

Einzelstellenkommentare

München, 25. November 1915 (Donnerstag)
von Wedekind, Frank
an Georg Müller Verlag, (Verlag)

[Hinweis in Wedekinds Tagebuch vom 25.11.1915 in München:]


Letzte BismarkkorrekturenWedekind sandte dem Georg Müller Verlag mit einem Begleitschreiben (das hier erschlossene Korrespondenzstück) die letzte Korrektur für die Drucklegung der Buchausgabe seines Schauspiels „Bismarck“ [vgl. KSA 8, S. 666]. abgeschickt.

Einzelstellenkommentare

Berlin, 23. Juni 1916 (Freitag)
von Wedekind, Frank
an Georg Müller Verlag, (Verlag), Müller, Georg

Berlin, den 23. Juni 1916


An den
Georg Müller Verlag
München
Elisabethstr. 26


Nach Massgabe des zwischen Ihnen und mir geschlossenen Vertrages vom 2. September 1914nicht überliefert. habe ich in § 1 dieses Vertrages den zwischen Ihnen und dem Verlag Bruno CassiererSchreibversehen, statt: Cassirer. abgeschlossenen Vertrag vom 5. Juli 1910Nach den heftigen Auseinandersetzungen zwischen Wedekind und seinem Verleger Bruno Cassirer ging der Verlag der Werke Wedekinds an den Münchner Verleger Georg Müller. Der Verlagswechsel von Bruno Cassirer zu Georg Müller war schon vor dem (verschollenen) Vertrag vom 5.7.1910, der die Bühnenrechte der Dramen regelte, im Branchenblatt angezeigt [vgl. Börsenblatt für den Deutschen Buchhandel, Nr. 133, 13.6.1910, S. 7007]. anerkannt, wonach die Bühnenvertriebsrechte der folgenden Werke:
Erdgeist
Marquis von Keith
Frühlings Erwachen
Die vier Jahreszeiten
Feuerwerk
So ist das Leben
Tod und Teufel“ (Totentanz)
Der Kammersänger
Der Liebestrank
Die junge Welt
Musik
Hänschen
Die Büchse der Pandora
Oaha
Zensur
soweit sie dem Verlag Bruno CassiererSchreibversehen, statt: Cassirer. gehörten, in Ihren übergegangen sind. Ich habe ferner anerkannt, dass Sie in gleicher Weise vom Verlag EtzoldIm Verlag Etzold & Co. (Inhaber: Rudolf Jaspersen) in München (Viktoriastraße 11) [vgl. Adreßbuch für München 1917, Teil I, S. 152] – vormals Verlag Dr. J. Marchlewski & Co. – ist 1906 die 2. Auflage von „Hidalla“ (1904) erschienen [vgl. KSA 6, S. 387], nicht aber „Der Stein der Weisen“ (1909), der bei Paul Cassirer in Berlin verlegt wurde [vgl. KSA 6, S. 916]. das Bühnenvertriebsrecht von „Stein der Weisen“ erworben haben. – Ich habe Ihnen ferner laut § 3 dieses Vertrages bestätigt, dass ich durch Verträgenicht überliefert – mit Ausnahme des Vertrags vom 14.6.1910 (siehe unten). vom 21. April 1910, 24. Mai 1910, 1. Juni 1910 und 14. Juni 1910Der Vertrag zwischen Wedekind und Georg Müller vom 14.6.1910 ‒ er betrifft „In allen Sätteln gerecht“ ‒ ist erhalten [Aa, Wedekind-Archiv E, Mappe 5]; vom Bühnenvertrieb des Einakters ist darin nicht die Rede. das Bühnenvertriebsrecht meiner drei Einakter „In allen Sätteln gerecht“, „Mit allen Wassern gewaschen“, „Mit allen Hunden gehetzt“ und meiner Werke „Schauspielkunst“, „Schloss Wetterstein“, „Franziska“ (in den verschiedenen Fassungen) „Lulu“, „Simson“ und gesammelte Werke 1–6 übergeben habe.

Hierdurch kündige ich Ihnen alle vorerwähnten BühnenvertriebsrechteDer Georg Müller Verlag besaß seit Sommer 1910 die Buch- und Bühnenrechte an Wedekinds Werken. Mit dem vorliegenden Schreiben kündigte Wedekind die Bühnenvertriebsrechte, die ab dem 1.10.1916 beim Drei Masken Verlag (Berlin, vormals München, zwischenzeitlich München und Berlin) lagen. Geschäftsführer war Ludwig Friedmann. Verhandlungen über die komplette Übergabe der Bühnenvertriebsrechte sind durch Stichworte im Tagebuch vom 11.4.1916 („Dreimaskenverlag“), 14.4.1916 („Drei Masken Verlag“) und 14.4.1916 („Unterredung Drei Masken Verlag“) dokumentiert, außerdem am 3.7.1916 („Unterredung mit Friedmann 3 Masken“). zum 1. Oktober dieses Jahres.

Einzelstellenkommentare

München, 19. September 1916 (Dienstag)
von Georg Müller Verlag, (Verlag)
an Wedekind, Frank

[Hinweis in Tilly Wedekinds Brief an Frank Wedekind vom 20.9.1916 aus Herrsching am Ammersee:]


Anbei [...] 2 Briefe, vom Verlag u. der Bank.

Einzelstellenkommentare

Berlin, 24. März 1917 (Samstag)
von Wedekind, Frank
an Georg Müller Verlag, (Verlag), Müller, Georg

[Hinweis in Wedekinds Tagebuch vom 24.3.1917 in Berlin:]


Expediere HeraklesWedekinds Tagebuch vom 24.3.1917 zufolge gingen außer an den Verleger Georg Müller jeweils ein Exemplar eines „Herakles“-Typoskripts auch an den Feuilletonredakteur Paul Block [vgl. Wedekind an Paul Block, 24.3.1917], an den Theaterdirektor Carl Meinhard [vgl. Wedekind an Carl Meinhard, 24.3.1917] und an den Drei Masken Verlag [vgl. Wedekind an Drei Masken Verlag, 24.3.1917]. Es handelte sich um eine Fassung des „Herakles“-Dramas, das Wedekind vom 13. bis 22.3.1917 „korrigierte und diktierte [...], um es an die Verlage schicken zu können.“ [KSA 8, S. 871] an Müller [...]

Einzelstellenkommentare