Herrn Ernst
Rowohlt, Buchhä Verlagsbuchhändler
Leipzig
Mit gleicher Post erlaube ich mih/r/ Ihnen
m/M/unsichere Lesart. (
zu übersenden die Summe, die Sie meines Wissens seiner Zeit
dem Antiquar Hirsch
in München für Meine
Tagebücher bezahltDie vier Wedekind abhanden gekommenen Manuskripte hatte Ernst Rowohlt im Sommer 1909 für 235 Mark von dem Münchner Antiquar Emil Hirsch gekauft. Auf einem linierten Ringbuchblatt notierte Wedekind die Einzelpreise:„Gedichte 55 | 1 Notizbuch 90 | 2 Tagebücher 90.“ [vgl. Aargauer Kantonsbibliothek. Wedekind-Archiv B, Mappe 9, Nr. 171]. haben.
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Die Ihnen später erwachsenen RechtsanwaltskostenWedekind dürfte sich hier auf die fast wortgleiche vierte Forderung im Brief des Rechtsanwalts Leon Kallir vom 16.12.1910 beziehen, er müsse binnen drei Tagen „die bisher in der Sache erwachsenen Kosten“ begleichen, um eine Beleidigungsklage seines Mandanten Ernst Rowohlt in der Manuskriptangelegenheit abzuwenden. zu ersetzen, sehe
ich keine Veranlassung, daß da ich nicht die Schuld trage und kein
anständiger Mensch voraus setzen konnte, daß Sie Rechtsanwälte bemühen w in Anspruch nehmen
würden zur Ermöglichung des nicht nur schamlosesten sondern zugleich niederträchtigsten nichts würdigsten Verlagsunternehmens daß/s/
im Verlags Betrieb überhaupt denkbarrunsichere Lesart.
ist. Ich bedaure, jemandem gegenüber, der offenbar nicht weiß,
was er tat, mich
obiger Ausdrücke bekennen zu müssen, bin aber natürlich um so mehr bereit, diese Ausdrücke vor Gericht zu vertreten. Ihre Herren RechtsanwälteDas waren Wedekinds Leipziger Freund Kurt Hezel, den Ernst Rowohlt in der Angelegenheit gegen die Manuskriptforderung Frida Strindbergs im Oktober 1909 zu seinem Anwalt genommen hatte und der das Mandat zunächst auch gegen die Forderung Wedekinds beibehielt, dann aber niederlegte, nachdem im Dezember 1909 eine gütliche Einigung scheiterte. Den zweiten Rechtsanwalt Leon Kallir beauftragte Ernst Rowohlt erst nach den ihn beleidigenden Briefen Wedekinds an Herbert Eulenberg am 12.11.1910 und an Rowohlt selbst am 12.11.1910 und 13.11.1910.
trifft damit nicht der geringste Vorwurf, da sie voraussichtlich
und wie ich, in einem FalleWedekind meinte Kurt Hezel, mit dem er die Angelegenheit schon im Vorjahr am 29.11.1909 in dessen Kanzlei: „Besprechung mit Hetzel“ und am Vorabend in der Weinstube Simmer ausführlich besprochen haben dürfte: „Abends mit Hetzel und Martin Drucker bei Simmer“ [vgl. Tb, 28.11.1909]. wenigsten, bestimmt weiß, von dem Inhalt meiner TagebücherDas waren die Tagebuchhefte 5 und 6 aus dem Zeitraum 24.5.1889 bis 22.10.1890, die in Abschriften Ernst Rowohlts überliefert sind [vgl. Vinçon 1989, S. 448]. gar keine
Kenntnis hatten.
Hochachtungsvoll
Fr Wedekind. |
Ich bedaure, um verstanden zu werden zur Wahl dieser der unterstrichenen Ausdrücke gezwungen zu
sein, bin aber natürlich bereit, sie vor Gericht zu vertreten